Schlagwort: Grundsteuer

  • Preisexplosion bei Wohnkosten und Grundstückspreisen – was tun?

    Preisexplosion bei Wohnkosten und Grundstückspreisen – was tun?

    „Wenn die Bundesländer in 10 Jahren nicht zu einer Einigung gekommen sind, dann werden sie das wohl kaum jetzt in diesen 1 ½ Jahren hinbekommen“, meint Sven Wolf. „Im Grunde ist der Zeitraum zu knapp, um ein komplett neues Modell zu entwickeln“.

    Das Verfassungsgericht hatte der Politik auferlegt, innerhalb dieses Zeitraums die künftigen Kriterien zur Erhebung der Grundsteuer zu entwickeln und festzulegen. Die Bundesländer gehen dabei unterschiedlich mit der Thematik um. Hamburg und Bayern plädieren für ein jeweils unterschiedlich ausgestaltetes Flächenmodell. Grundsteine für ein Kostenwertmodell wurden in den 70ern gelegt, die Wertanpassung jedoch ausgesetzt und immer wieder verschoben.

    Wie definiert man jenseits der Grundstücksfläche Kriterien, die die Grundstückslage abbilden, die den Grundstückswert beeinflusst? Darüber hat sich auch Fabian Pramel von den Jusos Gedanken gemacht und schlägt einen Katalog vor, der nach der Lage innerhalb eines Ober-, Mittel- oder Unterzentrums differenziert und die Kriterien der Altlasten, des sozialen Gefüges und der Kaufkraft, der technischen und sozialen Infrastruktur, des Baurechts und Flächennutzungsplans und der Nutzungen in der Grundstücksumgebung mit einbezieht. Dabei muss das Bewertungssystem zudem dynamisch sein und eine automatisierte ständige Anpassung an die Entwicklung ermöglichen.

    „Wir müssen uns auch mit einer Spekulationsgrundsteuer beschäftigen, die eine stärkere Belastung für diejenigen vorsieht, die aus Spekulationsgründen bebaubare Grundstücke nicht bebauen und so dem Markt möglichen Wohnraum entziehen“, findet Sven Wolf.

    David Miga meint dazu, ihm fehle da manchmal der Umsetzungszwang. Das müsse auch von den Städten steuerbar sein und nicht von Investoren bestimmt werden. Man sollte durchaus Investoren auch Aufgaben auferlegen, wie beispielsweise eine KiTa in ein Bauprojekt zu integrieren. Das Ziel müsse sein, die schwächeren mittelständischen Familien zu entlasten.

    Marco Ankert sieht es als grundsätzliches Problem an, dass Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

    „Die Lösung für ein zukünftig bezahlbares Wohnen – auch in den Ballungsräumen und Schwarmstädten –  liegt auf jeden Fall in der öffentlich geförderten Wohnungsbau und auch in kommunalen Wohnungsgesellschaften, die vielerorts in der Vergangenheit privatisiert worden sind. Wir müssen die Kommunen wieder in die Lage versetzen, eine aktive Baulandpolitik zu machen und auch, wo nötig und gewünscht, neue kommunale Wohnungsgesellschaften zu gründen“, erläutert Sven Wolf. „Kommunale Wohnungsgesellschaften haben auch ein starkes Interesse daran, in Quartiersmaßnahmen zu investieren.“

    „Es fällt auf, dass Städte in Anonymität untergehen, wenn nicht auch die Plätze in Planungen mit einbezogen werden“, stellt Sabrina Proschmann fest. „Die Menschen haben Angst, dass der soziale Zusammenhalt innerhalb der Stadtviertel verschwindet. Treffpunkte und Spielplätze einzubeziehen – das ist ganz entscheidend.“

    „Ist der Tübinger Weg nicht auch ein Beispiel, das Schule machen könnte?“, fragen sich die Jusos. Dabei werden große Flächen gekauft, Baurecht geschaffen, die Flächen geteilt und so kleine – für Investoren weniger attraktive – Grundstücke verkauft, etwa an Baugemeinschaften mit überzeugenden Konzepten, die oft selbst einziehen.

    „Nach den Kriterien der EU-Richtlinie ist nicht mehr nur der Preis entscheidend, sondern die Kommune kann sich für das ‚wirtschaftlichste‘ Angebot entscheiden,“ sagt Fabian Pramel. „Bietet sich hier nicht die Chance, auch soziale Kriterien einzubeziehen und die Projekte so kleinteilig zu gestalten, dass sie für Spekulanten uninteressant werden?“

  • Grundsteuer: Landesregierung hat keinen Plan und riskiert ein Finanzdesaster für die Kommunen

    Grundsteuer: Landesregierung hat keinen Plan und riskiert ein Finanzdesaster für die Kommunen

    Zu dem Auftritt und den Antworten der Landesregierung dazu erklärt Sven Wolf, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

     „Die Landesregierung ist planlos und konzeptionslos bei der drängenden Frage der Grundsteuer. Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten antwortete Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) einsilbig. Dabei muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun schnell gehandelt werden, oder die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinde bricht weg. Das größtes Bundesland NRW ist aber kein Motor der notwendigen Änderungen, sondern Zuschauer. Da sollten die Städte in unserem Land wachsam sein, die Landesregierung ist es jedenfalls nicht.“

     

  • Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des nordrhein-westfälischen Landtags fand heute auf Antrag der SPD-Fraktion eine aktuelle Viertelstunde zur anstehenden Reform der Grundsteuer statt. Dabei offenbarte sich auf erschreckende Weise, dass die schwarz-gelbe Landesregierung offenbar überhaupt keine Vorstellungen und Konzepte zur weiteren politischen Vorgehensweise in dieser wichtigen Frage hat.

    Dabei drängt die Zeit: Denn das Bundesverfassungsgericht  hat eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, innerhalb der eine tragfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer vorgelegt werden muss. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Reform zustande kommen, drohen den Kommunen Einnahmeausfälle in Höhe von bundesweit rund 14 Milliarden Euro (NRW: 3,6 Milliarden Euro).

    Für die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb klar: Die Sicherung der Grundsteuer und ihres aktuellen Aufkommens muss gewahrt bleiben. Bei einer anstehenden Reform dürfen aber auch die Mieter und die normalen Eigenheimbesitzer nicht über Gebühr belastet werden. Die Landesregierung konnte zu diesen wichtigen Fragen heute keine Auskunft geben. Ein regelrechtes Armutszeugnis!

     

  • Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

    Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

     Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit teilweise völlig veralteten Einheitswerten war völlig ungerecht.

    Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich nicht zu Mehrbelastungen führen. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen sich auch weiterhin darauf verlassen, dass die bisher geringe monatliche Belastung gleich bleibt. Die Grundsteuer darf nicht Kostentreiber der Wohnnebenkosten sein. Auch die Wirkung auf die Eigenheimbesitzer sollte grundsätzlich stabil bleiben. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.

    Hintergrund:

    Die Grundsteuer ist mit einem bundesweit jährlichen Gesamtaufkommen von rund

    14 Milliarden Euro (NRW: mehr als drei Milliarden Euro) eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihr Erhalt ist für die Städte und Gemeinden unverzichtbar. Besteuert werden deutschlandweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten, das heißt Grundstücke und gegebenenfalls darauf errichtete Immobilien. Die Grundsteuer wird bisher auf der Grundlage völlig veralteter „Einheitswerte“ erhoben, die im Jahre 1964 für Westdeutschland bzw. 1935 für Ostdeutschland festgesetzt wurden. Da die Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind, bringen die damals ermittelten Einheitswerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von heute nicht einmal mehr ansatzweise zum Ausdruck. Die Konsequenz daraus ist: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Die derzeitige Situation verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz.

    Die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte wurde deshalb für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.

     

  • Remscheider Haushalt auf gutem Weg – Das Land hält Wort!

    Remscheider Haushalt auf gutem Weg – Das Land hält Wort!

    „Remscheid wird ab 2018 nach einer aktuellen Berechnung der Stadtkämmerei gut 9,2 Millionen Euro Bundesentlastung erhalten. Das Versprechen der Bundesregierung vom Dezember 2013 wird nun endlich umgesetzt. Ich gebe zu, dass ich mir ein zügigeres Vorgehen in Berlin gewünscht hätte. NRW hat mit dem Stärkungspakt vorgemacht, wie innerhalb kurzer Zeit nach Beginn der rot-grünen Landesregierung zins- und tilgungsfreie Landesmittel auf den Weg gebracht werden konnten“, so Wolf weiter.

    Die Stadt Remscheid wird auch 2017 aus dem kommunalen Rettungspaket des Landes einen Betrag von 17,8 Millionen Euro erhalten. Wie in den zurückliegenden Jahren auch ist diese Unterstützung ein wichtiger Baustein zum Gelingen der Haushaltswende in unserer Stadt. Die heutige Ankündigung von Stadtkämmerer Wiertz in diesem Jahr erstmals seit 25 Jahren den Schuldenstand Remscheids verringern zu können sei, so Sven Wolf, das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung.

    Durch den kommunalen Finanzausgleich wird Remscheid im kommenden Jahr erneut eine höhere Schlüsselzuweisung erhalten. Die sogenannte „Arbeitskreisrechnung“ von Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden weist für Remscheid eine Schlüsselzuweisung von knapp 57 Millionen Euro aus. „Gegenüber 2016 sind das gut sechs Millionen Euro mehr. Bisher hat die Stadt für 2017 mit 53,7 Millionen Euro gerechnet. Gut 3,3 Millionen Euro werden damit voraussichtlich zusätzlich fließen“, erläutert Landtagsabgeordneter Sven Wolf die positive Entwicklung.

    „Stabile Gewerbesteuereinnahmen, steigende Zuweisungen und endlich in vollem Umfang eintreffende Bundesmittel machen den Schuldenabbau möglich. Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit Remscheids. Rat und Verwaltung werden zugleich in der Lage sein ihr Versprechen einzulösen und ab 2018 die Grundsteuer zu senken. Bereits im Nachtragshaushalt 2016 war eine Reduzierung von 784 Hebesatzpunkten auf 730 eingeplant worden. Ich werde mich in den Haushaltsplanberatungen dafür stark machen, den Steuersatz darüber hinaus noch zu senken“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Sven Wolf.