Remscheid bekommt rund € 4,5 Millionen Nachteilsausgleich beim Wohngeld.
Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis’90 / Die Grünen werden das vom Landesverfassungsgericht in Münster mit Urteil vom 26. Mai 2010 bemängelte Gesetz zur Reform des Wohngeldes (SGB II) wieder verfassungskonform gestalten.
Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis’90 / Die Grünen werden das vom Landesverfassungsgericht in Münster mit Urteil vom 26. Mai 2010 bemängelte Gesetz zur Reform des Wohngeldes (SGB II) wieder verfassungskonform gestalten.
„Für Remscheid bedeutet die Nachberechnung einen Nachteilsausgleich in Höhe von rund € 4,5 Millionen. Diese Erstattung soll noch in diesem Jahr mit dem Nachtrag 2010 erfolgen.“ teilte Sven Wolf MdL heute mit. „Hintergrund ist, dass zum Teil fehlerhafte Daten verwendet oder zum Teil zum Nachteil der Städte gerechnet wurde. Das sahen die Verfassungsrichter in Münster ebenso. Die Zahlen hätten vom ehemaligen Ministerium anders geprüft werden müssen.“ so Wolf weiter. „Die Stadt Remscheid hat seit 2007 jedes Jahr zu wenig Geld bekommen. Remscheid hat valide Zahlen gemeldet, das Ministerium hat aber anders gerechnet. Künftig werden sich außerdem die jährlichen Zahlungen zu Gunsten der Stadt um € 1,3 Mio. verbessern. In einem Gespräch habe ich heute Mittag Herrn Stadtdirektor Mast-Weisz informiert und die solide Arbeit der Verwaltung in Remscheid gelobt. Die Remscheider Zahlen waren vollständig und belastbar, der Nachteilsausgleich stammt zum Teil daher.“
„Gute Signale aus Düsseldorf und aus Münster. Ein guter Tag für Remscheid!“ freute sich Stadtdirektor Mast-Weisz über die Mitteilung von Wolf. „Wir fühlen uns bestärkt und sehen, dass die Klage gegen die Wohngeldreform seinerzeit genau richtig war.“
Der geplante Gesetzentwurf für die Ausführung des SGB II (Wohngeld) sieht nun eine verfassungskonforme Berechnung vor. Die Korrektur soll bereits im Nachtragshaushalt 2010, der im Herbst zur Entscheidung im Landtag ansteht, vollzogen werden. Die überzahlten Beträge werden den überwiegend klammen Kommunen jedoch über einen Zeitraum von acht Jahren gestundet. Sobald die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II beschlossen ist, gibt es auch wieder eine Rechtsgrundlage für die noch angehaltenen Zahlungen des laufenden Jahres 2010. „Eine rasche Entscheidung ist daher zu begrüßen“, erläuterte Wolf die weiteren Auswirkungen.