Koalition schwenkt auf SPD-Kurs ein – Zulage für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute über die Gewährung einer Zulage für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte beraten. Wir haben das Thema auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt. Heute nun haben die Regierungsfraktionen von CDU und FDP unsere Initiative aufgegriffen und mit uns gemeinsam die notwendige Gesetzesänderung beschlossen.
Dazu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wir begrüßen es, dass die Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Initiative der SPD-Fraktion, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten eine Zulage zu gewähren, aufgegriffen und mit uns gemeinsam am heutigen Tag die notwendige Gesetzesänderung beschlossen haben.
Es war die SPD-Fraktion, die dieses Thema vor Wochen im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung hat setzen lassen. Und da sich bei diesem Thema seitdem in der Mitte-Rechts Koalition nichts mehr tat, hat die SPD-Fraktion zu diesem Plenum einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (Drs. 17/3006) eingebracht. Als die Koalitionsfraktionen dies bemerkten, schlugen sie uns vor, doch gemeinsam einen Änderungsantrag zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes schon jetzt endgültig zu beschließen.
Dass jetzt unser Anliegen auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beschlossen wurde, zeigt, wir haben hier ein wichtiges rechtspolitisches Thema besetzt und am Ende Gutes für die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte des Landes herausgeholt.
Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte werden ab dem 01.01.2019 immerhin monatlich rund 90 Euro mehr durch die Gewährung der Strukturzulage bekommen.
Dieser Vorgang zeigt einmal mehr: Auch in der Opposition kann man Gutes bewirken. Wir bleiben am Ball.“