Schlagwort: Gesetzentwurf

  • Landesregierung bleibt bei Anhebung der Altersgrenze bei der Feuerwehr

    Landesregierung bleibt bei Anhebung der Altersgrenze bei der Feuerwehr

    Die Pläne der schwarz-grünen Koalition hatten bereits im letzten Jahr für heftige Unruhe bei den Feuerwehren gesorgt. Zur Demo kamen viele nach Düsseldorf. Auch wir waren entsetzt. Eine 48-Stunden-Woche, jahrzehntelange Schichtarbeit, Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie enorme körperliche und psychische Belastungen sind die Regel. Trotzdem will CDU-Innenminister Reul die Altersgrenze für die Feuerwehr heraufsetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines ganzen Berufsstandes.

    Im November habe ich ausführlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Remscheider Feuerwehr gesprochen, die mir bei dieser Gelegenheit auch die Protestschreiben von ver.di und komba überreicht haben.

    Wir kämpfen weiter gemeinsam mit den Feuerwehren und den Gewerkschaften gegen die Anhebung der Altersgrenze – die 60 muss bleiben. Junge Menschen überlegen es sich dreimal, ob sie mit dieser Aussicht bei der Feuerwehr anfangen oder nicht lieber einen anderen Weg einschlagen. Es braucht vielmehr eine Attraktivierung des Öffentlichen Dienstes.

    Wir fordern die schwarz-grüne Koalition auf, diese Pläne zur Anhebung der Altersgrenze nicht weiter zu verfolgen. Wer im Schichtdienst immer wieder sein Leben riskiert und in einer 48-Stunden-Woche extremen Belastungen ausgesetzt ist, der muss auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen.

    Hintergrund:

    Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehren jetzt in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht wie bereits der Referentenentwurf von Mitte des vergangenen Jahres eine Anhebung der Altersgrenze in der Laufbahngruppe 1 auf das 61. Lebensjahr und in der Laufbahngruppe 2 auf das 62. Lebensjahr vor.

  • Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

    Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

     Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist ein unausgereifter Schnellschuss kurz vor Ende der Legislatur. Fünf Jahre hatte die Landesregierung Zeit, Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen spürbar zu entlasten. Was CDU und FDP nun planen, behält ein Bürokratiemonster bei, ohne einen Effekt. Das bisherige aufwändige Fördersystem soll einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand müssten Kommunen in diesem System also fällige Straßenausbaubeiträge ermitteln, um dann festzustellen,  dass keine Zahlung notwendig ist. Das unterstreicht, wie undurchdacht die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.

    Zudem ist das schwarz-gelbe Vorgehen rechtlich fragwürdig. Die Straßenausbaubeiträge werden laut Gesetz weiter zu erheben sein. Das möchte die Landesregierung durch eine untergesetzliche Regelung aushebeln. Warum schaffen CDU und FDP die Straßenausbaubeiträge nicht ganz ab? Das ist wesentlich effektiver und verlässlicher als ein undurchsichtiges Fördersystem. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Werden die Bürgerinnen und Bürger doch wieder zur Kasse gebeten? Die rechtliche Grundlage bestünde beim Vorgehen von CDU und FDP weiter.

    Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt vor und wird in der kommenden Woche im Plenum abgestimmt. Wenn die Regierungsfraktionen ihre Versprechen ernst meinen, müssen sie unserem Gesetz zustimmen. Ansonsten haben CDU und FDP nicht mehr als Ankündigungspolitik betrieben.

    Zumal es von der CDU zu Beginn der Debatte noch hieß, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei ,Freibier für alle‘. Jetzt können die Betroffenen nur hoffen, dass die Landesregierung die Zeche auch wirklich zahlt. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen sehr wohl, wem sie in dieser Frage am meisten vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.“

  • Rede zum Gesetzentwurf für mehr Transparenz

    Rede zum Gesetzentwurf für mehr Transparenz

    Meine Rede im heutigen Plenum:

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    Ich will ganz kurz die Gelegenheit nutzen, hier einige Anmerkungen zur Diskussion zu machen.

    Ich glaube, wir waren uns teilweise einig, dass eine offene demokratische Gesellschaft Debatten aushalten muss, auch Kritik aushalten muss. Da waren so Sätze wie „So was kommt von so was“ vielleicht nicht richtig angemessen. Wir müssen alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam für Demokratie werben. Das, was mit Korruption, mit Selbstbedienung, mit bezahltem Lobbyismus passiert ist, das ist eben keine Werbung für die Demokratie. Das müssen wir hier auch gemeinsam deutlich machen und durchbrechen.

    Dafür ist Demokratie auch stark, Demokratie ist ein lernendes System. Deswegen darf Demokratie auch Regeln hinterfragen, die vor Jahren hier im Parlament beschlossen worden sind. Reichen die noch aus? Können wir sie noch besser machen? Das ist meine Antwort an den Kollegen Höne.

    Wenn wir merken, ein Gesetz hat immer noch Lücken, ein Gesetz funktioniert nicht, dann muss man auch darüber diskutieren, ein solches Gesetz besser zu machen.

    Ich fand auch eine Wortkombination nicht hilfreich. Das Wort „Transparenz“ in Zusammenhang mit „Selbstgeißelung“ zu setzen – darüber sollten wir vielleicht noch gemeinsam diskutieren –, halte ich nicht für sinnvoll.

    Dann die Frage der Abhängigkeit zu stellen – Abhängigkeit von Parteien, vom Mandat – auf der anderen Seite aber auszublenden, dass wir über Abhängigkeit von bezahlten Lobbyisten reden – das ist doch das Kernproblem, über das wir sprechen. Die eine Abhängigkeit anzusprechen und die andere Abhängigkeit, die sich offensichtlich gerade leider in vielen Parlamenten gezeigt hat, nicht anzusprechen, halte ich nicht für richtig.

    Wenn man sich einige Wortbeiträge anschaut, dann haben wir alle, glaube ich, eine sehr unterschiedliche Auffassung von Begriffen. Kollege Kerkhoff, wir haben wahrscheinlich eine unterschiedliche Auffassung, was „besonnen“ bedeutet. Aber Ihr Wortbeitrag war nicht an allen Stellen so besonnen, wie Sie hier getan haben.

    Ich will noch einmal sehr deutlich machen: Natürlich sollen auch Abgeordnete die Möglichkeit haben, einen Fuß in ihrem Beruf zu haben. Das haben wir niemals außer Frage gestellt. Ich will das Beispiel aufgreifen, das auch Herr Kutschaty immer wieder nennt. Der Zahnarzt, der abends noch Zähne zieht und das mit der AOK abrechnet – alles in Ordnung. Der Zahnarzt, der sich von der AOK bezahlen lässt, um bei Minister Laumann während seiner Abgeordnetentätigkeit Lobbyarbeit zu machen – das ist nicht in Ordnung. Ich glaube, man muss das hier sehr deutlich differenzieren.

    Dass Transparenz notwendig ist, sehen wir an der aktuellen Diskussion. Gerade als wir diese Debatte hier führten, kam die Meldung, dass Herr Spahn sich weiterhin weigert, die Spenderinnen und Spender von seinem Spendendinner zu nennen. – Das ist nicht transparent. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben hier noch deutlich nachzuarbeiten.

    Präsident André Kuper: Herr Kollege Wolf, ich müsste Sie einmal stören. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordnetenkollegen Kerkhoff.

    Sven Wolf (SPD): Dann darf er, gerne.

    Präsident André Kuper: Bitte.

    Matthias Kerkhoff (CDU): Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Mich würde interessieren, ob Sie die Konstellation vom Zahnarzt, der sich beim Gesundheitsminister für Dinge einsetzt, nach unserem geltenden Abgeordnetengesetz für nicht geregelt halten.

    Sven Wolf (SPD): Ich bin nicht der Meinung, dass es nicht geregelt ist, wenn der Zahnarzt seine fachliche Kompetenz in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses einbringt. Mir geht es um die Frage, ob der Zahnarzt dafür bezahlt wird, wenn er hier im Parlament die Meinung seiner Krankenkasse, die ihm sonst das Entfernen der Zähne abrechnet, einbringt. Ich finde, da haben wir keine transparente Regelung im Abgeordnetengesetz, Herr Kollege Kerkhoff. Das ist genau diese Regelung.

    – Nein, nicht auf Euro und Cent, Herr Golland. – Es geht um die ganz transparente Darlegung, was ich in einer Nebentätigkeit verdiene.

    Ich will noch einen Punkt aufgreifen: Wenn wir hier eine sachliche Debatte führen wollen, dann müssen wir auch über Details sprechen. Das werden wir vermutlich im Ausschuss noch einmal in großer Ausführlichkeit machen. Dann werden wir wahrscheinlich auch über das Beispiel der Stechuhr, das Sie hier anführen, sprechen.

    In vielen anderen Bereichen ist es inzwischen notwendig, mich sehr genau zu erklären, wenn ich Kontrollfunktionen übernehme – zum Beispiel in Aufsichtsgremien, in Sparkassen- oder Volksbankgremien. Da muss ich sehr genau sagen, wie viel Zeit ich überhaupt für die Kontrolle habe.

    Das ist zum Beispiel eine Forderung der BaFin. Warum sollen solche Forderungen eine Stechuhr sein für Menschen, die ein solches Mandat haben, und warum sollen wir uns einer solchen Diskussion nicht öffnen?

    Eine sachliche Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht, glaube ich, anders aus. Herr Minister Reul, da teile ich Ihre Einschätzung; Sie haben aber selber keinen Beitrag dazu geleistet, Herr Minister. Es war schön, Ihnen zuzuhören: Sie haben Dönekes erzählt, es war nett, Ihnen zuzuhören; eine sachliche Debatte war das nicht. Wir wollen diese sachliche Debatte. Nach diesen Reden wird für meine Fraktion noch deutlicher, dass wir für die Reform dieses Abgeordnetengesetzes hier weiter streiten werden. – Vielen herzlichen Dank.

  • Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Am 24. März habe ich dem Rettungspaket des Landes in Höhe von 25 Milliarden Euro zugestimmt. Dies, obwohl die von unserer Fraktion formulierten konkreten Erwartungen nicht von allen mitgetragen wurden. Wir merken aber jetzt, dass einige unserer Anregungen bei der konkreten Verteilung der Gelder berücksichtigt werden.

    Eine zentrale Forderung ist, die Kommunen auch unter den Rettungsschirm des Landes zu nehmen. Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig steigen die kommunalen Ausgaben etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge an. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rettungspaktes müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden.

    Gestern gab es eine intensive Debatte über ein umfangreiches Gesetz der Landesregierung mit vielen einzelnen Maßnahmen, wie Änderungen der Beschlüsse in den Stadträten, Regelungen für Schulabschlüsse oder der Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.

    In der Debatte haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass auch in einer besonderen Situation die Grundprinzipen des Rechtsstaates und unserer parlamentarischen Demokratie gelten müssen.

    Schließlich haben sich alle Fraktionen verständigt, den Entwurf nun sorgfältig mit Experten zu beraten und erst nächste Woche am Donnerstag erneut aufzurufen. Damit bleibt Zeit, um etwa verfassungsrechtliche Fragen im Detail zu betrachten oder Anregungen aus den Städten aufzugreifen.

    Denn eines ist auch in dieser Pandemie klar: Wir haben eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise. Denn der Landtag kann unter den geschilderten Einschränkungen jederzeit zusammentreten und notfalls auch ganz schnell Gesetze beschließen oder wie beim Rettungspakt Steuergelder zur Hilfe bereitstellen.

    Unser Antrag „Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen – Kommunen gehören unter den Rettungsschirm“

     

  • Spannende und sachliche Diskussion über die KiBiz-Reform

    Spannende und sachliche Diskussion über die KiBiz-Reform

    Remscheid hat einen steigenden Bedarf an KiTa-Plätzen. Dem werden wir nur gerecht, wenn Bund, Land und Kommunen ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Was vom Land kommt, ist aber viel zu wenig. Die SPD-Landtagsfraktion hat im Landtag für eine Sockelfinanzierung plädiert. Dem ist die Landesregierung leider nicht gefolgt.

    Dennis Maelzer gab einen guten Überblick über die Zahlen, mit denen in der Öffentlichkeit jongliert wird, und dem, was tatsächlich am Ende als „mehr“ in den KiTas ankommt. Dadurch, dass viele andere Aspekte in die Gesamtkraftpauschale mit hineinfließen – etwa Freistellung für Leitungsaufgaben und hauswirtschaftliche Kräfte – beliebt unter dem Strich nicht mehr viel für eine Qualitätsverbesserung. Das rechnete auch Dieter Möhring an einem konkreten Beispiel vor.

    Eine der größten Herausforderungen seien die flexiblen Betreuungszeiten betonte Ulrike Venn von ver.di., sie seien angesichts des Fachkräftemangels kaum zu stemmen. „Manches, wie die Flexibilisierung, ist keine Aktion, sondern nur eine bloße Reaktion auf die Handhabungen, die sich in der Praxis aus Notwendigkeiten bereits längst ergeben haben“, betonte Matthias Spaan vom Verein „Die Verlässliche“. Der Verein stellt sich der Herausforderung, Träger einer neuen KiTa zu werden.

    Nächste Woche geht der Gesetzentwurf in den Fachausschuss zur Beschlussfassung und soll vor Weihnachten von der schwarz-gelben Landesregierung durchgebracht werden. Kaum noch Zeit für einen breiteren Protest. Wie sollen aber die KiTA-Beschäftigten bei einer öffentlichen Sitzung des Landtags protestieren, wenn sie bei ihren Aufgaben in der KiTA unabkömmlich sind?

     

     

  • Einladung zur Diskussion über das KiBiz

    Einladung zur Diskussion über das KiBiz

    STARKE KINDER – STARKE FAMILIEN

    Im Juli hat die NRW-Landesregierung den Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in den Landtag eingebracht. Zeitgleich wurden mehr als 80.000 Protestunterschriften gegen die Pläne eingereicht. Für uns heißt das: Die Vorlage wird den Anforderungen des KiTa-Alltags nicht gerecht.

    Deshalb wollen wir nachfragen und diskutieren, welche Probleme gesehen werden, was fehlt, was noch passieren müsste. Die jetzige Landesregierung hat Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe. Jetzt wäre der Zeitpunkt, entscheidend voranzukommen. Außerdem kommen mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in den nächsten Jahren 1,2 Milliarden Euro nach Nordrhein-Westfalen. Das sollte genutzt werden, um die Rahmenbedingungen zu verbessern.

    Wir müssen darüber sprechen: über die Wünsche der Eltern und die Bedürfnisse des Personals. Am Schluss müssen aber die besten Startchancen für unsere Kinder im Vordergrund stehen. Daher reden wir über Personalschlüssel, Verfügungszeiten, Trägervielfalt und mehr Planungssicherheit für Träger, Öffnungszeiten, die den Wünschen der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden; aber auch über Kostenfreiheit für die ersten Schritte auf dem Bildungsweg unserer Kinder.

    Nach einem Fachbeitrag von Dr. Dennis Maelzer (Sprecher der Landtagsfraktion für Familie, Kinder und Jugend) wollen wir mit Podiumsgästen (Ulrike Venn für ver.di, Dieter Möhring für den Evangelischen Kindertagesstättenverband Radevormwald, Matthias Spaan von ‚Die Verlässliche‘) und Interessierten ins Gespräch kommen und laden herzlich zum NRW-Gespräch ein am:

    Termin: Dienstag, 12.11.2019

    Ort: Gemeindezentrum Esche, Eschestr. 25, 42855 Remscheid

    Anmeldung: http://www.machen-wir.de/kibizrs

    ABLAUF:

    18:00                  EINLASS

    Bei einer kleinen Erfrischung besteht die Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen

    18:30                  BEGRÜSSUNG

    Pfarrer Axel Mersmann ● Pfarrer der Ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Remscheid

    18:40                  BEGRÜSSUNG

    Sven Wolf MdL ● Landtag NRW

    18:50                  REFERAT

    Dr. Dennis Maelzer MdL ● Sprecher im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, Landtag NRW

    19:20 UHR       DISKUSSION

    Ulrike Venn ● Gewerkschaft ver.di

    Dieter Möhring ●  für den Evangelischen Kindertagesstättenverband Radevormwald

    Matthias Spaan ● Verein zur Betreuung und Förderung von Schulkindern e. V. – „Die Verlässliche“

    MODERATION Sven Wolf MdL● Landtag NRW

    20:20                   ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

     

  • SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten

    SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten

    Aktuell: Landtagsabgeordneter Sven Wolf und Fraktionsvorsitzender Dietmar Stark zum Thema

    Die SPD-Fraktion im Landtag NRW wird am nächsten Mittwoch einen Gesetzentwurf in das Plenum einbringen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht.

    „Das entlastet besonders Anwohner in Anliegerstraßen. Bei ihnen ist nämlich der Kostenanteil grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen, weil bei den Hauptverkehrsstraßen eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit greift“, so Wolf.

    Diese Initiative begrüßt der Radevormwalder SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Stark ausdrücklich. „Wir haben uns bereits bei den Beratungen zur Erschließung der Bahnstraße nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die betroffenen Anlieger nur geringfügig an den Kosten beteiligt werden. Da dies nicht die notwendige Unterstützung gefunden hat, wurde die Maßnahme von uns abgelehnt“ informiert Stark.

    „Nun künftig alle betroffenen Anlieger von den Kosten freizustellen ist eine hervorragende Initiative der SPD-Landtagsfraktion“ äußert sich Stark weiter. „Wir werden dies in unserer Stadt zum Anlass nehmen, zum einen den Antrag zu stellen, dass das weitere Erschließungsverfahren in Sachen Bahnstraße zunächst ausgesetzt wird. Zum anderen werden wir eine Resolution für die Ratssitzung vorbereiten, mit der die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert wird, der SPD-Gesetzesinitiative  zuzustimmen und damit alle NRW-Bürger zu entlasten“ kündigt Stark weiter an.

     

    Hintergrund:

    Die Straßenausbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können.

    In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%.

     

     

  • Koalition schwenkt auf SPD-Kurs ein – Zulage für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

    Koalition schwenkt auf SPD-Kurs ein – Zulage für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

    Dazu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Wir begrüßen es, dass die Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Initiative der SPD-Fraktion, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten eine Zulage zu gewähren, aufgegriffen und mit uns gemeinsam am heutigen Tag die notwendige Gesetzesänderung beschlossen haben.

    Es war die SPD-Fraktion, die dieses Thema vor Wochen im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung hat setzen lassen. Und da sich bei diesem Thema seitdem in der Mitte-Rechts Koalition nichts mehr tat, hat die SPD-Fraktion zu diesem Plenum einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (Drs. 17/3006) eingebracht. Als die Koalitionsfraktionen dies bemerkten, schlugen sie uns vor, doch gemeinsam einen Änderungsantrag zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes schon jetzt endgültig zu beschließen.

    Dass jetzt unser Anliegen auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beschlossen wurde, zeigt, wir haben hier ein wichtiges rechtspolitisches Thema besetzt und am Ende Gutes für die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte des Landes herausgeholt.

    Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte werden ab dem 01.01.2019 immerhin monatlich rund 90 Euro mehr durch die Gewährung der Strukturzulage bekommen.

    Dieser Vorgang zeigt einmal mehr: Auch in der Opposition kann man Gutes bewirken. Wir bleiben am Ball.“

  • „Frau Scharrenbach, nehmen Sie diesen unsäglichen Gesetzentwurf zurück“

    „Frau Scharrenbach, nehmen Sie diesen unsäglichen Gesetzentwurf zurück“

    Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landtags von Nordrhein Westfalen hat sich heute in einer Expertenanhörung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Baurechtsmodernisierungsgesetz (Landesbauordnung 2018) befasst.

    Das, was die Mitte-Rechts-Landesregierung mit einer neuen Landesbauordnung 2018 erreichen möchte, ist kein Schritt nach vorn, sondern ein Riesenschritt zurück. Nordrhein-Westfalen und vor allem die Mieterinnen und Mieter werden Schaden nehmen, wenn dieses Gesetz ohne gravierende Änderungen verabschiedet wird.

    Von Modernisierung kann keine Rede sein. Ob Barrierefreiheit, Brandschutz oder Bauherrnschutz: Es kommt zu zum Teil erheblichen Verschlechterungen gegenüber dem Entwurf von 2016 und sogar gegenüber der geltenden Landesbauordnung aus dem Jahr 2000. Das ist ein Skandal! Wenn dieser Entwurf zum Gesetz wird, werden unsere Gerichte viel zu tun bekommen.

    Deswegegen: Nehmen Sie Ihren unsäglichen Gesetzentwurf zurück, Frau Ministerin Scharrenbach!

     

  • SPD bringt Debatte zum Unternehmensstrafrecht erneut in den Landtag ein

    SPD bringt Debatte zum Unternehmensstrafrecht erneut in den Landtag ein

    Bereits zu Beginn des sogenannten Dieselskandals forderte das Manager Magazin im Oktober 2015 auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Die bisherigen Initiativen aus NRW in den vergangenen Wahlperioden sind am Widerstand der CDU im Bund gescheitert. Nach langer Debatte hat sich nunmehr in der Rechtswissenschaft und in der öffentliche Meinung ein Klima gebildet, dass bereit ist für diesen mutigen Schritt des Gesetzgebers.

    Deutschland nimmt damit auch weiterhin eine Außenseiterrolle ein. In fast allen Ländern Europas gibt es inzwischen ein Strafrecht, das sicherstellt, dass auch Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können. Heute können Firmen und juristische Personen nur nach den Regeln des Ordnungswidrigkeitengesetzes zur Verantwortung gezogen werden. Kurz und knapp: Falsch parken oder ein Schaden für tausende Verbraucher und Käufer von Dieselfahrzeugen – für beides gibt es maximal ein Knöllchen. Das ist ein falsches Signal für die vielen ehrlichen Unternehmen in Deutschland.

    Die Fachdiskussion hierzu ist schon viele Jahre alt. Bereits in den 1950er Jahren hatte sich der Deutsche Juristentag mit dem Thema beschäftigt, ob sich auch juristische Personen strafbar machen können. Erst der frühere NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht und mit einem eigenen NRW-Gesetzentwurf sich in die Debatte eingebracht. In vielen Vorträgen hat mein Kollege Thomas Kutschaty für diese Initiative geworben.

    Wir haben im Arbeitskreis Recht der SPD-Landtagsfraktion daher nochmal unsere Forderungen und Kritikpunkte formuliert und in die Diskussion eingebracht. Im Landtag haben wir daher erneut eine Debatte eingefordert und werden diese nunmehr im zuständigen Rechtsausschuss fortsetzen.