Schlagwort: Straßen

  • Schwarz-Gelb hält in Landtagsabstimmung an Straßenausbaubeiträgen fest – SPD-Fraktion will echte Entlastung

    Schwarz-Gelb hält in Landtagsabstimmung an Straßenausbaubeiträgen fest – SPD-Fraktion will echte Entlastung

    Ich habe am heutigen Donnerstag für eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen gestimmt. Der Landtag hat in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion beraten. In namentlicher Abstimmung wurde dieser Gesetzentwurf mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

    Schwarz-Gelb hat stattdessen eine Änderung der Förderrichtlinien bei Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Den Bürgerinnen und Bürgern, die vier- bis fünfstellige Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, gibt das keine langfristige Sicherheit. Denn nach schwarz-gelben Plänen bleiben Straßenausbaubeiträge weiter bestehen.

    Das zeigt: CDU und FDP liefern nicht mehr als einen unausgereiften Schnellschuss. Er befürchtet ein „Bürokratiemonster ohne einen Effekt. Das bisherige Fördersystem soll schließlich einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand seien Kommunen nach geltendem Gesetz weiter gezwungen, fällige Straßenausbaubeiträge zu ermitteln und zu erheben, um dann festzustellen, dass keine Zahlung notwendig sei. „Das zeigt, wie unausgereift die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.

    Die Menschen in NRW brauchen eine zuverlässige Entlastung statt eines undurchsichtigen Fördersystems. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Schwarz-Gelb kann nicht ausschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger dann wieder zur Kasse gebeten werden.

    Trotz der Ablehnung des Gesetzentwurfs will sich Wolf weiter für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einsetzen.

    Diese finanzielle Last bei der Sanierung von Straßen ist für viele Haushalte kaum oder gar nicht zu stemmen. Und die anhaltende Kritik von Bürgerinitiativen zeigt, dass Schwarz-Gelb die Menschen weiter in Unsicherheit lässt. Wir stehen an der Seite der Betroffenen in NRW.

    In der kommenden Legislaturperiode solle der Landtag daher eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf den Weg bringen. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen, wem sie in dieser Frage vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.

  • Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

    Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

     Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist ein unausgereifter Schnellschuss kurz vor Ende der Legislatur. Fünf Jahre hatte die Landesregierung Zeit, Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen spürbar zu entlasten. Was CDU und FDP nun planen, behält ein Bürokratiemonster bei, ohne einen Effekt. Das bisherige aufwändige Fördersystem soll einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand müssten Kommunen in diesem System also fällige Straßenausbaubeiträge ermitteln, um dann festzustellen,  dass keine Zahlung notwendig ist. Das unterstreicht, wie undurchdacht die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.

    Zudem ist das schwarz-gelbe Vorgehen rechtlich fragwürdig. Die Straßenausbaubeiträge werden laut Gesetz weiter zu erheben sein. Das möchte die Landesregierung durch eine untergesetzliche Regelung aushebeln. Warum schaffen CDU und FDP die Straßenausbaubeiträge nicht ganz ab? Das ist wesentlich effektiver und verlässlicher als ein undurchsichtiges Fördersystem. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Werden die Bürgerinnen und Bürger doch wieder zur Kasse gebeten? Die rechtliche Grundlage bestünde beim Vorgehen von CDU und FDP weiter.

    Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt vor und wird in der kommenden Woche im Plenum abgestimmt. Wenn die Regierungsfraktionen ihre Versprechen ernst meinen, müssen sie unserem Gesetz zustimmen. Ansonsten haben CDU und FDP nicht mehr als Ankündigungspolitik betrieben.

    Zumal es von der CDU zu Beginn der Debatte noch hieß, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei ,Freibier für alle‘. Jetzt können die Betroffenen nur hoffen, dass die Landesregierung die Zeche auch wirklich zahlt. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen sehr wohl, wem sie in dieser Frage am meisten vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.“

  • Rettungsversuch für Straßenausbaubeiträge wird zum Bürokratiemonster

    Rettungsversuch für Straßenausbaubeiträge wird zum Bürokratiemonster

    Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Ein ‚schmales Verfahren‘ hatte Kommunalministerin Ina Scharrenbach für das Förderprogramm Straßenausbaubeiträge angekündigt. Der Start des Antragsverfahrens zeigt nun, dass sich Frau Scharrenbach statt eines schmalen Verfahrens nur ein neues Bürokratiemonster ausgedacht hat.

    Mit dem Antrag, der von den Städten und Gemeinden bei der NRW.Bank eingereicht wird, muss ein Straßen- und Wegekonzept vorgelegt werden. Viele Gemeinden sehen sich jedoch nicht in der Lage, ein solches Konzept, das den Anforderungen des Ministeriums genügt, selbst zu erstellen. Sie müssen sich dabei Hilfe von Fachbüros holen. Das verursacht Kosten und dauert. Solange sind für diese Kommunen keine Anträge möglich.

    Die Anträge an die NRW.Bank müssen darüber hinaus analog eingereicht werden. Ein Ausfüllen ist zwar digital möglich, jedoch nicht die Einreichung. Warum in Zeiten von E-Government und digitalisierten Verwaltungsprozessen ein solcher Medienbruch notwendig ist, ist schleierhaft. Zu guter Letzt müssen die Kommunen im Anschluss auch noch einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel erbringen.

    Das Förderprogramm ist derart komplex, dass sich die kommunalen Spitzenverbände genötigt sahen, ein 13-seitiges FAQ-Papier zu erstellen.

    All diesen Aufwand müssen die Kommunen sogar treiben, ohne dass sie sichergehen können, dass sie das Geld aus dem Programm auch wirklich erhalten. Sollte der Topf nämlich vorzeitig leer sein, gucken alle anderen Kommunen in die Röhre.

    Für dieses ‚schmale Verfahren‘ gönnt sich Frau Scharrenbach jährlich 1,25 Millionen Euro für ihr Haus. Die Kommunen aber müssen ihren Aufwand selber decken. Im Ergebnis verschlechtert sich dadurch das ohnehin schon schlechte Verhältnis von Erträgen aus den Beiträgen zu den Kosten weiter, die die Erhebung ebenjener Beiträge verursachen.

    Die Landesregierung sollte endlich ein Einsehen haben: Der Rettungsversuch der Straßenausbaubeitrage ist gescheitert. Das System der Straßenausbaubeiträge ist nicht reformierbar. Wir bleiben daher dabei: Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und bürokratisch – sie gehören abgeschafft.“

  • Schwarz-gelber Schnellschuss sorgt für neue Unsicherheiten

    Schwarz-gelber Schnellschuss sorgt für neue Unsicherheiten

    Christian Dahm/Stefan Kämmerling:

    „Die Vorschläge der schwarz-gelben Regierungskoalition lösen kein einziges Problem und sind eine riesige Enttäuschung für viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. CDU und FDP im Landtag machen Politik gegen die Interessen von nahezu 500.000 Menschen in diesem Land, die mit ihrer Unterschrift die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordern. Diese Politik ist auch ein Schlag ins Gesicht der zahllosen Kommunalpolitiker gerade auch von der CDU, die gemeinsam mit den Sozialdemokraten vor Ort für die Abschaffung der Anliegerbeiträge kämpfen.

    Statt die Straßenausbaubeiträge, die die Existenz vieler Anwohner bedrohen, abzuschaffen, legt Schwarz-Gelb ein halbherziges Modell vor und sorgt für neue Unsicherheiten. Längst nicht alle Kommunen erheben die Höchstsätze. Völlig unklar ist, wie die 65 Millionen Euro Landeszuschuss verteilt werden sollen. Klar ist nur, dass ein neues Bürokratiemonster geschaffen. Kurzum: Der aus Angst vor dem Bürgerwillen und aus Furcht vor dem Aufstand der eigenen Basis mit heißer Nadel gestrickte Schnellschuss wirft mehr Fragen auf, als dass er Antworten liefert.

    Unser Gesetzentwurf zur kompletten Abschaffung der Beiträge und der Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt, bedeutet echten Bürokratieabbau. Unsere Lösung ist klar, fair und gerecht: Die Anwohner müssen keine Beiträge zahlen, das Land übernimmt ihren Anteil. Dafür werden wir mit breiter Unterstützung in der Bevölkerung weiter kämpfen.“

     

  • „Nach dem schweren Unwetter: Land muss Wuppertal unterstützen“

    „Nach dem schweren Unwetter: Land muss Wuppertal unterstützen“

    Dazu erklärt Sven Wolf, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Das Unwetter war das schwerste in der Geschichte der Stadt Wuppertal. Es hat große Schäden in Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden verursacht. Dazu ist die Infrastruktur wie Kanalisation und Straßen massiv geschädigt. Wir unterstützen deshalb die Forderung der Stadt nach Hilfe durch das Land. Vorbild könnte dabei die Hilfe sein, die die SPD-geführte Vorgängerregierung der Stadt Münster nach einem schweren Unwetter geleistet hat.

    Aber der Landesregierung scheint das Geschehen in Wuppertal völlig egal zu sein. Weder die sogenannte Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) noch gar der Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) haben sich vor Ort informiert. Das ist peinlich.

    Unser Dank gilt den Städten und Gemeinden, den Feuerwehrleuten, den Rettungskräften und den Polizeibeamtinnen und -beamten, die vor Ort die schnelle Hilfe und Aufräumarbeiten organisiert haben.“

  • LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    Nach einer groben Vorabschätzung des Ministeriums ist insgesamt mit einer zweistelligen Millionenhöhe als Einnahmen zu rechnen.

    Nach gesetzlicher Grundlage ist mit den Einnahmen ab Mitte 2018 zu rechnen. Die Einnahmen fließen zunächst an das Land. Der Verkehrsminister hat mir in seiner Antwort zugesichert, dass diese Einnahmen Remscheid zur Verfügung gestellt werden. Wann diese Mittel kommen, konnte die Landesregierung noch nicht angeben. Wichtig für uns ist, dass das auch zeitnah passiert. Für Remscheid hieße das: es gibt mindestens 215.000 Euro.“

    Der Minister räumte ein, dass derzeit das Verwaltungsverfahren und haushaltsrechtliche Bestimmungen trotz Nachfrage noch unklar seien.

    „Wichtig ist, dass Remscheid diese Mittel erhält und möglichst zügig. Hier steht der Minister im Wort. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung in dieser Sache auch beim Bund für einen fairen Umgang mit den Städten und Gemeinden einsetzt. Schließlich müssen wir hier für den Erhalt und die Ausbesserung der Straßen mit unseren Stadtfinanzen aufkommen. Dann muss auch für den höheren Verschleiß ein Ausgleich kommen.“

    Hintergrund:

    Die Erhebung der LKW-Maut laut Bundesgesetzgeber soll zusätzliche Einnahmen generieren, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab.

    Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt. Konkretere Ergebnisse soll das neue Wegekostengutachten 2018 –2022 liefern können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksichtigen wird.

    Da die Lkw-Maut im Umfang von nach Ministeriumsangaben 8,6 Prozent auch auf Bundesstraßen zu entrichten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dortigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.

    Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum Juli 2018 alle Bundesstraßen mautpflichtig für LKW erklärt.