Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative die Arbeitszeitbestimmungen aufweichen

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

„Die EU-Arbeitszeitrichtlinie legt nur einen Mindestschutz fest: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, keine Beschränkung bei der täglichen Arbeitszeit. Unser Arbeitszeitgesetz räumt den Sozialpartnern schon jetzt das Recht ein, abweichende Regelungen festzulegen. Dies kann auf Basis von Tarifverträgen oder durch Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfolgen. Statt einseitiger Vorgaben gibt es dabei die Chance eines gerechten Ausgleichs von Interessen. Das deutsche Arbeitsrecht ist also bereits jetzt so flexibel, dass es erhebliche Ausnahmen vom Acht-Stunden-Tag und Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit zulässt. Das genügt. Da muss nicht noch mehr Spielraum her, der ein Tor zur Ausbeutung von Arbeitnehmern öffnet.

Aus meinen vielen Besuchen bei örtlichen Unternehmen weiß ich, dass heute immer mehr Fachkräfte gesucht werden. Viele Menschen legen mehr Wert auf ein gutes Arbeitsumfeld. Modern gesagt: die Work-Life-Balance muss stimmen. Eine drängende Frage ist etwa: ‚Wenn mein Chef mir Freitagabend noch eine e-Mail schreibt, genügt meine Antwort dann am Montag, wenn ich zurück im Büro bin, oder muss ich auch am Wochenende meine beruflichen Emails bearbeiten?’“, so Wolf. „In unserem Antrag für das Plenum haben wir auch darauf hingewiesen, dass wir neue Konzepte für Arbeitsbeziehungen in der digitalen Arbeitswelt entwickeln müssen und auch die Begriffe Arbeitnehmer und Betrieb an die digitalisierte Arbeitswelt angepasst werden müssen.“

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