Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

Sven Wolf MdL

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

Sven Wolf MdL

Auf die Debatte um Neuwahlen erwiderte Wolf: „Im Übrigen bleibt es dabei, dass sich die Frage von Neuwahlen auch künftig nicht automatisch stellt. Wir werden weiterhin dafür eintreten, dass die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die begonnene gute Arbeit fortsetzt. Eine Arbeit, die auf eine ganze Wahlperiode ausgerichtet ist.“
Der nun angefochtene Nachtragshaushalt 2010 war im Kern eine Schlussabrechnung mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Ein Kollege in der Fraktion sprach ziemlich treffend von einer „haushaltspolitischer Selbstanzeige“. Die in der Landesverfassung vorgesehen Kreditgrenze hat auch der Stammhaushalt 2010 der alten Landesregierung bereits überschritten.

Das Gericht hat hohe Hürden an die Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts formuliert. Eine solche Störung ist notwendig, um Kredite oberhalb der Verfassungsgrenze des Art. 83 Landesverfassung vorzusehen. Für uns ist klar, dass wir es 2011 nach wie vor mit einer gesamtwirtschaftlichen Störungslage zu tun haben. Der Finanzminister hat dies im Landtag ausführlich erläutert. Produktion und Beschäftigung sind längst noch nicht auf dem Stand vor der Weltwirtschaft- und Finanzkrise. Die Folgen der Entwicklung in Nordafrika und Japan sind dabei noch gar nicht berücksichtigt und die EURO-Krise hält weiter an.

„Am Nachmittag habe ich direkt mit Remscheids Oberbürgermeisterin Beate Wilding telefoniert und mit ihr über das Urteil gesprochen“ so Wolf. „Das Urteil hat aktuell keine Auswirkungen auf den geplanten städtischen Haushalt 2011/2012. Ich gehe davon aus, dass wir im Mai 2011 einen verfassungskonformen und hinreichend begründeten Haushalt im Landtag verabschieden werden. Darin sind dann auch die Gelder für Remscheid enthalten. Die Haushaltsplanberatungen in Remscheid können also unverändert weitergehen.“