Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die bisherige Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten aus den Jahren 1964 in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine entsprechende Übergangsfrist für eine Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt. Eine schnelle Reform ist daher dringend nötig, sonst versiegt eine der wichtigen Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Bei der Reform muss es weiter eine bundeseinheitliche Bemessungsgrundlage und ein eigenes kommunales Hebesatzrecht geben.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am