Schlagwort: Eigenheimbesitzer

  • Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

    Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

    Am Mittwoch wurde unser Antrag auf mehr sozialen Wohnungsbau noch einmal im Plenum debattiert. Ganz oben muss – und das hat uns auch die Anhörung im Ausschuss gezeigt – das Ziel der Sicherung und Neuschaffung bezahlbaren Wohnraums stehen. Im Bund, im Land und in den Kommunen.

    Der Trend ist: Viele Menschen wollen in den Städten wohnen und dort auch im Alter wohnen bleiben. Dazu müssen genügend auch mit einer kleineren Rente bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen.

    Viele junge Familien wollen in den Städten wohnen und nicht draußen auf dem Land. Eltern wollen nicht kilometerweite Fahrtwege zur Arbeit auf sich nehmen, sondern nah bei den Kindern sein. Auch um unvorhergesehene Überraschungen vom erkrankten Kind bis zum Streik in der KiTa schnell regeln zu können, ohne sich gleich einen ganzen Tag Urlaub nehmen zu müssen. Die moderne Familie – besonders auch Alleinerziehende und Patchwork-Familien – will nah bei den nächsten Verwandten und dem Freunde-Netzwerk sein, die vielfältigen kulturellen Angebote und Bildungs-Angebote nutzen und sich mit ÖPNV und Fahrrad fortbewegen.

    Auch Studierende wollen UNI-nah wohnen. Und nicht kilometerweit in die Universitätsstädte fahren oder auf dem Campingplatz gastieren, weil es an bezahlbaren „Studentenbuden“ fehlt.

    Wir haben die aktuellen Probleme im Fachausschuss intensiv diskutiert: Wohnraummangel in den Städten, Leerstände im ländlichen Bereich, explodierende Mieten in den Schwarmstädten, Werteverfall der Immobilien im ländlichen Raum, Bau auf der grünen Wiese am Bedarf vorbei, Zersiedelung, Verkehrsstau in die Städte hinein, nicht einmal 30% Abruf der Eigenheimfördermittel in der Vergangenheit.

    Es kann nur einen logischen Schluss geben: die Wohnraumförderung muss dem Bedarf folgen!

    Das heißt: Fortsetzen der bisherigen guten Wohnraumförderkonzepte. Konzentration auf den mietpreisgebundenen Geschoßwohnungsbau. Anknüpfen und Weiterführen der sehr guten Zusammenarbeit im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen.

    Die Landesregierung ist uns bisher die Antworten auf viele Fragen schuldig geblieben, die Kommunen und Investoren dringend brauchen:

    Wie werden die Förderrichtlinien aussehen? Was ist mit den bisher gewährten Tilgungsnachlässen? Was versteht die Landesregierung unter „bedarfsgerechter“ Förderung? Bisher ist das alles reichlich nebulös. Ministerin Scharrenbach muss nun dringend liefern.

    Nach einem Jahr Regierungstätigkeit bleibt unter dem Strich: Die Landesregierung stellt 1,5 Mrd. Euro weniger für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. CDU und FDP wollten das in einem Entschließungsantrag festmauern – das haben wir abgelehnt.

    Wir müssen stattdessen die Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzen, aktive Baupolitik zu machen.

  • Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des nordrhein-westfälischen Landtags fand heute auf Antrag der SPD-Fraktion eine aktuelle Viertelstunde zur anstehenden Reform der Grundsteuer statt. Dabei offenbarte sich auf erschreckende Weise, dass die schwarz-gelbe Landesregierung offenbar überhaupt keine Vorstellungen und Konzepte zur weiteren politischen Vorgehensweise in dieser wichtigen Frage hat.

    Dabei drängt die Zeit: Denn das Bundesverfassungsgericht  hat eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, innerhalb der eine tragfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer vorgelegt werden muss. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Reform zustande kommen, drohen den Kommunen Einnahmeausfälle in Höhe von bundesweit rund 14 Milliarden Euro (NRW: 3,6 Milliarden Euro).

    Für die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb klar: Die Sicherung der Grundsteuer und ihres aktuellen Aufkommens muss gewahrt bleiben. Bei einer anstehenden Reform dürfen aber auch die Mieter und die normalen Eigenheimbesitzer nicht über Gebühr belastet werden. Die Landesregierung konnte zu diesen wichtigen Fragen heute keine Auskunft geben. Ein regelrechtes Armutszeugnis!

     

  • Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

    Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

     Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit teilweise völlig veralteten Einheitswerten war völlig ungerecht.

    Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich nicht zu Mehrbelastungen führen. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen sich auch weiterhin darauf verlassen, dass die bisher geringe monatliche Belastung gleich bleibt. Die Grundsteuer darf nicht Kostentreiber der Wohnnebenkosten sein. Auch die Wirkung auf die Eigenheimbesitzer sollte grundsätzlich stabil bleiben. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.

    Hintergrund:

    Die Grundsteuer ist mit einem bundesweit jährlichen Gesamtaufkommen von rund

    14 Milliarden Euro (NRW: mehr als drei Milliarden Euro) eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihr Erhalt ist für die Städte und Gemeinden unverzichtbar. Besteuert werden deutschlandweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten, das heißt Grundstücke und gegebenenfalls darauf errichtete Immobilien. Die Grundsteuer wird bisher auf der Grundlage völlig veralteter „Einheitswerte“ erhoben, die im Jahre 1964 für Westdeutschland bzw. 1935 für Ostdeutschland festgesetzt wurden. Da die Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind, bringen die damals ermittelten Einheitswerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von heute nicht einmal mehr ansatzweise zum Ausdruck. Die Konsequenz daraus ist: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Die derzeitige Situation verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz.

    Die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte wurde deshalb für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.