Schlagwort: Urteil

  • Eine Blamage für Frau Scharrenbach und Herrn Reul

    Eine Blamage für Frau Scharrenbach und Herrn Reul

    Wie der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Online-Ausgabe am 26. Oktober 2021 berichtet, soll der Rat der Stadt Kerpen beschlossen haben, die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zurückzuziehen, wonach die Räumung des Hambacher Forstes im Jahre 2018 nicht rechtmäßig gewesen ist. Damit dürfte das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig sein.

     Hierzu erklären Sven Wolf und Christian Dahm, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Jetzt ist abschließend gerichtlich festgestellt, dass die Landesregierung sich das Recht so zurecht gebogen hat, wie sie es für ihre eigene Interessen gebraucht hat. Dafür hat sie die Gemeinde Kerpen gegen ihren Willen eingespannt und sogar zum Werkzeug gemacht. Mit Schreiben vom 15. September 2021 soll das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung, also noch vor Kenntnis der Urteilsbegründung, sogar gegenüber der Stadt Kerpen die Erwartungshaltung geäußert haben, einen Antrag auf Berufung zu stellen. Damit hat die Landesregierung einmal mehr Öl in einen der größten gesellschaftlichen Konflikte unserer Zeit gegossen. Jetzt aber hat der Rat der Stadt Kerpen der Landesregierung das Stopp-Schild gezeigt.

    Tausende Polizistinnen und Polizisten sind unrechtmäßig in den größten und – noch viel schlimmer – sinnlosen Einsatz geschickt worden. Die Beamtinnen und Beamten sind bespuckt, beschimpft, mit Fäkalien beworfen worden und sogar beschossen – nur wegen der Sturheit dieser Landesregierung. Wenige Wochen später wollte die Landesregierung von Brandschutz als vorgeschobenem Räumungsgrund nichts mehr wissen, und die Polizei musste tatenlos zuschauen, wie die Baumhäuser wieder aufgebaut wurden. Es war von Anfang falsch, dass die Landesregierung gesellschaftliche Konflikte mit Argumenten des Brandschutzes lösen wollte. Das hat mit staats- und gesellschaftspolitischer Verantwortung einer Landesregierung nichts zu tun. Und, man darf jetzt gerichtlich festgestellt sagen: Es war gegen das Gesetz und rechtswidrig. Eine riesige Blamage für die Minister Scharrenbach und Reul.“

  • Gerichtsurteil zeigt: Die Landesregierung wollte uns zum Narren halten

    Gerichtsurteil zeigt: Die Landesregierung wollte uns zum Narren halten

    08Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, nach dem die Räumung des Hambacher Forsts durch die NRW-Landesregierung im Jahr 2018 rechtswidrig gewesen sein soll, erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Das Urteil bestätigt unsere damalige Bewertung und macht einmal mehr deutlich, dass der Brandschutz als Räumungsgrund nur vorgeschoben war. Bauministerin Scharrenbach hat sich damals dafür das Baurecht geradezu zurechtgebogen.

    Was das Gericht heute urteilte, ist zudem eine Feststellung dessen, was Ministerpräsident Armin Laschet in einem unveröffentlichten Video längst selbst zugegeben hat: nämlich dass er einen Vorwand gebraucht hat, um die Räumung veranlassen zu können. Das war nicht clever, sondern rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht heute urteilte.

    Auch wenn der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist: Diese Landesregierung hat versucht, uns zum Narren zu halten. Aber nicht nur uns. Auch tausende Polizistinnen und Polizisten wurden für eine rechtswidrige Handlung dieser Landesregierung wider besseres Wissen in den größten Polizeieinsatz des Landes geschickt. Polizeibeamte, die sich haben beschimpfen, bepöbeln und bewerfen lassen müssen. Das war kein verantwortungsvolles Handeln für unsere demokratische Polizei.“

  • Erneute Niederlage vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Erneute Niederlage vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Pressemitteilung anlässlich des heutigen Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW

    Erneute Niederlage der Landesregierung vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Der Verfassungsgerichtshof NRW hat im Organstreitverfahren zum „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II Hackerangriff/Stabstelle“ heute entschieden, dass die Ablehnung von Beweisanträgen im Ausschuss weit überwiegend unzulässig war.

    Für die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag NRW erklären nach dem heutigen Urteil:

    Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW

    „Die heutige Entscheidung ist mittlerweile die dritte Niederlage dieser Landesregierung vor dem Verfassungsgericht. Der Verfassungsgerichtshof hat damit CDU und FDP eine erneute Lektion im Parlamentsrecht erteilt. Es ist peinlich, dass CDU und FDP sich in ihrem offensichtlich rechtswidrigen Verhalten nur noch durch das höchste Gericht in NRW stoppen lassen. Unser Beweisantrag zur Herausgabe der Telefondaten war zulässig und hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Die Regierungsfraktionen können diesen CDU-Justizminister nun nicht mehr mit unlauteren Mitteln in Schutz nehmen und müssen aufhören, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses zu behindern.“ 

    Norwich Rüße, Obmann der GRÜNEN Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

    „Das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt, dass CDU und FDP kein Recht haben, Beweisanträge, die den Sachverhalt des Untersuchungsausschusses klären können, abzulehnen. Mit dem heutigen Urteil ist entschieden, dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt werden kann. Damit ist das im parlamentarischen Betrieb so wichtige Minderheitsrecht gestärkt worden. Die unrechtmäßige Ablehnung der Anträge spiegelt das destruktive Verhalten der Regierungsfraktionen im PUA II wider. Damit hat das Gericht die parlamentarischen Rechte der Opposition bestätigt und gestärkt.“

    Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

    „Nach diesem Urteil ist der Justizminister Biesenbach gefordert. Er muss seinen Worten endlich Taten folgen lassen. Er hat mehrfach zugesagt, seine von SPD und Grünen geforderten Telefonverbindungsdaten an den PUA herauszugeben, nachdem er sich zuvor hinter haltlosen juristischen Manövern versteckt hat. Jetzt muss der Justizminister endlich die Chance ergreifen, den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit nicht auch noch zu verspielen. Wir fordern Minister Biesenbach auf, seine Ankündigungen umzusetzen und seine Telefondaten herauszugeben. Es wird höchste Zeit!“

     

  • Ein guter Tag für die Demokratie

    Ein guter Tag für die Demokratie

    Zum Urteil erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

    „Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Der schwarz-gelbe Plan, mit weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister und Landräte zu sorgen, ist von den Verfassungsrichtern gestoppt worden. Wir sind vom Gericht in unserer Überzeugung bestätigt worden und haben den schweren Angriff auf die Demokratie erfolgreich abgewandt.

    BürgermeisterInnen und Landräte müssen eine echte Mehrheit der Wähler hinter sich haben.

    Minderheitenbürgermeister, die gerade einmal ein Viertel der Wähler überzeugen konnten, wären nach den Plänen von CDU und FDP sonst Alltag geworden. Das aber wäre für die politische Landschaft in NRW verheerend gewesen. Diesem Angriff von CDU und FDP haben die Richter nun den Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt.“

    Hintergrund:

    Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.

     

  • Grundsteuer: Landesregierung hat keinen Plan und riskiert ein Finanzdesaster für die Kommunen

    Grundsteuer: Landesregierung hat keinen Plan und riskiert ein Finanzdesaster für die Kommunen

    Zu dem Auftritt und den Antworten der Landesregierung dazu erklärt Sven Wolf, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

     „Die Landesregierung ist planlos und konzeptionslos bei der drängenden Frage der Grundsteuer. Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten antwortete Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) einsilbig. Dabei muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun schnell gehandelt werden, oder die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinde bricht weg. Das größtes Bundesland NRW ist aber kein Motor der notwendigen Änderungen, sondern Zuschauer. Da sollten die Städte in unserem Land wachsam sein, die Landesregierung ist es jedenfalls nicht.“

     

  • Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des nordrhein-westfälischen Landtags fand heute auf Antrag der SPD-Fraktion eine aktuelle Viertelstunde zur anstehenden Reform der Grundsteuer statt. Dabei offenbarte sich auf erschreckende Weise, dass die schwarz-gelbe Landesregierung offenbar überhaupt keine Vorstellungen und Konzepte zur weiteren politischen Vorgehensweise in dieser wichtigen Frage hat.

    Dabei drängt die Zeit: Denn das Bundesverfassungsgericht  hat eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, innerhalb der eine tragfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer vorgelegt werden muss. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Reform zustande kommen, drohen den Kommunen Einnahmeausfälle in Höhe von bundesweit rund 14 Milliarden Euro (NRW: 3,6 Milliarden Euro).

    Für die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb klar: Die Sicherung der Grundsteuer und ihres aktuellen Aufkommens muss gewahrt bleiben. Bei einer anstehenden Reform dürfen aber auch die Mieter und die normalen Eigenheimbesitzer nicht über Gebühr belastet werden. Die Landesregierung konnte zu diesen wichtigen Fragen heute keine Auskunft geben. Ein regelrechtes Armutszeugnis!

     

  • Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

    Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

     Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit teilweise völlig veralteten Einheitswerten war völlig ungerecht.

    Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich nicht zu Mehrbelastungen führen. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen sich auch weiterhin darauf verlassen, dass die bisher geringe monatliche Belastung gleich bleibt. Die Grundsteuer darf nicht Kostentreiber der Wohnnebenkosten sein. Auch die Wirkung auf die Eigenheimbesitzer sollte grundsätzlich stabil bleiben. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.

    Hintergrund:

    Die Grundsteuer ist mit einem bundesweit jährlichen Gesamtaufkommen von rund

    14 Milliarden Euro (NRW: mehr als drei Milliarden Euro) eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihr Erhalt ist für die Städte und Gemeinden unverzichtbar. Besteuert werden deutschlandweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten, das heißt Grundstücke und gegebenenfalls darauf errichtete Immobilien. Die Grundsteuer wird bisher auf der Grundlage völlig veralteter „Einheitswerte“ erhoben, die im Jahre 1964 für Westdeutschland bzw. 1935 für Ostdeutschland festgesetzt wurden. Da die Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind, bringen die damals ermittelten Einheitswerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von heute nicht einmal mehr ansatzweise zum Ausdruck. Die Konsequenz daraus ist: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Die derzeitige Situation verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz.

    Die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte wurde deshalb für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.

     

  • „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    Schrems hatte in Irland Beschwerde gegen die dort ansässige Tochtergesellschaft von Facebook eingereicht. Nach der NSA-Affäre sah er den Schutz seiner Daten nicht mehr als gewährleistet an. Heute erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für grundrechtswidrig. Dieses Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen europäische Grundrechte.

    Birgit SippelBirgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, erklärte hierzu: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz europäischer Grundrechte. Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten massive Bedenken an der Grundrechtskonformität von Safe Harbor geäußert, denn der Beschluss erlaubt Firmen die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA ohne ausreichende Grundrechtsgarantien zu bieten. Die NSA-Enthüllungen haben den vermeintlich sicheren Hafen endgültig als Farce entlarvt.“

    Rechtsgrundlage für die Daten-Weitergabe war bisher das sogenannte Safe-Harbor-Regime aus dem Jahr 2000. Der Beschluss erlaubte den Transfer an Firmen wie Google, Facebook und Co., wenn diese eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz eingehen. Birgit Sippel bemängelt, dass dieses Abkommen ein völlig unzureichendes Schutzsystem biete. Den irischen Behörden war nach dem Abkommen bisher untersagt, die Beschwerde von Herrn Schrems überhaupt zu untersuchen.

    „Durch die mangelhaft definierten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit stand Safe Harbor von Anfang an auf tönernen Füßen. Die EU-Richter haben dem nur dem Namen nach sicheren Hafen nun endgültig die Legimitation abgesprochen“, so Birgit Sippel. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die derzeitigen Regeln generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der EU in die USA übermittelt werden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne objektive Kriterien vorzusehen, die es ermöglichen, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu beschränken.

    Birgit Sippel fordert nun Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform: „Wir müssen die Regeln für den Datentransfer in Drittstaaten noch mal grundlegend unter die Lupe nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen wie beim aktuellen Safe-Harbor-Regime kein Einfallstor für millionenfachen Grundrechtsbruch sein.“ Zudem fordertBirgit Sippel eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden: ¡Die Aufsichtsbehörden sind das Rückgrat des EU-Datenschutzes. Wir müssen ihnen deshalb auch die Werkzeuge geben, einen hohen Schutz der Grundrechte in der EU effektiv durchzusetzen.“

    Foto: Gerichtshof der Europäischen Union