Sven Wolf: Remscheid profitiert aus dem Landesprogramm Straßenbau beim Ausbau der Verkehrsknotenpunkte B 51/B 229 und Trecknase
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein Investitionsprogramm für den kommunalen Straßenbau vorgelegt. Dazu erklärt der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf: „Mit dem Landesprogramm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus für das Jahr 2015, das mit den Regionalräten bei den Bezirksregierungen abgestimmt ist, werden Investitionen von mehr als 131 Millionen Euro hervorgerufen.
Damit können nun bald zwei für Remscheid wichtige Verkehrsprojekte beginnen. Wir haben uns intensiv mit den Verkehrsverbesserungen rund um Remscheid-Lennep befasst. Nachdem wir im Stadtrat von den Plänen zur Südumgehung in Lennep Abstand genommen haben, ist der Ausbau der beiden Kreuzungen ein faires Signal des Landes, das uns nun bei der Ertüchtigung dieser beiden Kreuzungen unter die Arme greift.
Für Remscheid betrifft das die zwei Bauvorhaben:
- Erstens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes B 51 (Ringstraße) und B 229 (Rader Straße) mit ein Gesamtinvest von 2,15 Mio: Die landesseitige Förderung umfasst mit 1,4 Mio Euro rund 65,1% Prozent der förderfähigen Kosten von 2,15 Mio Euro.
- Zweitens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes Trecknase B 229/B 51 mit einem Gesamtinvest von 2,01 Mio Euro: die Förderung seitens des Landes beträgt hier mit 0,89 Mio Euro rund 65,4 % der förderfähigen Kosten von 1,36 Mio Euro.
Mit jeweils rund 65 % liegen die Förderungen nunmehr leicht über den bisher eingeplanten Fördersätzen von rund 60 %. Breits im März 2015 gab es ein positives Votum vom Regionalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf.“
Zum Hintergrund:
Wie in den Vorjahren ist die Förderung zielgenau ausgerichtet und berücksichtigt städtische Ballungsräume ebenso wie den ländlichen Raum. Insgesamt 83 Baumaßnahmen werden vom Land konkret gefördert. Dabei gilt der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Im Fokus stehen beispielsweise Brückensanierungen sowie Aus- und Umbauvorhaben mit dem Schwerpunkt Sanierung und Steigerung der Verkehrssicherheit.
Gefördert werden Projekte, für die bereits Baurecht vorliegt, so dass zeitnah mit einer Realisierung der jeweiligen Straßenbauprojekte gerechnet werden kann. Ausschlaggebend ist zudem, dass möglichst große Synergie-Effekte im Zusammenwirken mit anderen Baumaßnahmen, beispielsweise des Landes im Wege des Landesstraßenbaus oder der Deutschen Bahn im Wege von Bahnübergangs- und -sicherungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erzielt werden.