Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative die Arbeitszeitbestimmungen aufweichen
„Nicht ohne Grund haben wir in Deutschland ein eigenes Arbeitszeitgesetz, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren. Das hat sich in der Praxis bewährt. Gerade bei der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und der größeren Anforderung an die Flexibilität der Beschäftigten gilt es, das zu erhalten“, erläutert der Landtagsabgeordnete Sven Wolf zum Plenarantrag der SPD-Landtagsfraktion.
„Die EU-Arbeitszeitrichtlinie legt nur einen Mindestschutz fest: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, keine Beschränkung bei der täglichen Arbeitszeit. Unser Arbeitszeitgesetz räumt den Sozialpartnern schon jetzt das Recht ein, abweichende Regelungen festzulegen. Dies kann auf Basis von Tarifverträgen oder durch Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfolgen. Statt einseitiger Vorgaben gibt es dabei die Chance eines gerechten Ausgleichs von Interessen. Das deutsche Arbeitsrecht ist also bereits jetzt so flexibel, dass es erhebliche Ausnahmen vom Acht-Stunden-Tag und Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit zulässt. Das genügt. Da muss nicht noch mehr Spielraum her, der ein Tor zur Ausbeutung von Arbeitnehmern öffnet.
Aus meinen vielen Besuchen bei örtlichen Unternehmen weiß ich, dass heute immer mehr Fachkräfte gesucht werden. Viele Menschen legen mehr Wert auf ein gutes Arbeitsumfeld. Modern gesagt: die Work-Life-Balance muss stimmen. Eine drängende Frage ist etwa: ‚Wenn mein Chef mir Freitagabend noch eine e-Mail schreibt, genügt meine Antwort dann am Montag, wenn ich zurück im Büro bin, oder muss ich auch am Wochenende meine beruflichen Emails bearbeiten?’“, so Wolf. „In unserem Antrag für das Plenum haben wir auch darauf hingewiesen, dass wir neue Konzepte für Arbeitsbeziehungen in der digitalen Arbeitswelt entwickeln müssen und auch die Begriffe Arbeitnehmer und Betrieb an die digitalisierte Arbeitswelt angepasst werden müssen.“