Schlagwort: Votum

  • Mitbestimmungsrechte von Richtern und Staatsanwälten müssen erhalten bleiben

    Mitbestimmungsrechte von Richtern und Staatsanwälten müssen erhalten bleiben

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dem Justizministerium weitreichende Befugnisse zur Beurteilung und damit zur Beförderung von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ohne die bisherigen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu übertragen.

    Hierzu erklärte Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Was die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP hier im Schnellverfahren durchdrücken wollen, ist ein Unding. Nur auf unseren Antrag hin hat überhaupt eine Anhörung von betroffenen Verbänden stattgefunden. Ansonsten wäre Schwarz-Gelb direkt mit dem Kopf durch die Wand.

    Das Votum der Verbände in der Anhörung war dann einhellig: Die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Beurteilung für Führungsaufgaben in der Justiz darf so nicht allein durch das Justizministerium erfolgen.

    Natürlich muss auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reagiert werden. Aber in einem ausgewogenen Maß und unter Einbeziehung der Verbände. Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP deshalb auf, den vorgelegten Gesetzentwurf zurückzuziehen und gemeinsam in der neuen Wahlperiode ein geordnetes Verfahren zu beschreiten.“

     

  • Sven Wolf: Remscheid profitiert aus dem Landesprogramm Straßenbau beim Ausbau der Verkehrsknotenpunkte B 51/B 229 und Trecknase

    Sven Wolf: Remscheid profitiert aus dem Landesprogramm Straßenbau beim Ausbau der Verkehrsknotenpunkte B 51/B 229 und Trecknase

    Für Remscheid betrifft das die zwei Bauvorhaben:

    • Erstens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes B 51 (Ringstraße) und B 229 (Rader Straße) mit ein Gesamtinvest von 2,15 Mio: Die landesseitige Förderung umfasst mit 1,4 Mio Euro rund 65,1% Prozent der förderfähigen Kosten von 2,15 Mio Euro.
    • Zweitens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes Trecknase B 229/B 51 mit einem Gesamtinvest von 2,01 Mio Euro: die Förderung seitens des Landes beträgt hier mit 0,89 Mio Euro rund 65,4 % der förderfähigen Kosten von 1,36 Mio Euro.

    Mit jeweils rund 65 % liegen die Förderungen nunmehr leicht über den bisher eingeplanten Fördersätzen von rund 60 %. Breits im März 2015 gab es ein positives Votum vom Regionalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf.“

    Zum Hintergrund:

    Wie in den Vorjahren ist die Förderung zielgenau ausgerichtet und berücksichtigt städtische Ballungsräume ebenso wie den ländlichen Raum. Insgesamt 83 Baumaßnahmen werden vom Land konkret gefördert. Dabei gilt der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Im Fokus stehen beispielsweise Brückensanierungen sowie Aus- und Umbauvorhaben mit dem Schwerpunkt Sanierung und Steigerung der Verkehrssicherheit.

    Gefördert werden Projekte, für die bereits Baurecht vorliegt, so dass zeitnah mit einer Realisierung der jeweiligen Straßenbauprojekte gerechnet werden kann. Ausschlaggebend ist zudem, dass möglichst große Synergie-Effekte im Zusammenwirken mit anderen Baumaßnahmen, beispielsweise des Landes im Wege des Landesstraßenbaus oder der Deutschen Bahn im Wege von Bahnübergangs- und -sicherungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erzielt werden.