Schlagwort: Rechte

  • Mitbestimmungsrechte von Richtern und Staatsanwälten müssen erhalten bleiben

    Mitbestimmungsrechte von Richtern und Staatsanwälten müssen erhalten bleiben

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dem Justizministerium weitreichende Befugnisse zur Beurteilung und damit zur Beförderung von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ohne die bisherigen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu übertragen.

    Hierzu erklärte Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Was die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP hier im Schnellverfahren durchdrücken wollen, ist ein Unding. Nur auf unseren Antrag hin hat überhaupt eine Anhörung von betroffenen Verbänden stattgefunden. Ansonsten wäre Schwarz-Gelb direkt mit dem Kopf durch die Wand.

    Das Votum der Verbände in der Anhörung war dann einhellig: Die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Beurteilung für Führungsaufgaben in der Justiz darf so nicht allein durch das Justizministerium erfolgen.

    Natürlich muss auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reagiert werden. Aber in einem ausgewogenen Maß und unter Einbeziehung der Verbände. Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP deshalb auf, den vorgelegten Gesetzentwurf zurückzuziehen und gemeinsam in der neuen Wahlperiode ein geordnetes Verfahren zu beschreiten.“

     

  • Betriebsräte stärken und Betriebsratswahlen 2022 konsequent unterstützen!

    Betriebsräte stärken und Betriebsratswahlen 2022 konsequent unterstützen!

    Foto: StartupStockPhotos auf Pixabay

    Dazu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag:

    „Betriebsräte machen Unternehmen attraktiver und erfolgreicher. Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Schnitt mehr Geld, haben sicherere Arbeitsplätze und machen es Beschäftigten einfacher, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu bringen. Arbeitnehmervertretungen haben ihr Ohr nah an der Belegschaft: Sie kennen die Probleme ihrer Kolleginnen und Kollegen und tragen deren Kritik und Forderungen zur Geschäftsführung.

    Studien zeigen außerdem ganz klar dass Betriebsräte zu mehr Produktivität und steigenden Renditen beitragen.

    Die hunderttausenden Beschäftigten, die in diesen Wochen ihre Betriebsvertretungen wählen, leisten einen großen Beitrag zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlergehen.

    Von der Landesregierung erwarten wir deshalb, dass sie die Betriebsratswahlen in NRW öffentlichkeitswirksam unterstützt.

    Dass die Zahl der Betriebsräte in deutschen Unternehmen sinkt, ist ein schlechtes Zeichen. Dieser Trend schadet unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und unseren Betrieben. Es ist deshalb gut, dass die Bundesregierung stärker gegen Union-Busting vorgeht. Für die Betriebe in NRW und ihre Mitarbeitenden ist es jetzt wichtig, dass auch die Landesregierung aktiv wird. Auch sie muss Union-Busting konsequent bekämpfen.

    Wir fordern sie deshalb auf, gezielt Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität in Arbeitsbeziehungen einzurichten.“

    Unser Antrag

  • Verbraucherrechte stärken! NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen!

    Verbraucherrechte stärken! NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen!

    Wenn eine große Zahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund eines geringen Streitwertes nicht den Gang zum Gericht erwägt, liegt ein sogenanntes „rationales Desinteresse“ vor. Hierbei erscheint der erlittene Nachteil dem Geschädigten im Einzelfall zu gering, das Verfahren zu teuer oder zu aufwändig, um Schadensersatz- und Erstattungsansprüche geltend zu machen.

    Der auf Seiten des handelnden Unternehmens auf diese Weise erzielte Gewinn begünstigt dieses gegenüber rechtstreu handelnden Konkurrenten. Aber auch in Fällen, in denen der erlittene Nachteil durchaus hoch sein kann (wie z.B. in der aktuellen Dieseldiskussion), sehen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher einem vermeintlich übermächtigen Unternehmen gegenüber. Das Prozess- und damit verbundene Kostenrisiko hält sie zumeist davon ab, die gerichtliche Auseinandersetzung mit Großkonzernen aufzunehmen. Der „lange Weg durch die Instanzen“ wird deshalb häufig gescheut. Aus diesem Grund erfordert eine effektive Rechtsdurchsetzung wirksame Instrumente des zivilprozessualen Rechtsschutzes, die so ausgestaltet sind, dass sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch tatsächlich in Anspruch genommen werden.

    Ziel der Musterfeststellungsklage ist es, Klagerechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen zu stärken, indem eingetragene Verbraucherverbände für die Betroffenen klagen können. Möglichkeiten, gleichgerichtete Ansprüche durch Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes gebündelt zu verfolgen, gibt es bereits in zahlreichen anderen EU Ländern. Hingegen existieren derartige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung in Deutschland bisher nur in Sonderfällen, die jeweils auf enge Anwendungsbereiche beschränkt sind, so etwa das Kapitalanleger-Musterverfahren oder die Verbandsklage.

    Die Europäische Kommission sprach sich bereits in ihrer Empfehlung 2013/396/EU vom 11.Juni 2013 für „Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs-und Schadensersatzverfahren bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten“ aus. Anwendungsbeispiel für eine Musterfeststellungsklage wären etwa der Dieselskandal und die Geltendmachung der Rechte der Autokäufer gegenüber den Herstellern.

    Seit 2016 liegt ein Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Dieser Entwurf wurde auf Bundesebene von der Union blockiert. Am 3. September 2017 sagte Angela Merkel hingegen „Ich bin im Grundsatz für Sammelklagen“.

    Der Landtag stellt fest:

    • Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen im standardisierten Massengeschäft müssen dahingehend gestärkt werden, dass Kostenrisiken und langwierige Prozesse Betroffene nicht länger von ihrer Rechtsdurchsetzung abhalten.
    • Insbesondere bei niedrigen individuellen Streitwerten reicht es nicht aus, die Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit ihrer Rechtsdurchsetzung alleine zu lassen.
    • Rechtstreue Unternehmen dürfen nicht schlechter gestellt werden als solche, die sich das „rationale Desinteresse“ der Verbraucherinnen und Verbraucher zunutze machen.

    Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

    umgehend den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aufzugreifen, daraus einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklage zu erarbeiten und diesen bis April 2018 in den Bundesrat einzubringen.

  • Gewählt und jetzt?

    Gewählt und jetzt?

    In Berlin ist die Große Koalition zurecht abgewählt worden, eine solche Koalition sollte in unserem Land nur die Ausnahme bleiben, denn die Debattenkultur hat darunter gelitten. So sehr, dass es viele Wählerinnen und Wähler aus Protest aus der Mitte an den rechten Rand gedrängt hat. Sie hatten keinen Bock mehr – auf Stillstand und zu wenig kritische Stimmen. Es ist richtig, dass die SPD die Konsequenzen ziehen wird und die Opposition im Bund anführt. Denn in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gehört eine funktionierende Opposition genauso als Bestandteil dazu wie eine stabile Regierung. Ich mag mir nicht vorstellen, welches Bild es gegeben hätte, wenn auf die Bundesregierung als erstes die Rechten im Bundestag das Wort ergriffen hätten.

    Ein deutliches Signal aller Demokraten ist es, dass wir nun gemeinsam verhindern werden, den Grundkonsens unseres Landes 72 Jahre nach Ende der Naziherrschaft aufzugeben. Dieser Konsens besagt: wir werden die Gräueltaten und Toten nicht vergessen und es nicht zulassen, dass Rechte die Geschichte unseres Landes glattbügeln wollen. In Deutschland haben nationalistische und völkische Gedanken auch weiter keine Mehrheit. Denn wir sind Demokraten in einem gemeinsamen Europa. Dafür zu kämpfen und zu werben wird die wichtigste Aufgabe in der neuen Wahlperiode des Bundestages sein.

    Ich wünsche den neu- und wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag nun viel Kraft und Erfolg bei der wichtigen Aufgabe eines Neuanfangs. In der SPD insgesamt werden wir mit den vielen Menschen, die seit Beginn des Jahres ihre politische Heimat in der SPD gefunden haben, diesen Aufbruch gemeinsam meistern. Vielleicht gelingt dies leichter, denn nun sind wir von der Notwendigkeit befreit, die Kompromisse in Berlin zu vertreten und zu verteidigen. Die trotzdem häufig nur eins waren: Kompromisse.

    Ich wünsche mir jetzt mehr Debatte und Diskurs über die Bundespolitik. Denn es gibt viele Fragen, auf die ich in den letzten Wochen angesprochen wurde: Rente, Löhne, Mieten. Darauf müssen wir in leidenschaftlichen Debatten Antworten finden. Und die dürfen und sollen zwischen den großen Strömungen unseres Landes auch mal unterschiedlich ausfallen.