Die Untersuchung der Bluttaten des NSU ist ein eminent wichtiger Auftrag. Ich gehe meine Aufgabe als Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III (NSU) mit vollem Engagement an. Wichtig ist mir, dass der Ausschuss alles daran setzt, die Strukturen des Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen aufzuklären und zu dokumentieren. Darüber hinaus kann der Landtag damit ein Zeichen setzen, dass wir uns dem Leid der Angehörigen der Opfer annehmen.
„Die Arbeit im Untersuchungsausschuss III (NSU) war von Beginn an geprägt von einem gemeinsamen Interesse an einer sachlichen Aufklärungsarbeit. Diese gute Zusammenarbeit hat auch bei der Erstellung des Schlussberichtes ihren Fortgang gefunden. In den letzten Wochen haben die Ausschussmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie das Ausschusssekretariat intensiv und leidenschaftlich an dem gemeinsamen Schlussbericht gearbeitet.
In der gestrigen letzten Sitzung des PUA III (NSU) ist der gemeinsam erarbeitete Schlussbericht einstimmig beschlossen worden. Soweit die Fraktionen bezüglich einzelner Aspekte einen besonderen Schwerpunkt sehen, haben sie ihre Auffassungen in kurzen Sondervoten dargelegt. Für die gute und kollegiale Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.“
Der PUA NSU nahm im Januar 2015 seine Arbeit als dritter Untersuchungsausschuss der laufenden Wahlperiode seine Arbeit auf. Seit April 2015 übernahm der Remscheider Abgeordnete Sven Wolf die Leitung dieses Gremiums. Der beschlossene Bericht umfasst einschließlich Anlagen rund 1200 Seiten und wird nun für alle Abgeordneten gedruckt und zum Ende der kommenden Woche verteilt. Der Bericht soll dem Plenum in den kommenden Plenarsitzungen am 05. oder 06. April zur Kenntnis gegeben werden.
Die Gelegenheit, mit dem Abgeordneten am Rande des Plenums zu diskutieren, nahmen diesmal 17 Remscheiderinnen und Remscheider wahr. Nach einer Schul-Debatte zur Frage des G8 und G9, die sie von der Tribüne aus miterleben konnten, kamen andere Politikfelder zur Sprache.
Einen Bürger interessierte es, warum es nicht nur einen zentralen Untersuchungsausschuss zu den NSU-Anschlägen auf Bundesebene gebe – denn das sei doch ein Thema, das dorthin gehöre. Überdies seien mit den verschiedenen Untersuchungsausschüssen auf Länderebene ja auch Kosten verbunden.
Sven Wolf erläuterte, dass die Untersuchungsaufträge der eingerichteten Untersuchungsausschüsse zu den Taten des NSU aufeinander aufbauten und thematisch miteinander verzahnt seinen und es einen regen Austausch zwischen den beteiligten Ebenen gebe. So seien die Ergebnisse des ersten Ausschusses auf Bundesebene in den Ländern aufgenommen worden, um hier schwerpunktmäßig weiter zu ermitteln in den Vorfällen, die in die Zuständigkeit der Polizei und Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes und damit des dortigen Landesparlamentes fielen. Nicht nur Akten und Protokolle würden wechselseitig hinzugezogen, sondern es werde auch ein stetiger Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der Ausschüsse fortgeführt. So seien auch Vorsitzende der Untersuchungsausschüsse der Länder als Experten auf Bundesebene hinzugezogen worden.
„Während es in den Prozessen der Gerichte darum geht, Straffälligkeiten und die Zurechnung von Straftaten festzustellen, geht es bei uns in den Untersuchungsausschüssen vorrangig um Fragen der politischen Verantwortung, der Arbeitsverbesserung und der besseren künftigen Vernetzung,“ erläuterte Wolf. Hierzu zähle auch, was einer der Gäste ansprach, die Frage einer zentralen Datenbank für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. „Zur politischen Verantwortung gehört auch, dass wir uns mit den Opfern und den Tatorten befassen. Für die Opfer der Straftaten war es wichtig, dass wir wahrgenommen haben, wie mit Ihnen umgegangen worden ist, Ihnen Gehör geschenkt haben und dafür Sorge tragen, beteiligte Behörden für diese Aspekte für die zukünftige Arbeit zu sensibilisieren.“
Als Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III (PUA), der mit der Aufgabe betraut ist, mögliches Fehlverhalten der Behörden rund um die Ermittlungen der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufzuklären, wurde ich gebeten, eine Vorlesung zu halten. In den Mittelpunkt wollte ich nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch einen historischen Rückblick und praktische Erwägungen stellen.
Vier Fotos legte ich den Absolventinnen und Absolventen zum Einstieg vor und fragte nach deren historischer Bedeutung. Vier Gesichter – vier Skizzen einer Geschichte der Demokratie und der Schutzfunktion des Untersuchungsausschusses: von der Unterwerfung des englischen Königs Wilhelm II. von Oranien unter die Bill of Rights über die Etablierung des Instruments PUA in der Weimarer Republik über die Gefahr des politischen Missbrauchs durch den US-amerikanischen Senator Joseph McCarthy zur Diffamierung vermeintlicher Kommunisten bis zu der unrühmlichen Rolle des Unternehmers Friedrich Karl Flick und dem in der Folge verabschiedeten „Flick-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts. Nicht zu vergessen der Soziologe Max Weber, der seine Ideen einer öffentlichen Kontrolle in die Weimarer Verfassung einfließen ließ.
Begeistert war ich von der regen Teilnahme der Studierenden. Ein Studierender hinterfragte die Bezeichnung des PUA als „das schärfste Schwert des Parlaments“. Hierzu bohrte der treffend nach, dass ein PUA nach Abschluss seiner Arbeit lediglich Handlungsempfehlungen auszuspreche und nicht, den Behörden direkte Konsequenzen aufzuerlegen.
Vortrag an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Nach meinem Verständnis aber greift dieses Bild trotzdem. Die Bezeichnung als Schwert zielt vor allem darauf ab, dass dies gerade ein sehr mächtiges Instrument der Opposition ist, auch gegen die Mehrheit im Parlament kontrollieren zu können. Der Katalog verfügbarer Maßnahmen ist umfangreich: Es besteht das Recht, Zeugen vorzuladen und Akten von Behörden anzufordern. Diese sind dabei dem Ausschuss zur Amtshilfe verpflichtet. Geladene Zeugen sind – wie vor Gericht – verpflichtet, zu erscheinen und auszusagen. Bei unentschuldigtem Fehlen steht es dem Ausschussvorsitzenden zu, beim zuständigen Oberlandesgericht ein Ordnungsgeld gegen den säumigen Zeugen zu beantragen. Im Gegenzug stehen den geladenen Zeugen und Sachverständigen die gleichen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte zu, die ihnen auch die Strafprozessordnung vor Gericht gewährt. Folglich ist das schärfste Schwert des Parlaments ein Garant des parlamentarischen Minderheitenschutzes und des Grundsatzes der Gewaltenteilung, denn es dient in besonderer Weise der parlamentarischen Kontrolle der vollziehenden Gewalt.
In der Fragerunde mit den Studierenden kamen auch der auf den Polizistinnen und Polizisten lastende Druck zur Sprache, das in sie gesetzte Vertrauen der Bevölkerung und der Politik nicht zu enttäuschen. Das Land NRW leistet hier einerseits Unterstützung durch eine bessere personale Ausstattung der Polizei. Im Fokus des PUA NSU steht aber auch die Frage, wie durch eine bessere Vernetzung und einen verbesserten Informationsaustausch solche Ermittlungen zukünftig optimiert werden können. Hier liegt wiederum die Verantwortung der Politik, durch Erkenntnisse aus Untersuchungsausschüssen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung beizutragen.
Am Ende unseres PUAs werden hoffentlich klare Handlungsempfehlungen stehen. Manches zeichnet sich bereits ab – so etwa das Erfordernis einer stärkeren Durchlässigkeit von Informationen zwischen einzelnen Behörden bei Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
Im Hinblick auf die Aufklärung der Verbrechen des NSU war es mir besonders wichtig, einen Appell gegenüber den angehenden Polizeibeamten auszusprechen: „Natürlich müssen Sie in alle Richtungen ermitteln und Sie müssen auch den Opfern und ihren Angehörigen Fragen stellen. Bei Kapitalverbrechen handelt es sich erfahrungsgemäß ganz oft um eine Beziehungstat, bei der sich Opfer und Täter kannten. Sollten Sie innerhalb des Umfeldes des Opfers ermitteln und es stellt sich heraus, dass die Hinweise haltlos sind, dann stellen Sie das bitte klar. Gegen über den Angehörigen und notfalls auch gegenüber den befragten Zeugen. Ich habe viele Opferangehörige getroffen, die neben dem Verlust des Angehörigen gerade unter den Ermittlung in ihrem Umfeld psychisch sehr gelitten haben und bis heute damit zu kämpfen haben.“
Sven Wolf MdL, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses III NSU, erklärt hierzu: „Der Untersuchungsausschuss hat sich in der bisherigen Beweisaufnahme ein Bild von den Anschlägen in der Probsteigasse am 19.01.2001 und in der Keupstraße am 09.06.2004 gemacht. Dabei standen mit den Vernehmungen von Staatsanwälten, polizeilichen Ermittlern, Verfassungsschützern und zuletzt des damaligen Innenministers Dr. Behrens der Ablauf der Ermittlungen im Vordergrund.
Seine Sitzungen im Oktober wird der Untersuchungsausschuss den Opfern der Anschläge widmen. Neben Ortsbesichtigungen am 20. Oktober in der Mallinckrodtstraße in Dortmund und am 27. Oktober in der Probsteigasse und in der Keupstraße werden am 19.10.2015 drei Geschädigte des Anschlags in der Keupstraße vor dem Untersuchungsausschuss als Zeugen vernommen. Den Geschädigten soll damit die Möglichkeit gegeben werden, einerseits ihre Sicht der damaligen Ermittlungen zu schildern und andererseits den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses ihre Erwartungen und Wünsche an unsere weitere Arbeit mitzuteilen.
In seiner Sitzung am 21. Oktober wird der Untersuchungsausschuss in einer ausschließlich nichtöffentlichen Sitzung weitere Zeugen vernehmen.“
Sven Wolf folgt Nadja Lüders, die den Vorsitz aus persönlichen Gründen niedergelegt hat. Sie wird von der SPD-Fraktion als Nachfolgerin von Sven Wolf als neue Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses BLB vorgeschlagen. Damit vollzieht die SPD-Landtagsfraktion eine Rochade in der Besetzung der PUA-Vorsitzenden.
Die neuen Vorsitzenden werden von der Mehrheit des Landtags gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt in beiden Fällen bei der SPD-Fraktion.
Sven Wolf: „Die Untersuchung der Bluttaten des NSU ist ein eminent wichtiger Auftrag. Ich gehe meine Aufgabe mit vollem Engagement an. Wichtig ist mir, dass der Ausschuss alles daran setzt, die Strukturen des Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen aufzuklären und zu dokumentieren. Darüber hinaus kann der Landtag damit ein Zeichen setzen, dass wir uns dem Leid der Angehörigen der Opfer annehmen.“
Nadja Lüders: „Die Vorgänge rund um den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb müssen aufgeklärt werden. Dort hat es offenkundig Unregelmäßigkeiten und Kostenexplosionen gegeben.“
Sven Wolf ist 39 Jahre alt und ledig. Er lebt in Remscheid, ist Rechtsanwalt. Dem Landtag gehört er seit 2010 an. Nadja Lüders ist 44 Jahre alt und verheiratet. Sie lebt in Dortmund, ist Rechtsanwältin und seit 2010 im Landtag. Im Vorgänger-Untersuchungsausschuss zum Themenkomplex BLB war sie bis 2012 Obfrau der SPD-Landtagfraktion.