Schlagwort: Justiz

  • „Minister Limbach verschärft das Personalproblem, statt es zu lösen“

    „Minister Limbach verschärft das Personalproblem, statt es zu lösen“

    Foto: pixabay, ka—re


    Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Mit der Reduzierung der Zahl der auszubildenden Referendare erweist Minister Limbach der Justiz einen Bärendienst. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung, zahlreicher unbesetzter Stellen und einer anstehenden Pensionierungswelle vergrößert er mit seiner Entscheidung das Personalproblem, anstatt es zu lösen. Seine Hochglanzkampagne zur Nachwuchsgewinnung ist so nur blanker Hohn. Mit diesem Kahlschlag schreckt Limbach junge Menschen ab, die wir eigentlich für die Justiz in NRW gewinnen wollen und gewinnen müssen. Dieser Fehler muss sofort korrigiert werden, damit wir wieder mehr junge Menschen begeistern, sich für unseren Rechtsstaat zu engagieren.

    Offensichtlich wird diese Maßnahme bereits umgesetzt. Wir haben Zuschriften von angehenden Referendarinnen und Referendaren bekommen, die davon berichten, dass ihr schriftlich angekündigter Termin zur Aufnahme in den Referendardienst aufgrund der Reduzierung der Stellen nicht mehr eingehalten werden könne. Zudem hätten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung des Ministeriums der Justiz erklärt, sie dürften keine Auskunft darüber erteilen, wie viele Stellen in der Referendarausbildung gekürzt werden und wie sich dieser Umstand auf die Wartezeiten auswirkt. Das ist unverantwortlich und ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen, die sich darauf verlassen haben, dass sie nach dem Studium ihre Ausbildung als Referendare fortsetzen können. Wir haben daher einen Bericht der Landesregierung zur nächsten Sitzung des Rechtsausschusses eingefordert und einen Fragenkatalog eingereicht.

    Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass Justizminister Limbach mit seiner Aufgabe überfordert ist. Er reiht sich ein in eine Kette von strukturellen Fehlentscheidungen und einer mindestens grenzwertigen Personalpolitik.“

     

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  • „Missstände in der Justiz treffen nicht nur die Gerichtsvollzieher“

    „Missstände in der Justiz treffen nicht nur die Gerichtsvollzieher“

    Foto: Pixabay – Scholacantorum

    Die SPD-Landtagsfraktion hat gestern einen Antrag dazu im Plenum zur Abstimmung gestellt, wonach das Land aufgefordert wird diese Mehrkosten auszugleichen. Zur Ablehnung durch die schwarz-grüne Mehrheit erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Verweigerungshaltung der schwarz-grünen Mehrheit ist schon ein absolutes Unding, wenn man bedenkt, dass Gerichtsvollzieher Kopf und Kragen für uns riskieren, wenn sie ohne jeden Schutz in Wohnungen gehen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzugehen. Die Landesregierung kann nicht einfach Ziele vorgeben und dann andere dafür bezahlen lassen. So geht man nicht mit seinen Beschäftigten um. Wir wollten mit diesem Antrag bewirken, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung steht, die für die Gerichtsvollzieher bereits entstandenen und noch zukünftig entstehenden Mehrkosten zu ersetzen sowie die Vergütungsverordnung entsprechend anzupassen. Was die Gerichtsvollzieher bekommen haben sind leere Worte, ein Abwälzen von Verantwortung und die vage Aussicht auf eine Evaluierung. Das reicht aber nicht. Die Anhörung im Rechtsausschuss im August diesen Jahres hatte das bereits sehr deutlich aufgezeigt, bei CDU und Grünen jedoch keine Wirkung erzielt.

    Die Missstände in der nordrhein-westfälischen Justiz treffen aber nicht nur die Gerichtsvollzieher: Vakante Stellen, Nachwuchsprobleme, Öffentliche Verfehlungen und eine schlechte finanzielle Ausstattung sind Defizite, durch die eine Gefahr für den Rechtsstaat droht. Die schwarz-grüne Landesregierung steht in der Verantwortung, entsprechende Maßnahmen in den einzelnen Bereichen zu ergreifen, um die Justiz wieder von innen heraus zu stärken. Unsere Lösungsvorschläge haben wir in dem Antrag „Die Missstände in der Justiz sind überall sind überall sichtbar – es braucht großzügige Veränderungen für das Herzstück des Rechtsstaates  zusammen gefasst, der nun in den kommenden Wochen im Parlament beraten wird.“

  • Sven Wolf:  „Mauschelei statt Bestenauslese“

    Sven Wolf: „Mauschelei statt Bestenauslese“

    Foto: Thomas Wunsch

    Anlass dafür war eine neue Wendung in der Causa, nachdem am Mittwoch in der Fragestunde des Landtags erstmalig bekannt geworden war, dass auch der Minister und Chef der Staatskanzlei (MCdS), Nathanael Liminski, Gespräche mit einzelnen Bewerber*innen in dem Verfahren geführt hat. In der Aktuellen Stunde musste der MCdS heute sogar einräumen, dass es gleich mehrere Gespräche mit zweien der Bewerber*innen gegeben hat. Und auch Justizminister Limbach musste eine erneute Pirouette vollziehen: Anders als noch in der Fragestunde behauptet, kann der Minister nun nicht mehr nachvollziehen, ob sein Gespräch mit einem der Bewerber*innen am 12. oder am 20. September stattgefunden hat. Hierzu erklärt Sven Wolf für die SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Justizministerium und Staatskanzlei versuchen sich durch die wiederholte Behauptung aus der Affäre zu ziehen, dass Vorstellungsgespräche bei der Besetzung von hochkarätigen Ämtern in der Justiz ein völlig normaler Vorgang seien. Das ist falsch. In der Justiz wird rein nach Aktenlage entschieden und nicht nach politischem Gutdünken. Insofern können die Gespräche, die sowohl MCdS Liminiski als auch Justizminister Limbach im Vorfeld der Entscheidung mit ausgewählten Bewerber*innen geführt haben, nicht anders als Versuch der politischen Einflussnahme gedeutet werden. Allein der Schein, der dadurch entstanden ist, bedeutet einen schweren Schaden für die Justiz, den beide Minister zu verantworten haben. Dass sich die Staatskanzlei mit diesem Vorgehen auch noch in die Belange des Justizministeriums eingemischt hat, ist alles andere als normal und setzt dem ganzen noch die Krone auf. Selbst wenn es sich hier um eine Aufgabe der Regierungskoordination gehandelt haben soll: Wie konnte diese zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Kabinettvorlage noch gar nicht geschrieben war und die sogenannten Überbeurteilungen noch gar nicht vorlagen? Und warum werden dann nur Gespräche mit einzelnen und nicht mit allen Bewerber*innen geführt? Von einer Gleichbehandlung in dem Verfahren kann daher auch nicht die Rede sein. Das war Mauschelei statt Bestenauslese.

    Darüber hinaus blieben heute weitere Fragen einmal mehr offen: Was war der genaue Inhalte der Gespräche des MCdS mit den zwei Bewerber*innen? Mit welcher Erwartungshaltung sind die beiden Bewerber*innen in die Gespräche gegangen? Was wurde in den Gesprächen verabredet, das Anlass dazu gab, sich ein weiteres Mal zu treffen? Alles das sind Fragen, die sich seit heute zusätzlich stellen. Nur eins ist klar: Justizminister Limbach hat die Gratwanderung zwischen zweiter und dritter Gewalt, die seine ureigenste Aufgabe ist, nicht hinbekommen. Deshalb muss er von diesem Amt zurücktreten.“

  • Rede: Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Justizbeschäftigte umsetzen!

    Rede: Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Justizbeschäftigte umsetzen!

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    Im Bundestagswahlkampf standen zwei Begriffe im Mittelpunkt in der gesamten Diskussion, nämlich „Respekt“ und „Wertschätzung“. Wir als SPD-Fraktion sind der Meinung, dass wir diese beiden Begriffe auch weiterhin in den Mittelpunkt der Diskussionen stellen sollten. Wie geht das? Durch gute Arbeitsbedingungen. Die haben nämlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land verdient.

    Wir wollen heute einen Blick auf die Beschäftigten in der Justiz werfen. Ich will das jetzt auch ausführlich vortragen, weil der zuständige Minister gar nicht hier ist. 2.700 Stellen, Herr Lienenkämper, sind in der Justiz unbesetzt. Wir haben im Rechtsausschuss schon sehr intensiv diskutiert: Wie können wir das denn ändern? Wie begeistern wir junge Menschen dafür, sich künftig in den Dienst der Justiz zu stellen?

    Herr Minister Biesenbach hat dazu eine bunte Plakataktion vorgestellt. Ja, das kann man durchaus machen. Aber noch besser ist es, wenn wir über Respekt, Wertschätzung und gute Arbeitsbedingungen reden und handeln. Das können wir heute gemeinsam mit einem relativ einfachen Beschluss machen.

    Der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder enthält zur Eingruppierung eine Regelung, die es, weil sie etwas unklar formuliert war, notwendig gemacht hat, dass sich das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigt und diese Regelung konkretisiert.

    Im vorliegenden Fall ging es um die Eingruppierung von Justizbeschäftigten in den Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ich will das einmal für die Kolleginnen und Kollegen übersetzen: Das sind diejenigen in der Justiz, die den Laden am Laufen halten. – Es gibt Kollegen, die sagen: Das ist der Maschinenraum der Justiz. – Das sind also diejenigen, die dafür sorgen, dass unendlich viele Akten jeden Tag vernünftig bearbeitet werden können.

    Einige Arbeitgeber haben diese Einzeltätigkeiten auch jeweils als einzelnen Arbeitsvorgang angesehen und haben dann die Gesamtvergütung in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert, auch wenn einzelne Tätigkeiten komplexer waren und damit auch eine höhere Bewertung zugrunde lag.

    Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt: Nein, man muss das Ganze in einem Zusammenhang sehen. Das ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang. Daher spielt es auch keine Rolle, wie viel Prozent diese Einzeltätigkeit, die vielleicht höher bewertet ist, ausmacht. Es ist ein Gesamtzusammenhang. – Das Gericht kommt dann zu dem Ergebnis: Die Eingruppierung muss eigentlich in die Entgeltgruppe 9a erfolgen.

    Inzwischen haben ganz viele Beschäftigte in der Justiz gesagt, dass sie diese Höhergruppierung bekommen möchten. Mittlerweile liegen aus diesen Bereichen 3.700 Anträge auf eine Höhergruppierung vor.

    Jetzt könnten Sie natürlich fragen: Was macht das denn aus? Wie groß ist der Unterschied zwischen der Entgeltgruppe 6 und der Entgeltgruppe 9a? – Wenn Sie in die Tabellen schauen, werden Sie feststellen – zur Vereinfachung nehme ich die Stufe 1 –: Der Unterschied beträgt 399,74 Euro.

    Das sind also rund 400 Euro mehr für Wertschätzung und Anerkennung.

    Herr Minister Lienenkämper und Herr Minister Biesenbach, setzen Sie das Urteil um. Geben Sie den Anträgen, die jetzt auf dem Tisch liegen, statt. Machen Sie sich in den letzten Tagen Ihrer Amtszeit einmal bei Ihrer Belegschaft beliebt. Das ist heute relativ einfach möglich, indem Sie diesem Antrag zustimmen. Zeigen Sie damit, dass der öffentliche Dienst und auch die Justiz in Nordrhein-Westfalen ein guter und fairer Arbeitgeber ist.

    Ein zweiter Aspekt kommt hinzu. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder war über diese Entscheidung natürlich nicht erfreut und hat jetzt das Land Berlin gedrängt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben. Da würde ich gerne an die Landesregierung appellieren: Drängen Sie bei Ihren Kolleginnen und Kollegen darauf, diese Beschwerde wieder zurückzunehmen.

    Und wenn Sie als Tarifgemeinschaft deutscher Länder der Meinung sind, das sei in diesem Tarifvertrag ungenau formuliert, dann nutzen Sie doch die laufenden Tarifverhandlungen im Gespräch mit den Gewerkschaften. Verhandeln Sie mit den Gewerkschaften über eine neue Formulierung. Aber sprechen Sie nicht über die Ausschöpfung des Rechtswegs.

    Lassen Sie uns heute ein Zeichen setzen. Gute Arbeit erfordert guten Lohn. Die Beschäftigten verdienen Anerkennung und Respekt. Dafür können wir heute sorgen. Stimmen Sie deswegen bitte unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank.

  • Justiz braucht Schutzausrüstung!

    Justiz braucht Schutzausrüstung!

    Zu den geplanten Lockerungen im Bereich der nordrhein-westfälischen Justiz erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

    Sonja Bongers: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Gerichte ihre Arbeit langsam wieder normalisieren. Das geht aber nach unserer Auffassung nur, wenn das Land die Bediensteten auch ausreichend schützen kann. Wenn zum Beispiel die Besucher von Strafprozessen im Eingangsbereich durchsucht werden, brauchen die Wachtmeister Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel. Die Richter müssen auch die Möglichkeit haben, auf Schutzausrüstung zuzugreifen. Und natürlich gilt das erst recht für die Gerichtsvollzieher, die sogar Hausbesuche machen müssen. Erst wenn diese Schutzausrüstung verfügbar ist, sind Lockerungen vertretbar.“

    Sven Wolf: „Wir werden heute im Rechtsausschuss von der Landesregierung fordern, dass sie für den Gesundheitsschutz der Justizbediensteten sofort dringend erforderliche 12 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Denn wir müssen nicht nur die Gerichte versorgen, sondern vor allen Dingen unsere 36 Gefängnisse. Hier herrschen teilweise unschöne Zustände, weil derzeit keine Schutzausrüstung vorhanden ist. Minister Biesenbach hat die letzten Wochen nicht genutzt, um Vorsorge zu schaffen. Jetzt rennt die Justiz hinterher. Daneben sollten auch ausreichend Informationen über die Hygienevorschriften, Beschilderungen und Markierungen, wie wir sie aus den Supermärkten kennen, in den Gerichten angebracht werden. Die Justiz sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen.“

  • Mehr Schutz für Bedienstete in der Justiz – Sicherheitsgipfel soll Maßnahmenkatalog erarbeiten

    Mehr Schutz für Bedienstete in der Justiz – Sicherheitsgipfel soll Maßnahmenkatalog erarbeiten

    Justizminister Biesenbach ist Vorgesetzter von mehr als 40.000 Bediensteten in seinem Geschäftsbereich. Bei seiner heutigen Vorstellung zur Einrichtung eines Sonderdezernats „Gewalt gegen Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen“ bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ließ er seinen eigenen Geschäftsbereich jedoch komplett außen vor.

    „Dabei machen die aktuellen Ereignisse mehr als deutlich, dass in diesem Bereich auch in der Justiz großer Handlungsbedarf besteht“, sagt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW.

    „Aus diesem Grund habe ich heute alle berufsständischen Vertretungen in der Justiz zu einem Sicherheitsgipfel eingeladen. Die Notwendigkeit dazu liegt auf der Hand, aber wenn die Landesregierung es nicht macht, dann macht es eben die Opposition.“

    Ziel des Sicherheitsgipfels Justiz ist ein Austausch über die Gewalterfahrungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für mehr Schutz in der Justiz.

    Sven Wolf: „Auch Bedienstete in der Justiz halten jeden Tag ihre Knochen für uns hin. Sie haben ein Recht darauf, dass wir uns um ihren Schutz kümmern.“

    Ein Recht auf Schutz haben Bedienstete, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, auch in anderen Bereichen. Das gilt beispielsweise für Lehrerinnen und Lehrer, für kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte.

    Die SPD-Fraktion wird daher zu weiteren Sicherheitsgipfeln für die betroffenen Berufsgruppen einladen.

     

  • Minister Biesenbach unternimmt nichts gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt

    Minister Biesenbach unternimmt nichts gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt

    Dazu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Selbst auf der nach unten offenen Biesenbach-Skala war das ein besonders dreister Auftritt: Der Justizminister ist nicht nur jede Antwort auf die Fragen schuldig geblieben, wie er das Eindringen von rechtsextremen Verfassungsfeinden in die nordrhein-westfälische Justiz und die Rechtsprechung stoppen will. Er bezeichnet höchst drängende und berechtigte Nachfragen dazu sogar als ‚albern‘ und verweist auf die Verantwortung der Kommunen.

    Schon in der Vergangenheit hat Minister Biesenbach immer wieder Nebelkerzen geworfen, wenn er konkret befragt wurde. Aber sich jetzt in dieser heiklen Situation, in der das ganze Land über die Gefährdung der Demokratie durch Rechtsextreme diskutiert, mit einem bloßen Achselzucken und Unverschämtheiten aus der Verantwortung zu stehlen, ist bodenlos.

    Die Landesregierung muss jede Information, die sie hat, nach rechtsstaatlichen Regeln den Kommunen zur Verfügung stellen, um Verfassungsfeinde im Schöffenamt zu verhindern.“

  • Landesregierung uneinig bei Abschaffung des § 219a StGB

    Landesregierung uneinig bei Abschaffung des § 219a StGB

    Meine Kollegin Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW erklärte dazu:

    „Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.

    Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.

    Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

    Die Position der SPD-Fraktion bleibt unverändert: Wir setzen uns für eine Abschaffung der Vorschrift ein.“

    Mit dem politisch hochumstrittenen Straftatbestand geht es um die sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabrüche. Diese werden nach § 219a StGB strafrechtlich verfolgt. Nach einer intensiven Debatte in der Öffentlichkeit über spektakuläre Ermittlungen gegen Ärztinnen und Ärzte ist nun Bewegung in die Debatte gekommen. Im Bund wird nunmehr über eine mögliche Abschaffung beraten.

     

  • Unbesetzte Stellen in Justiz und Strafvollzug – Minister Biesenbach muss jetzt liefern

    Unbesetzte Stellen in Justiz und Strafvollzug – Minister Biesenbach muss jetzt liefern

    Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die von Minister Biesenbach vorgelegten Zahlen sind erschütternd. Besonders besorgniserregend ist, dass 36 Richterstellen an den Verwaltungsgerichten nicht besetzt sind. Und dies trotz der extrem hohen Belastung, mit der die Verwaltungsgerichte bereits jetzt zu kämpfen haben. Dem muss Abhilfe geschafft und schnellstmöglich gehandelt werden.

    Bisher wird der Minister seiner Verantwortung nicht gerecht. Wir haben als SPD-Fraktion sein Vorhaben für mehr Stellen in der Justiz im Rahmen der Haushaltsberatungen wohlwollend begleitet. Jetzt muss er endlich liefern.

    Lisa Kapteinat MdL, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion

    Bezeichnend ist aber auch, dass der Minister auf Nachfrage der SPD-Fraktion eingestehen musste, dass die Stabsstellen im Ministerium, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2017 geschaffen wurden, besetzt sind.

    Das zeigt einmal mehr, dass der Minister zunächst einmal an sich selbst, an seiner Öffentlichkeitsarbeit und nicht wirklich an einer verbesserten Personalausstattung in der Justiz und im Strafvollzug interessiert ist. So verschafft Minister Biesenbach seinem Kabinettskollegen Finanzminister Lienenkämper ein riesiges Haushaltsplus – und dies auf dem Rücken der Beschäftigten im Justizbereich.“

  • „Staatsanwalt vor Ort“ in Remscheid muss bleiben!

    „Staatsanwalt vor Ort“ in Remscheid muss bleiben!

     

    Beim ‚Staatsanwalt vor dem Ort‘ werden dem Jugendstaatsanwalt die Remscheider Fälle fest zugewiesen. Er kennt die Situation vor Ort, die Gefährdungslagen, die Cliquen und den sozialen Umgang, die familiären Strukturen und viele der jugendlichen Täterinnen und Täter persönlich.

    „Die Informationswege zwischen Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe und Erziehungsinstitutionen, Polizei und Jugendrichterschaft sind kurz und es kann passgenau reagiert werden. Das aufzugeben, wäre fatal. Ich hoffe sehr, dass die Gerüchte, dass das Landgericht Wuppertal unseren Staatsanwalt wieder abzieht, sich als unrichtig erweisen. Jugendliche Täterinnen und Täter sollten die bestmögliche Unterstützung zeitnah hier in Remscheid bekommen. Sparen auf Kosten der Prävention von Kriminalität geht zudem auf Kosten der Sicherheit von uns allen. Aus Jugendtäterinnen und -tätern dürfen keine erwachsenen Intensivtäter werden. Bisher galt das Wort des amtierenden Justizministers, dieses Projekt in Remscheid nicht einfach zu stoppen. Ich hoffe, der künftige Justizminister erinnert sich daran.

    Eine reine Kosten-Nutzen-Betrachtung darf bei Jugendlichen und der Hilfe, die wir ihnen gewähren können, nicht der alleinige Gesichtspunkt sein. Der Verwaltungsaufwand wird sich zudem in der Zukunft mit der Weiterentwicklung der elektronischen Akte minimieren.“

    Foto: Peter Schuster, Amtsgericht Remscheid, cc.