Schlagwort: B 229

  • Wie lange soll das Tempolimit auf der B229 in Höhe der Wuppertalsperre noch dauern?

    Wie lange soll das Tempolimit auf der B229 in Höhe der Wuppertalsperre noch dauern?

    Sven Wolf fragt Landesregierung

    „Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung seinerzeit im Januar 2020 als ‚vorübergehend‘ bezeichnet. Er wollte an dieser Stelle den Fahrbahnbelag noch genauer prüfen. Die Prüfung kommt nun ins vierte Jahr,“ stellt der Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald Sven Wolf fest. „Ich frage nun die Landesregierung, wie lange ‚vorübergehend‘ ist und wann wir mit einer Beseitigung der Unebenheiten und einer Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rechnen können.“

    Seit dem 17.01.2020 gilt auf der B 229 B229 zwischen Remscheid-Lennep und Radevormwald in Höhe der Wuppertalsperre bei Krebsöge eine Geschwindigkeits­begrenzung auf 50 km/h.

    Am 23.01.2020 berichteten die Medien, Straßen.NRW habe die Brücke kontrolliert und keinen Handlungsbedarf festgestellt. Ob die Unebenheiten dennoch beseitigt würden, das werde noch abgestimmt. Solange gelte auf der Bundesstraße aus Sicherheitsgründen erstmal die Geschwindigkeitsbegrenzung.

    „Anstelle einer Reparatur der zentralen Verbindungsbrücke von Remscheid ins Oberbergische und von Radevormwald nach Remscheid stellt das Land einfach ein Schild auf“, kommentiert Wolf. „Das ist nicht nachhaltig.“

    Die Autofahrerinnen und Autofahrer vor Ort wollten nun endlich wissen, wann die Sanierung erfolgt und fragten sich zu Recht, wann diese „vorübergehende“ Einschränkung des Verkehrs durch das Tempolimit endlich beendet sei.

     Kleine Anfrage

  • LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    Nach einer groben Vorabschätzung des Ministeriums ist insgesamt mit einer zweistelligen Millionenhöhe als Einnahmen zu rechnen.

    Nach gesetzlicher Grundlage ist mit den Einnahmen ab Mitte 2018 zu rechnen. Die Einnahmen fließen zunächst an das Land. Der Verkehrsminister hat mir in seiner Antwort zugesichert, dass diese Einnahmen Remscheid zur Verfügung gestellt werden. Wann diese Mittel kommen, konnte die Landesregierung noch nicht angeben. Wichtig für uns ist, dass das auch zeitnah passiert. Für Remscheid hieße das: es gibt mindestens 215.000 Euro.“

    Der Minister räumte ein, dass derzeit das Verwaltungsverfahren und haushaltsrechtliche Bestimmungen trotz Nachfrage noch unklar seien.

    „Wichtig ist, dass Remscheid diese Mittel erhält und möglichst zügig. Hier steht der Minister im Wort. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung in dieser Sache auch beim Bund für einen fairen Umgang mit den Städten und Gemeinden einsetzt. Schließlich müssen wir hier für den Erhalt und die Ausbesserung der Straßen mit unseren Stadtfinanzen aufkommen. Dann muss auch für den höheren Verschleiß ein Ausgleich kommen.“

    Hintergrund:

    Die Erhebung der LKW-Maut laut Bundesgesetzgeber soll zusätzliche Einnahmen generieren, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab.

    Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt. Konkretere Ergebnisse soll das neue Wegekostengutachten 2018 –2022 liefern können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksichtigen wird.

    Da die Lkw-Maut im Umfang von nach Ministeriumsangaben 8,6 Prozent auch auf Bundesstraßen zu entrichten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dortigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.

    Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum Juli 2018 alle Bundesstraßen mautpflichtig für LKW erklärt.

     

  • Sven Wolf: Remscheid profitiert aus dem Landesprogramm Straßenbau beim Ausbau der Verkehrsknotenpunkte B 51/B 229 und Trecknase

    Sven Wolf: Remscheid profitiert aus dem Landesprogramm Straßenbau beim Ausbau der Verkehrsknotenpunkte B 51/B 229 und Trecknase

    Für Remscheid betrifft das die zwei Bauvorhaben:

    • Erstens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes B 51 (Ringstraße) und B 229 (Rader Straße) mit ein Gesamtinvest von 2,15 Mio: Die landesseitige Förderung umfasst mit 1,4 Mio Euro rund 65,1% Prozent der förderfähigen Kosten von 2,15 Mio Euro.
    • Zweitens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes Trecknase B 229/B 51 mit einem Gesamtinvest von 2,01 Mio Euro: die Förderung seitens des Landes beträgt hier mit 0,89 Mio Euro rund 65,4 % der förderfähigen Kosten von 1,36 Mio Euro.

    Mit jeweils rund 65 % liegen die Förderungen nunmehr leicht über den bisher eingeplanten Fördersätzen von rund 60 %. Breits im März 2015 gab es ein positives Votum vom Regionalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf.“

    Zum Hintergrund:

    Wie in den Vorjahren ist die Förderung zielgenau ausgerichtet und berücksichtigt städtische Ballungsräume ebenso wie den ländlichen Raum. Insgesamt 83 Baumaßnahmen werden vom Land konkret gefördert. Dabei gilt der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Im Fokus stehen beispielsweise Brückensanierungen sowie Aus- und Umbauvorhaben mit dem Schwerpunkt Sanierung und Steigerung der Verkehrssicherheit.

    Gefördert werden Projekte, für die bereits Baurecht vorliegt, so dass zeitnah mit einer Realisierung der jeweiligen Straßenbauprojekte gerechnet werden kann. Ausschlaggebend ist zudem, dass möglichst große Synergie-Effekte im Zusammenwirken mit anderen Baumaßnahmen, beispielsweise des Landes im Wege des Landesstraßenbaus oder der Deutschen Bahn im Wege von Bahnübergangs- und -sicherungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erzielt werden.