Schlagwort: Münster

  • Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Foto: Matthis Mühlenbrock

    Zu der gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse Innen, Recht sowie Familie, Kinder und Jugend zu den Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Münster erklären Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher, Regina Kopp-Herr und Sven Wolf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ministerien haben heute zum Ablauf der Ermittlungen bei den Missbrauchsfällen in Münster ihre jeweilige Verwaltungslogik vorgetragen. Über das konkrete Zusammenspiel der Behörden haben wir in der gemeinsamen Ausschusssitzung aber zu wenig erfahren.

    Genau in diesem Zusammenspiel zwischen Polizei-, Justiz- und Jugendbehörden entstehen Defizite, die letztendlich leider mit dazu beigetragen haben, dass der Stiefsohn durch den Stiefvater weiter sexuell missbraucht werden konnte. Die Ermittlungserfahrungen aus weiteren erschreckenden Missbrauchsfällen der Vergangenheit zeigen: Dieses Muster an Defiziten wiederholt sich.

    Eine wirksame Zusammenarbeit der Behörden zum sexuellen Missbrauch in Münster angesichts bekannter Gefahrenszenarien hätte schon früher verdeutlicht, dass hier etwas nicht stimmt. Warum wurde in den Ämtern nicht sofort reagiert, als bei einem 2016 und 2017 einschlägig vorverurteilten Sexualstraftäter im Jahr 2019 erneut missbräuchliches Material gefunden wurde?

    Warum müssen missbrauchte Kinder erst sieben Erwachsene ansprechen, bis ihnen jemand glaubt und handelt? Wir dürfen kein Kind allein lassen. Der Schutz vor Missbrauch muss endlich besser werden. Da sind wir uns mit den Ministern auch einig.

    Doch die Kommunikationsdefizite zwischen Behörden sind zum wiederholten Male zentrale Ursache, dass Kindesmissbrauch zu langsam aufgedeckt wurde. Wir müssen aus diesen Kommunikationsdefiziten lernen und die Zusammenarbeit endlich verbessern.

    Die SPD-Landtagsfraktion wird deshalb beantragen, den Untersuchungsauftrag des zu diesen Fällen bereits eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die Vorgänge in Münster und dem unter dem Namen Bergisch Gladbach bekannten Netzwerk zu erweitern.“

  • Kindesmissbrauchsfall Münster wirft drängende Fragen über das Verhalten der zuständigen Behörden auf

    Kindesmissbrauchsfall Münster wirft drängende Fragen über das Verhalten der zuständigen Behörden auf

    Hierzu sagt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Hauptverdächtige war bereits in den Jahren 2016 und 2017 wegen Besitzes und Missbrauchs von Kinderpornographie zu jeweils zwei Freiheitsstrafen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden und stand unter laufender Bewährung. Im Mai 2019 fand dann eine Hausdurchsuchung bei ihm statt, bei der eine große Menge verschlüsselten Datenmaterials sichergestellt wurde. Im November 2019 wurde sein Handy von den Ermittlern entschlüsselt und dabei wurde wiederum eine große Menge an kinderpornographischem Material sichergestellt.

    Warum die zuständigen Behörden vor dem Hintergrund dieser Vorgeschichte nicht sofort reagiert haben und der Hauptverdächtige erst im Mai 2020 in Haft genommen wurde oder seine Bewährung widerrufen wurde, konnte bisher nicht plausibel dargelegt werden. Der zehnjährige Stiefsohn des Hauptverdächtigen lebte noch rund sechs Monate bis Mai 2020 weiterhin mit diesem unter einem Dach und ist in  diesem Zeitraum weiter missbraucht worden. Vor dem Hintergrund des großen Leids, dass bei den von Missbrauch betroffenen Kindern ausgelöst wird, ist diese langsame Reaktion nicht nachvollziehbar – sie macht fassungslos.   Mögliche Versäumnisse insbesondere bei den zuständigen Justizbehörden und Jugendämtern müssen restlos aufgeklärt werden!“

     

  • Ein guter Tag für die Demokratie

    Ein guter Tag für die Demokratie

    Zum Urteil erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

    „Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Der schwarz-gelbe Plan, mit weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister und Landräte zu sorgen, ist von den Verfassungsrichtern gestoppt worden. Wir sind vom Gericht in unserer Überzeugung bestätigt worden und haben den schweren Angriff auf die Demokratie erfolgreich abgewandt.

    BürgermeisterInnen und Landräte müssen eine echte Mehrheit der Wähler hinter sich haben.

    Minderheitenbürgermeister, die gerade einmal ein Viertel der Wähler überzeugen konnten, wären nach den Plänen von CDU und FDP sonst Alltag geworden. Das aber wäre für die politische Landschaft in NRW verheerend gewesen. Diesem Angriff von CDU und FDP haben die Richter nun den Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt.“

    Hintergrund:

    Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.

     

  • NRW übernimmt Vorreiterrolle bei der elektronischen Akte

    NRW übernimmt Vorreiterrolle bei der elektronischen Akte

    Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklärt dazu:

    „Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte nimmt die Justiz in Nordrhein-Westfalen aktiv am digitalen Wandel der Gesellschaft teil. Das ist die größte Veränderung in der Justiz seit Jahrzehnten.

    NRW ist dafür gut aufgestellt. Wir haben im Landtag bereits frühzeitig Mittel bewilligt und das Projekt „e2A“ (ergonomischer elektronischer Arbeitsplatz) auf den Weg gebracht. Beim Amtsgericht in Münster ist damit in einem Labor ein Prototyp für eine E-Akte erstellt worden. Ein besonderer Dank gilt den engagierten Richtern, die mit der Modellakte gearbeitet haben. Mit diesem Projekt hat das Land NRW eine Vorreiterrolle übernommen. Von Münster aus tritt die E-Akte nun ihre Reise ins ganze Land an.

    Bei unserem Besuch im Amtsgericht Münster haben sich SPD-Landtagsabgeordnete des Arbeitskreises Recht über das Projekt e2A und die Funktionsweise der E-Akte informiert. Nach der Modellphase beginnt nun die Praxis in vielen Gerichten unseres Landes.

    Wir sind überzeugt, dass die neue E-Akte nicht nur Abläufe vereinfacht, sondern auch viele Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bringen wird, die sich an unsere Gerichte wenden.“

    Richter Michael Kersting, Leiter des Projekts e2A, erklärte den Abgeordneten dazu:

    „Seit einigen Jahren haben wir zuerst in einem Forschungsprojekt an dem Projekt gearbeitet. In unserem Labor in Münster entstand der erste Prototyp. Wir brauchen eine Akte, die unsere Richter nicht ablehnen, sondern bevorzugen. Unser Motto: Die E-Akte soll so funktionieren wie die Papier-Akte. Wir nutzen daher viele Bilder, die aus der Papierwelt bekannt sind. Ein Schwerpunkt war dabei das Lesen in der Akte auf digitalen Endgeräten.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass wir agil sind. In der Pilotphase können wir alle vier Wochen Verbesserungsvorschläge in die Software einbauen. Wünsche fließen schnell ein und erhöhen so die Akzeptanz.“

  • Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

    Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

    Sven Wolf MdL

    Auf die Debatte um Neuwahlen erwiderte Wolf: „Im Übrigen bleibt es dabei, dass sich die Frage von Neuwahlen auch künftig nicht automatisch stellt. Wir werden weiterhin dafür eintreten, dass die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die begonnene gute Arbeit fortsetzt. Eine Arbeit, die auf eine ganze Wahlperiode ausgerichtet ist.“
    Der nun angefochtene Nachtragshaushalt 2010 war im Kern eine Schlussabrechnung mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Ein Kollege in der Fraktion sprach ziemlich treffend von einer „haushaltspolitischer Selbstanzeige“. Die in der Landesverfassung vorgesehen Kreditgrenze hat auch der Stammhaushalt 2010 der alten Landesregierung bereits überschritten.

    Das Gericht hat hohe Hürden an die Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts formuliert. Eine solche Störung ist notwendig, um Kredite oberhalb der Verfassungsgrenze des Art. 83 Landesverfassung vorzusehen. Für uns ist klar, dass wir es 2011 nach wie vor mit einer gesamtwirtschaftlichen Störungslage zu tun haben. Der Finanzminister hat dies im Landtag ausführlich erläutert. Produktion und Beschäftigung sind längst noch nicht auf dem Stand vor der Weltwirtschaft- und Finanzkrise. Die Folgen der Entwicklung in Nordafrika und Japan sind dabei noch gar nicht berücksichtigt und die EURO-Krise hält weiter an.

    „Am Nachmittag habe ich direkt mit Remscheids Oberbürgermeisterin Beate Wilding telefoniert und mit ihr über das Urteil gesprochen“ so Wolf. „Das Urteil hat aktuell keine Auswirkungen auf den geplanten städtischen Haushalt 2011/2012. Ich gehe davon aus, dass wir im Mai 2011 einen verfassungskonformen und hinreichend begründeten Haushalt im Landtag verabschieden werden. Darin sind dann auch die Gelder für Remscheid enthalten. Die Haushaltsplanberatungen in Remscheid können also unverändert weitergehen.“

  • Remscheid bekommt rund € 4,5 Millionen Nachteilsausgleich beim Wohngeld.

    Remscheid bekommt rund € 4,5 Millionen Nachteilsausgleich beim Wohngeld.

    Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis’90 / Die Grünen werden das vom Landesverfassungsgericht in Münster mit Urteil vom 26. Mai 2010 bemängelte Gesetz zur Reform des Wohngeldes (SGB II) wieder verfassungskonform gestalten.

    „Für Remscheid bedeutet die Nachberechnung einen Nachteilsausgleich in Höhe von rund € 4,5 Millionen. Diese Erstattung soll noch in diesem Jahr mit dem Nachtrag 2010 erfolgen.“ teilte Sven Wolf MdL heute mit. „Hintergrund ist, dass zum Teil fehlerhafte Daten verwendet oder zum Teil zum Nachteil der Städte gerechnet wurde. Das sahen die Verfassungsrichter in Münster ebenso. Die Zahlen hätten vom ehemaligen Ministerium anders geprüft werden müssen.“ so Wolf weiter. „Die Stadt Remscheid hat seit 2007 jedes Jahr zu wenig Geld bekommen. Remscheid hat valide Zahlen gemeldet, das Ministerium hat aber anders gerechnet. Künftig werden sich außerdem die jährlichen Zahlungen zu Gunsten der Stadt um € 1,3 Mio. verbessern. In einem Gespräch habe ich heute Mittag Herrn Stadtdirektor Mast-Weisz informiert und die solide Arbeit der Verwaltung in Remscheid gelobt. Die Remscheider Zahlen waren vollständig und belastbar, der Nachteilsausgleich stammt zum Teil daher.“

    „Gute Signale aus Düsseldorf und aus Münster. Ein guter Tag für Remscheid!“ freute sich Stadtdirektor Mast-Weisz über die Mitteilung von Wolf. „Wir fühlen uns bestärkt und sehen, dass die Klage gegen die Wohngeldreform seinerzeit genau richtig war.“

    Sven Wolf MdL
    Der geplante Gesetzentwurf für die Ausführung des SGB II (Wohngeld) sieht nun eine verfassungskonforme Berechnung vor. Die Korrektur soll bereits im Nachtragshaushalt 2010, der im Herbst zur Entscheidung im Landtag ansteht, vollzogen werden. Die überzahlten Beträge werden den überwiegend klammen Kommunen jedoch über einen Zeitraum von acht Jahren gestundet. Sobald die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II beschlossen ist, gibt es auch wieder eine Rechtsgrundlage für die noch angehaltenen Zahlungen des laufenden Jahres 2010. „Eine rasche Entscheidung ist daher zu begrüßen“, erläuterte Wolf die weiteren Auswirkungen.