Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

„Wir trafen uns kurz nach der Urteilsverkündung zu unserer wöchentlichen Fraktionssitzung“ berichtete Sven Wolf aus Düsseldorf, „Wir werden das Urteil, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, genau lesen. Eine erste Aussage aus der mündlichen Begründung hat mich allerdings beruhigt. Das Gericht gesteht dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber auch weiterhin einen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zum, um die Frage der Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu beantworten. Es hat lediglich die Anforderung an die Begründung erhöht. Die befürchtete pauschale Feststellung, solche Störungen lägen bereits seit Herbst letzten Jahres nicht mehr vor, hat es nicht getroffen. Einzelne inhaltliche Vorgaben für den Haushalt 2011, wo wir Geld ausgeben dürfen und wo nicht, sehe ich darin nicht.“

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am