Mitbestimmungsrechte von Richtern und Staatsanwälten müssen erhalten bleiben

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rechtssatzvorbehalts bei dienstlichen Beurteilungen in der Justiz (Drs. 17/16487) wollen die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP kurz vor Ablauf der Legislatur die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte massiv beschneiden.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am