Schlagwort: Arbeitsrecht

  • „Zugang zum Recht – Wer kann helfen?“

    „Zugang zum Recht – Wer kann helfen?“

    Zugegeben: Wir lesen nicht immer das Kleingedruckte und die AGBs. Oft stehen uns aber Rechte zu, die wir nicht einfordern. Zu schwierig? Zu teuer? Zu langwierig? Darüber wollen wir diskutieren:

    „Zugang zum Recht – Wer kann helfen?“
    Die SPD-Landtagsfraktion NRW lädt ein zur Diskussion mit Expertinnen und Experten:

    Freitag, 07.06.2019
    Remscheid, Elberfelder Str. 39, IV. Etage, großer Sitzungsraum

    Herzlich willkommen sind auch Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, Organisationen und Vereinen, die regelmäßig Anlaufpunkt bei rechtlichen Fragen sind.

    17:00 Uhr Einlass
    17:30 Uhr Begrüßung und Einführung: Sven Wolf

    Mit Ihnen diskutieren:

    • Paul-Dieter Dudda (Direktor a.D. des Amtsgerichts Remscheid)
    • Stefanie Maas (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Vorsitzende des Anwaltsverein Remscheid)
    • Lydia Schwertner (Verbraucherzentrale NRW, Leiterin der Remscheider Beratungsstelle)
    • Sven Wolf (stellv. Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Fachanwalt für Insolvenzrecht)

    Ca. 20:00 Uhr Zusammenfassung und Ausblick: Sven Wolf

    Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

    Bitte melden Sie sich über den folgenden Link an:

    www.machen-wir.de/remscheid

    Sie können sich auch telefonisch anmelden im Wahlkreisbüro von Sven Wolf: 02191-84 23 564

  • Wie werden wir in Zukunft arbeiten? Veranstaltung in Düsseldorf

    Wie werden wir in Zukunft arbeiten? Veranstaltung in Düsseldorf

    Die Auseinandersetzung mit diesen und zahlreichen weiteren Fragestellungen soll in etablierten Industriezweigen, im Mittelstand, dem Handwerk und in neuen Branchen zur Sicherung und Schaffung guter Arbeit beitragen. Darüber will die SPD-Landtagsfraktion im aktuellen Landtagstalk mit Interessierten diskutieren.

    Der digitale Wandel verändert die Strukturen und Institutionen der Arbeitswelt. Der Begeisterung für neue technische Möglichkeiten steht jedoch eine tiefe gesellschaftliche Verunsicherung angesichts anstehender, rasanter Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt entgegen. Die Digitalisierung stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Politik in unserem Land vor große Herausforderungen. Veränderungen müssen gemeinsam gestaltet und angepackt werden.

    Welche politischen Schritte hierzu unternommen werden müssen, wollen wir mit Ihnen in unserem Landtagstalk diskutieren. Dazu laden wir Sie herzlich ein.

    DIENSTAG · 13. MÄRZ 2018 · 17.00 UHR

    LT-Talk_Zukunft_der_Arbeit Programm

    Wir bitten um Anmeldung bis zum 6. März 2018.

     

    Kontakt:

    SPD-Landtagsfraktion NRW, z.Hd. Andrea Arnold

    Platz des Landtags 1

    40221 Düsseldorf

    EMAIL andrea.arnold@landtag.nrw.de

    TELEFON 0211 884 2158

    FAX 0211 884 3185

    HOMEPAGE www.machen-wir.de/landtagstalk

     

  • Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative die Arbeitszeitbestimmungen aufweichen

    Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative die Arbeitszeitbestimmungen aufweichen

    „Die EU-Arbeitszeitrichtlinie legt nur einen Mindestschutz fest: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, keine Beschränkung bei der täglichen Arbeitszeit. Unser Arbeitszeitgesetz räumt den Sozialpartnern schon jetzt das Recht ein, abweichende Regelungen festzulegen. Dies kann auf Basis von Tarifverträgen oder durch Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfolgen. Statt einseitiger Vorgaben gibt es dabei die Chance eines gerechten Ausgleichs von Interessen. Das deutsche Arbeitsrecht ist also bereits jetzt so flexibel, dass es erhebliche Ausnahmen vom Acht-Stunden-Tag und Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit zulässt. Das genügt. Da muss nicht noch mehr Spielraum her, der ein Tor zur Ausbeutung von Arbeitnehmern öffnet.

    Aus meinen vielen Besuchen bei örtlichen Unternehmen weiß ich, dass heute immer mehr Fachkräfte gesucht werden. Viele Menschen legen mehr Wert auf ein gutes Arbeitsumfeld. Modern gesagt: die Work-Life-Balance muss stimmen. Eine drängende Frage ist etwa: ‚Wenn mein Chef mir Freitagabend noch eine e-Mail schreibt, genügt meine Antwort dann am Montag, wenn ich zurück im Büro bin, oder muss ich auch am Wochenende meine beruflichen Emails bearbeiten?’“, so Wolf. „In unserem Antrag für das Plenum haben wir auch darauf hingewiesen, dass wir neue Konzepte für Arbeitsbeziehungen in der digitalen Arbeitswelt entwickeln müssen und auch die Begriffe Arbeitnehmer und Betrieb an die digitalisierte Arbeitswelt angepasst werden müssen.“

    MMD17-1665

  • Justizminister: „Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar“

    Justizminister: „Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar“

    Rechtskunde an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für die Landesregierung eine Daueraufgabe. Das hat Justizminister Thomas Kutschaty jetzt mit Beginn des neuen Schuljahres deutlich gemacht. „Ein Grundwissen über das Recht ist in einem Rechtsstaat unabdingbar. Deshalb haben wir das Thema ‚Rechtskundeunterricht‘ auch in unseren Koalitionsvertrag mit aufgenommen“, so der Justizminister. In diesem Schuljahr bietet die Justiz erstmals an, dass Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter im Rechtskundeunterricht insbesondere den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln. Ich würde mich daher freuen, wenn möglichst viele Schulen unser Angebot annehmen würden“, so Kutschaty, der gleichzeitig ankündigte, die Finanzmittel für den Rechtskundeunterricht zu erhöhen um zukünftig mehr Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen und das inhaltliche Angebot weiter auszubauen.

    Im Schuljahr 2012/2013 werden weitere interessante Filme zum Rechtskundeunterricht zur Verfügung gestellt, die aktuelle Rechtsfragen aus dem Alltag Jugendlicher aufgreifen, darunter zum Beispiel der illegale Download eines Musikalbums und die daraus folgende hohe Abmahngebühr. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch einen speziell auf die Bedürfnisse des Rechtskundeunterrichts zugeschnittenen Schülerkalender geben, der an alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften verteilt wird.

    Als Leiterinnen und Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften sollen künftig auch Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Amtsanwälte eingesetzt werden. „Damit erreichen wir, dass noch mehr Justizexperten dank ihrer Berufserfahrung aus der Rechtspraxis berichten werden“, freut sich der NRW-Justizminister. Auch ein neues Lehrbuch zur Rechtskunde wird die Unterrichtsplanung aktiv unterstützen.

    Rechtskundeunterricht in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften dient einer sozialen Aufgabe, der sich die NRW-Justiz seit vielen Jahrzehnten widmet. Jedes Jahr werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen eingerichtet in denen die Schülerinnen und Schüler in zwölf Doppelstunden Grundwissen über das Recht erlangen.