Cybergewalt entschlossen entgegentreten
Cybergewalt nimmt mit der wachsenden Bedeutung von digitaler Kommunikation immer stärker zu. Frauen und Mädchen sind hiervon überproportional stark betroffen. „Dies führt in vielen Fällen dazu, dass Frauen nicht mehr bereit sind, offen im Netz ihre Meinung zu vertreten. Freie Meinungsäußerung im Netz muss aber für alle möglich sein,“ so Sven Wolf. „Beim virtuellen Kontakt im Internet sollten die gleichen Maßstäbe gelten wie auch im direkten Kontakt zwischen Menschen. Ergo muss in gleicher Weise gegen angriffiges Verhalten vorgegangen werden wie in der nicht-virtuellen Realität.“
Die SPD-Landtagsfraktion hat gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen am Freitag einen Antrag hierzu in das Plenum eingebracht – unter anderem mit den folgenden Punkten:
- Sensibilisierung für das Thema Cybergewalt in Fortbildungsmaßnahmen bei Polizei, Justiz, pädagogischen Fachkräften und Schulen
- Unterstützung der Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer von Cybergewalt, der Arbeit der „Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in NRW“ und der Landesanstalt für Medien NRW
- Schwerpunktsetzung im Rahmen der verstärkten Netz-und Medienkompetenzförderung an Schulen und in der Jugendarbeit
- Einbringung der Erfahrungen der ZAC NRW in Ermittlungsverfahren wegen netzbasierter Gewalt- und Hasskriminalität
- Einsatz auf Bundesebene dafür, dass im Rahmen der Taskforce „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Netz“ des Bundesministeriums Justiz Genderaspekte Berücksichtigung finden.
„NRW hat bereits eine Vorreiterrolle bei der Aufklärungsarbeit in Schulen, Jugendverbänden und der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Daneben brauchen wir eine effektive Strafverfolgung. Durch Einrichtung der Zentralstelle und Ansprechpartner Cybercrime (ZAC NRW) in Köln verfügt Nordrhein-Westfalen seit dem 15. März 2016 über eine landesweite Zentralstelle mit besonderer Expertise für Ermittlungen im Bereich der Computer- und Informationstechnik und der sozialen Netzwerke. Die ZAC NRW bringt ihre Erkenntnisse und die Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis in die Aus- und Fortbildung der Justiz ein.“
Cybergewalt
Cybergewalt umfasst sowohl Cybermobbing, Cybergrooming, Cyberstalking als auch Cybersexismus.
Cybermobbing = das Mobbing und Schikanieren einer Person im Internet, oft auch durch Veröffentlichung von Bildern. In vielen Fällen tritt dies in Schul- oder Arbeitszusammenhängen auf.
Cybergrooming = die Anbahnung von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern durch Erwachsene im Netz. Zu einem großen Anteil (ca. 90 Prozent) handelt es sich hier um männliche Täter, Betroffene sind dagegen zu ca. 75 Prozent weiblich.
Cyberstalking = einer Person wird durch eine andere online nachgestellt. Auch hier stehen überwiegend männliche Täter (ca. 80 Prozent) weitgehend weiblichen Opfern gegenüber (auch ca. 80 Prozent).
Cybersexismus = gezieltes Vorgehen gegen netzaktive Frauen und Versuche, feministische Äußerungen im Netz zu unterdrücken. Opfer sind nahezu ausschließlich Frauen und Mädchen.