Schlagwort: Landesverfassung

  • NRW liegt im Herzen Europas – das soll nun auch in der Landesverfassung zum Ausdruck kommen

    NRW liegt im Herzen Europas – das soll nun auch in der Landesverfassung zum Ausdruck kommen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Wir in Nordrhein-Westfalen befinden uns nicht nur geographisch in der Mitte, also im Herzen Europas – uns liegt Europa auch am Herzen.

    „Auch politisch hat NRW viel zur Verwirklichung der europäischen Integration beigetragen. Der europäische Zusammenhalt ist stark. Europäisches Recht, das auch durch Landesbehörden umgesetzt wird, trägt dazu bei. Die europäische Integration ist ein überaus erfolgreiches Friedensprojekt, das die Völker des europäischen Kontinents miteinander versöhnt hat. Es ist daher ein gutes Signal, wenn wir diesen Gedanken auch in die Landesverfassung aufnehmen,“ betont der Abgeordnete. „Gemeinsam werden SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hierfür einen Gesetzentwurf in das nächste Plenum einbringen.“

    „Die europäische Verbundenheit hat hier in Remscheid und Radevormwald viele Gesichter“ , so Wolf. „Beispielsweise unsere Städtepartnerschaften mit Châteaubriant und Nowy Targ in Radevormwald und mit Ashington/Newbiggin-by-the-Sea, Quimper, Mragowo, Presov und Kirsehir in Remscheid. Sie hat sich bei den vergangenen Europa-Kundgebungen gezeigt. Und auch jetzt in der Corona-Krise. Wir haben starke Communities aus den europäischen Ländern –  allen voran Italien, Portugal und Spanien. Viele Menschen hier im Bergischen sind in Sorge um ihre Verwandten und Familienmitglieder in den Nachbarländern und stehen in stetem Kontakt über Telefon und Internet, wo Besuche noch nicht wieder möglich sind.

    Uns alle eint in dieser Pandemie-Krise die Anteilnahme an dem Wohlergehen der anderen, die Besorgnis über gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen in der Zeit der Krise. Es ist daher wichtig, dass wir gemeinsam und im Austausch der gegenseitigen Erfahrungen möglichst gut durch diese Krise kommen. “

    In Art. 1 der Landesverfassung sei schon in seiner Ursprungsfassung das Land im Verhältnis zu anderen Ebenen  – Bund und Gemeinden – verortet. „Nun soll mit der europäischen Ebene eine weitere hinzugefügt und die Verfassung auf den aktuellen Stand gebracht und der Entwicklung der letzten Jahre angepasst werden.“

     

  • Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

    Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

    Sven Wolf MdL

    Auf die Debatte um Neuwahlen erwiderte Wolf: „Im Übrigen bleibt es dabei, dass sich die Frage von Neuwahlen auch künftig nicht automatisch stellt. Wir werden weiterhin dafür eintreten, dass die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die begonnene gute Arbeit fortsetzt. Eine Arbeit, die auf eine ganze Wahlperiode ausgerichtet ist.“
    Der nun angefochtene Nachtragshaushalt 2010 war im Kern eine Schlussabrechnung mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Ein Kollege in der Fraktion sprach ziemlich treffend von einer „haushaltspolitischer Selbstanzeige“. Die in der Landesverfassung vorgesehen Kreditgrenze hat auch der Stammhaushalt 2010 der alten Landesregierung bereits überschritten.

    Das Gericht hat hohe Hürden an die Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts formuliert. Eine solche Störung ist notwendig, um Kredite oberhalb der Verfassungsgrenze des Art. 83 Landesverfassung vorzusehen. Für uns ist klar, dass wir es 2011 nach wie vor mit einer gesamtwirtschaftlichen Störungslage zu tun haben. Der Finanzminister hat dies im Landtag ausführlich erläutert. Produktion und Beschäftigung sind längst noch nicht auf dem Stand vor der Weltwirtschaft- und Finanzkrise. Die Folgen der Entwicklung in Nordafrika und Japan sind dabei noch gar nicht berücksichtigt und die EURO-Krise hält weiter an.

    „Am Nachmittag habe ich direkt mit Remscheids Oberbürgermeisterin Beate Wilding telefoniert und mit ihr über das Urteil gesprochen“ so Wolf. „Das Urteil hat aktuell keine Auswirkungen auf den geplanten städtischen Haushalt 2011/2012. Ich gehe davon aus, dass wir im Mai 2011 einen verfassungskonformen und hinreichend begründeten Haushalt im Landtag verabschieden werden. Darin sind dann auch die Gelder für Remscheid enthalten. Die Haushaltsplanberatungen in Remscheid können also unverändert weitergehen.“