LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich
„Ich wollte von der Landesregierung eine konkrete Einschätzung darüber erhalten, was die künftigen Einnahmen aus der LKW-Maut für Remscheid bedeuten, ob das Land die Mittel weiterleitet und wann diese Mittel kommen werden“, berichtet der Landtagsabgeordnete Sven Wolf. „Über bestimmte Abschnitte der Bundesstraßen, in der Regel die Ortsdurchfahrten, hat nicht der Bund die Baulast, sondern die Stadt Remscheid. Das sind nach Angaben des Verkehrsministeriums in Remscheid bei der B 51 etwas mehr als 3200 Meter, bei der B 229 fast 8500 Meter und bei der B 237 rund 700 Meter.
Nach einer groben Vorabschätzung des Ministeriums ist insgesamt mit einer zweistelligen Millionenhöhe als Einnahmen zu rechnen.
Nach gesetzlicher Grundlage ist mit den Einnahmen ab Mitte 2018 zu rechnen. Die Einnahmen fließen zunächst an das Land. Der Verkehrsminister hat mir in seiner Antwort zugesichert, dass diese Einnahmen Remscheid zur Verfügung gestellt werden. Wann diese Mittel kommen, konnte die Landesregierung noch nicht angeben. Wichtig für uns ist, dass das auch zeitnah passiert. Für Remscheid hieße das: es gibt mindestens 215.000 Euro.“
Der Minister räumte ein, dass derzeit das Verwaltungsverfahren und haushaltsrechtliche Bestimmungen trotz Nachfrage noch unklar seien.
„Wichtig ist, dass Remscheid diese Mittel erhält und möglichst zügig. Hier steht der Minister im Wort. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung in dieser Sache auch beim Bund für einen fairen Umgang mit den Städten und Gemeinden einsetzt. Schließlich müssen wir hier für den Erhalt und die Ausbesserung der Straßen mit unseren Stadtfinanzen aufkommen. Dann muss auch für den höheren Verschleiß ein Ausgleich kommen.“
Hintergrund:
Die Erhebung der LKW-Maut laut Bundesgesetzgeber soll zusätzliche Einnahmen generieren, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab.
Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt. Konkretere Ergebnisse soll das neue Wegekostengutachten 2018 –2022 liefern können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksichtigen wird.
Da die Lkw-Maut im Umfang von nach Ministeriumsangaben 8,6 Prozent auch auf Bundesstraßen zu entrichten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dortigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum Juli 2018 alle Bundesstraßen mautpflichtig für LKW erklärt.