Schlagwort: Wohngeld

  • Neues Wohngeldprogramm in NRW

    Neues Wohngeldprogramm in NRW

    Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

    „Die Nachricht der zuständigen Digital- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, dass die notwendige Software zur rechtssicheren Auszahlung des reformierten Wohngelds drei Wochen früher als geplant zur Verfügung steht, ist keine Erfolgsmeldung, sondern pure Ablenkung von der eigenen Panikmache im Vorfeld. Die Ministerin hat ständig auf die angebliche Unmöglichkeit hingewiesen, bis zum Stichtag 1. Januar diesen Jahres eine entsprechende digitale Lösung zu programmieren oder zumindest zeitnah nach dem Stichtag in Umsetzung zu kommen – was andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg Vorpommern mit gleicher Kenntnis der Bedingungen bereits im Januar und Februar geschafft haben.

    In einem Bericht des Bundesbauministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss zu dieser Frage wird NRW dementsprechend als „Sonderfall“ bezeichnet. Im Klartext: NRW hinkt bundesweit hinterher. Und das, obwohl hier die Zuständigkeit für Digitalisierung und Wohnen in einem Ministerium liegt. Der Start der Wohngeldsoftware ist also keine Zauberei, auch wenn Frau Scharrenbach das jetzt weiß machen möchte, sondern in Wirklichkeit ein Eingeständnis, viel zu spät zu kommen. Der Dank gilt den Beschäftigten von IT.NRW, die unbeeindruckt von Scharrenbachs Berlin-Neurose einfach ihren Job machen.“

  • Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“,  führt der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf aus.

    „Wir werden das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Antragsteller auf Wohngeld in Remscheid sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Sie sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen.

    Dies gilt auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab.

    Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen der Stadt Remscheid über Abgaben gelten. Das sind oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht.“

  • Remscheid bekommt rund € 4,5 Millionen Nachteilsausgleich beim Wohngeld.

    Remscheid bekommt rund € 4,5 Millionen Nachteilsausgleich beim Wohngeld.

    Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis’90 / Die Grünen werden das vom Landesverfassungsgericht in Münster mit Urteil vom 26. Mai 2010 bemängelte Gesetz zur Reform des Wohngeldes (SGB II) wieder verfassungskonform gestalten.

    „Für Remscheid bedeutet die Nachberechnung einen Nachteilsausgleich in Höhe von rund € 4,5 Millionen. Diese Erstattung soll noch in diesem Jahr mit dem Nachtrag 2010 erfolgen.“ teilte Sven Wolf MdL heute mit. „Hintergrund ist, dass zum Teil fehlerhafte Daten verwendet oder zum Teil zum Nachteil der Städte gerechnet wurde. Das sahen die Verfassungsrichter in Münster ebenso. Die Zahlen hätten vom ehemaligen Ministerium anders geprüft werden müssen.“ so Wolf weiter. „Die Stadt Remscheid hat seit 2007 jedes Jahr zu wenig Geld bekommen. Remscheid hat valide Zahlen gemeldet, das Ministerium hat aber anders gerechnet. Künftig werden sich außerdem die jährlichen Zahlungen zu Gunsten der Stadt um € 1,3 Mio. verbessern. In einem Gespräch habe ich heute Mittag Herrn Stadtdirektor Mast-Weisz informiert und die solide Arbeit der Verwaltung in Remscheid gelobt. Die Remscheider Zahlen waren vollständig und belastbar, der Nachteilsausgleich stammt zum Teil daher.“

    „Gute Signale aus Düsseldorf und aus Münster. Ein guter Tag für Remscheid!“ freute sich Stadtdirektor Mast-Weisz über die Mitteilung von Wolf. „Wir fühlen uns bestärkt und sehen, dass die Klage gegen die Wohngeldreform seinerzeit genau richtig war.“

    Sven Wolf MdL
    Der geplante Gesetzentwurf für die Ausführung des SGB II (Wohngeld) sieht nun eine verfassungskonforme Berechnung vor. Die Korrektur soll bereits im Nachtragshaushalt 2010, der im Herbst zur Entscheidung im Landtag ansteht, vollzogen werden. Die überzahlten Beträge werden den überwiegend klammen Kommunen jedoch über einen Zeitraum von acht Jahren gestundet. Sobald die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II beschlossen ist, gibt es auch wieder eine Rechtsgrundlage für die noch angehaltenen Zahlungen des laufenden Jahres 2010. „Eine rasche Entscheidung ist daher zu begrüßen“, erläuterte Wolf die weiteren Auswirkungen.