Schlagwort: Justizminister

  • „Minister Limbach verschärft das Personalproblem, statt es zu lösen“

    „Minister Limbach verschärft das Personalproblem, statt es zu lösen“

    Foto: pixabay, ka—re


    Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Mit der Reduzierung der Zahl der auszubildenden Referendare erweist Minister Limbach der Justiz einen Bärendienst. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung, zahlreicher unbesetzter Stellen und einer anstehenden Pensionierungswelle vergrößert er mit seiner Entscheidung das Personalproblem, anstatt es zu lösen. Seine Hochglanzkampagne zur Nachwuchsgewinnung ist so nur blanker Hohn. Mit diesem Kahlschlag schreckt Limbach junge Menschen ab, die wir eigentlich für die Justiz in NRW gewinnen wollen und gewinnen müssen. Dieser Fehler muss sofort korrigiert werden, damit wir wieder mehr junge Menschen begeistern, sich für unseren Rechtsstaat zu engagieren.

    Offensichtlich wird diese Maßnahme bereits umgesetzt. Wir haben Zuschriften von angehenden Referendarinnen und Referendaren bekommen, die davon berichten, dass ihr schriftlich angekündigter Termin zur Aufnahme in den Referendardienst aufgrund der Reduzierung der Stellen nicht mehr eingehalten werden könne. Zudem hätten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung des Ministeriums der Justiz erklärt, sie dürften keine Auskunft darüber erteilen, wie viele Stellen in der Referendarausbildung gekürzt werden und wie sich dieser Umstand auf die Wartezeiten auswirkt. Das ist unverantwortlich und ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen, die sich darauf verlassen haben, dass sie nach dem Studium ihre Ausbildung als Referendare fortsetzen können. Wir haben daher einen Bericht der Landesregierung zur nächsten Sitzung des Rechtsausschusses eingefordert und einen Fragenkatalog eingereicht.

    Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass Justizminister Limbach mit seiner Aufgabe überfordert ist. Er reiht sich ein in eine Kette von strukturellen Fehlentscheidungen und einer mindestens grenzwertigen Personalpolitik.“

     

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  • „Justizminister hängt am seidenen Faden“

    „Justizminister hängt am seidenen Faden“

    Wörtlich warf es Justizminister Benjamin Limbach eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ vor und bewertete die Vorgehensweise als „rechtswidrig“. Vor diesem Hintergrund haben SPD- und FDP-Fraktion für den 5. Oktober 2023 eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, in der sich der Justizminister zu den Vorwürfen erklären soll. Hierzu äußern sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jochen Ott und Hennig Höne wie folgt:

     Jochen Ott:

    „Hier stehen Vorwürfe im Raum, die nicht ohne Folgen bleiben können, wenn sie sich bewahrheiten. Welche Autorität soll ein Justizminister gegenüber rund 43.000 Beschäftigten in fast 280 Einrichtungen noch haben, wenn ihm von einem Gericht rechtswidriges und manipulatives Verhalten vorgeworfen wird? Minister Limbach muss den Verdacht in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses vollumfänglich ausräumen. Ansonsten wird er sich nur schwer im Amt halten können.“

    Henning Höne:

    „Nordrhein-Westfalens ranghöchster Staatsanwalt kritisiert Justizminister Limbach im Cum-Ex-Verfahren. Die Verwaltungsrichter in Münster äußern vernichtende Kritik an Limbachs Einflussnahme bei der OVG-Stellenbesetzung. Nur 1,5 Jahre nach Amtsantritt bröckelt bereits der Rückhalt in der Justiz. Die Vorwürfe sind erdrückend und schaden dem Ansehen von Amt und Ministerium. Minister Limbach muss sich umfassend erklären.“

  • Elisabeth Müller-Witt: „Justizminister Limbach muss Verdacht der Manipulation ausräumen“

    Elisabeth Müller-Witt: „Justizminister Limbach muss Verdacht der Manipulation ausräumen“

    Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Dieser Vorgang wird ein politisches Nachspiel haben müssen. Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein. Die Tonalität der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hat es bundesweit in einer solchen Form jedenfalls noch nie gegeben. Minister Limbach muss den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Sonst wird es um seine Legitimation nicht mehr gut bestellt sein. Wir werden zu diesem Vorgang eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Darin wird sich der Minister vollumfänglich erklären müssen.“

  • Ein enttäuschender und empathieloser Auftritt des Justizministers

     

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

    „In der Tragödie um den Tod des jungen Syrers Amad A. hat der Rechtsstaat eine Vielzahl von Fehlern begangen, die sich leider nicht mehr rückgängig machen und nur noch im Nachhinein korrigieren lassen. Als Justizminister trägt Peter Biesenbach für diese Fehler im Vollzugsbereich politische Verantwortung. Diese Verantwortung zu übernehmen war er heute vor dem PUA aber nicht bereit. Eine Entschuldigung auszusprechen, war ihm heute – so wörtlich – zu ,banal‘. Er wisse auch nicht, wofür er sich entschuldigen solle. Das war beschämend und verstörend zugleich.

    Einen empathieloseren Auftritt eines politischen Verantwortungsträgers habe ich selten erlebt. Das ist angesichts des Todes eines unschuldigen jungen Mannes, der in der Obhut des Staates um sein Leben gekommen ist, sehr enttäuschend gewesen. Peter Biesenbach hätte heute das Vertrauen in die staatlichen Einrichtungen des Justizwesen wieder stärken können. Stattdessen hat er durch sein Verhalten gezeigt, worum es ihm in diesem tragischen Fall wirklich ging: die Verteidigung seines Ministerpostens.“

     

  • Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Viele Fragen waren zu beantworten: zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Manche begannen erst, sich hierüber Gedanken zu machen, andere wollten sich vergewissern, dass auch an alles gedacht war.

    Gleich zu Beginn räumte der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, mit einem verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner oder verpartnerte Lebensgefährten werden nicht automatisch gegenseitig Betreuer. Auch hier muss vorgesorgt werden. Ein Ehegattenvertretungsrecht halte er aber für sinnvoll, erklärte der Justizminister.  Mit der Eheschließung habe man schließlich bereits sein besonderes Vertrauen in den Partner oder die Partnerin ausgedrückt.

    In seinem Impulsreferat schlug der Minister den Bogen von den formalen Anforderungen über den Auswahlprozess eines Betreuers bis zur institutionellen Aufsicht über die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Ob Generalvollmacht oder mehrere separate Vollmachten, ob Entscheidung durch einen Einzelnen oder in Gemeinsamkeit – hier sind die Gegebenheiten im Einzelfall ausschlaggebend.

    Entscheidend sei, dass eine „Vollmacht“ auch die volle Macht bedeute und man sich hier eine wirkliche Vertrauensperson auswählen sollte. Notar Schmitz-Vornmoor riet dazu, insbesondere bei Regelungen zu Immobilien die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Bei Banken und Sparkassen gebe es immer wieder Nachfragen, so dass man hier die Vollmacht auch direkt vorab bei der jeweiligen Hausbank einrichten sollte. Auf jeden Fall sollte vorher ein Gespräch mit dem Bevollmächtigten geführt werden, um zu klären, ob er oder sie auch bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.

    Daneben sei es möglich, bei der gerichtlichen Betreuung sich vorher einen Betreuer auszusuchen und in einer Betreuungsverfügung festzulegen. Diese wird dann im Fall der Fälle vom Gericht herangezogen und der vorgeschlagene Betreuer ernannt.

    Daneben gebe es auch die Möglichkeit, bei medizinischen Fragen vorzusorgen und Regelungen in einer Patientenverfügung festzuhalten. Dabei rieten die mitdusktierenden Juristen aber auf jeden Fall dazu, vorher das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu führen, da es hier immer wieder neue medizinische Entwicklung gebe, die bedacht werden müssen. Außerdem sei es ratsam, diese Patientenverfügung nach einigen Jahren nochmal neu zu überdenken und vielleicht wieder anzupassen.

    Bei den vielen Zuhörerbeiträgen war der Übergang in die Diskussion fließend. Die vielen rechtlichen Einzelfragen der Zuhörenden beantworteten die Experten auf dem Podium – Stefan Baake vom Betreuungsverein der AWO und der Remscheider Notar Andreas Schmitz-Vornmoor gern. In der Diskussion standen Fragen wie: Wer ist in der Nähe, wer ist selbst noch fit, um eine Betreuung übernehmen zu können? Welche Unterstützung kann ein Betreuungsverein bieten? Wo ist notarieller Rat zweckvoll? im Mittelpunkt.

    Broschüren und Informationsmaterial hatten alle Beteiligten mitgebracht.

    Die Informationsbroschüre des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhält man über den folgenden Link Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

    Weiterführende Informationen und Experten:

    Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Betreuungsrecht

    Betreuungsverein Remscheid (AWO)

    Notar Andreas Schmitz-Vornmoor

     

  • Tolle Diskussion in Radevormwald nach einem bewegenden Film im Corso-Kino

    Tolle Diskussion in Radevormwald nach einem bewegenden Film im Corso-Kino

    Von der Polizeipräsenz bis zu Fragen der Gerechtigkeit reichte das Spektrum, auf das Minister Kutschtay und Sven Wolf Antworten gaben. Kutschaty erinnerte daran, dass die Landesregierung in den letzten Jahren mit 2000 Einstellungen soviel neue Kräfte einstelle wie seit 2010 nicht mehr. Zudem unterstützten nun Assistenzkräfte die Polizei in ihrer täglichen Arbeit, um mehr Polizisten auf die Straße zu bringen. Bei der Verteilung werde landesweit auch die Kriminalität betrachtet. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Bergische Land eine der sichersten Regionen in ganz Deutschland sei, so Sven Wolf. Er werde sich aber direkt an den Innenminister wenden und nochmals nach den aktuellen Zahlen fragen. Dabei sei auch wichtig, dass über die Grenzen der Kreispolizeibehörden zusammengearbeitet werde. Wenn in Radevormwald keine Streife erreichbar sei, könne aus Remscheid schnell jemand vor Ort sein.

    Ein Anliegen der Besucher war auch die Gerechtigkeit, etwa bei der Frage von Sammelklagen gegen Konzerne wie VW. Kutschtay berichtete von der Initiative NRWs zur Einführung sogenannter Musterfeststellungsklagen, die er vor wenigen Monaten im Bundesrat eingebracht hatte. Zudem sei es ungerecht, dass Kapitaleinkünfte nur mit 25 %, harte Arbeit eines Handwerkers aber mit 30-40 % besteuert werde. Wolf erinnerte an den massenhaften Betrug an uns allen durch die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, mit denen fingierte Bescheinigungen erschwindelt wurden, um sich Steuererstattungen zu erschleichen.
    Er ergänzte, es könne und dürfe nicht sein, dass etwa Kaffeeketten in Deutschland ihre Gewinne nicht versteuern, weil diese Gewinne durch geschickte Verträge ins Ausland fließen. Dabei wisse er, dass Kutschatys Kollege, der NRW Finanzminister Walter-Borjahns, dies weiter bekämpfe und auf neue Verträge über Steuern in der EU poche.

    Im Anschluss beeindruckte Lars Kraumes Film über den Ermittler, der unermüdlich gegen die ehemaligen NS-Verbrecher kämpft, deren Helfershelfer-Netzwerke bis in die Schlupforte in Argentinien reichen und deren einflussreicher Arm bis zum BND der Nachkriegszeit, die Gäste mit seiner Intensität. Ein brillianter Burghart Klaußner zeigt eine eindringliche Studie des hessischen Generalstaatsanwalts, dem die Vorsicht und das Misstrauen bereits zur zweiten Haut geworden sind,  aus dessen Büro Akten verschwinden, der bespitzelt wird, subtil unter Druck gesetzt wird, dessen Mitstreiter erpresst wird und der oft müde ist des Kämpfens gegen Widerstand und wiedererstarkende Strukturen.

    Ein beeindruckender Film, der Fragen aufwarf, die anschließend im Foyer des Corso-Kinos in kleinen Runden diskutiert wurden, der aber auch auf das Beispiel anderer verwies, die niemals nachgaben – wie etwa der Sozialdemokrat Kurt Schumacher.

     

     

     

  • Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Zur aktuellen Diskussion um die Aufhebung der Urteile, die nach 1945 erfolgt sind, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „Ich begrüße die klare Botschaft der Justizminister der Länder zur Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexuelle nach 1945. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, da es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten können. Jetzt, da es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.

    Das ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Erst damit lässt sich die perfide Stringenz der Rechtsprechung in den jungen Jahren der Bundesrepublik durchbrechen.“

    Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1957 bestätigt, Homosexualität verstieße gegen das Sittengesetz. Die vollständige Abschaffung der Norm erfolgte erst 1994. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im März 2014 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen einen deutlichen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich weiter für eine Aufhebung der Urteile einzusetzen und die Geschichte der Verfolgung aufzuarbeiten.

  • Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Ein so großes Interesse an der Vorstellung eines Gesetzentwurfs hat es noch nie gegeben: Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Justiz waren zahlreich der Einladung der nordrhein-westfälischen Landesvertretung gefolgt, um dort die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht zu hören.

    Justizminister Kutschaty hierzu: „In keinem anderen Bereich der Kriminalität geht die Schere zwischen Gewinn und Risiko so weit auseinander! Den Gewinn heimst sich immer das Unternehmen ein, das Risiko trägt nur der kleine Angestellte.“

    Nach einer Studie von Pricewaterhouse Coopers zum Thema „Korruption“ aus dem Jahr 2012 sind bundesweit 52 Prozent der befragten Unternehmen innerhalb eines Jahres Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Der Durchschnittsschaden betrug pro Fall über acht Millionen Euro. PwC zieht daraus den Schluss, dass es immer noch Unternehmen gebe, bei denen Korruption zum Geschäftsmodell gehöre. Diesen Zustand hält Justizminister Kutschaty für nicht länger tragbar: „Wer schützt eigentlich die Unternehmen, die ihren Müll nicht illegal im Rhein entsorgen und die nicht bestechen, um an Aufträge zu kommen? Hier ist der Staat gefordert. Dies gilt erst recht im Zeitalter des Internets. Wer tatsächlich die Straftat in dem Unternehmen begangen hat, ist häufig schwer nachzuweisen, vor allen Dingen, wenn das Unternehmen weltweit operiert.“

    Deutschland nimmt mit der derzeitigen Rechtslage, nach der nur natürliche Personen angeklagt werden können, einen Inselstatus ein. Alle unmittelbaren Nachbarländer verfügen über ein Unternehmensstrafrecht oder Quasi-Unternehmensstrafrecht. In Deutschland können Unternehmen bislang nur nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz belangt werden, das vor ansonsten vorwiegend der Ahndung von Verkehrsverstößen angewandt wird.

    Kutschaty dazu: „Wenn durch Wirtschaftskriminalität Arbeitsplätze verloren gehen und Existenzen vernichtet werden, bekommt das Unternehmen einen Bußgeldbescheid. Aber gegen eine Mitarbeiterin eines Supermarkts, die einen Pfandbon findet und einlöst, muss sofort die Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls ermitteln. Das passt einfach nicht zusammen!“

    Kutschaty stellte nunmehr die Eckpunkte des von ihm geplanten Unternehmensstrafrechts vor. Danach können Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger selbst angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaften sollen zu Ermittlungen verpflichtet sein. Mögliche Strafen sind neben der klassischen Geldstrafe auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Subventionen oder die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung. Als ultima ratio kommt auch die Auflösung des Unternehmens in Betracht. Für diese Strafverfahren sollen im Wesentlichen dieselben Regeln gelten, wie für das Verfahren gegen natürliche Personen. Wenn Unternehmen mit der Justiz zusammenarbeiten würden, kann von Strafe abgesehen oder diese zumindest gemildert werden. Vertreten werden soll das Unternehmen vor Gericht durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Dies gelte schon seit jeher im Zivilverfahren und habe sich dort bewährt. Wenn kein gesetzlicher Vertreter mehr da sei, werde dem Unternehmen ein Pflichtverteidiger bestellt.

    Nach Minister Kutschaty sprach der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Gereon Wolters. Dieser kommentierte den Gesetzentwurf: „Als Wissenschaftler bin ich es gewohnt, kritisch zu sein. Hier ist meine größte Kritik, dass das Gesetz erst jetzt kommt!“

    Die Eckpunkte sollen auf der kommenden Justizministerkonferenz am 12. Juni vorgestellt werden. Nach der Sommerpause wird Justizminister Kutschaty das vollständige Gesetz, das den Namen „Verbandstrafgesetzbuch“ tragen soll vorstellen.

    Quelle: Pressestelle des Justizministeriums NRW

  • NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der „Abmahnabzocke“ kurz­fristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begrün­dung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag ein­zubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzu­dämmen.

    Die heutige Pressemeldung von Justizminister Thomas Kutschaty

    Antrag zur Bundesratssitzung

  • Rückgang von Jugendkiminalität in NRW

    Rückgang von Jugendkiminalität in NRW

    Nach wie vor problematisch ist die Gruppe der jungen Intensivtäter, die einen großen Anteil an der Quote der Jugendkriminalität haben. Um diese Jugendlichen müssen wir uns wie mit dem Haus des Jugendrechts auch in Zukunft verstärkt kümmern.“

    Zur Pressekonferenz von Justizminister Thomas Kutschaty