Eine gute Woche für offenes WLAN: Störerhaftung und Filesharing
Am 11.05. hat die Koalition in Berlin angekündigt, die Störerhaftung abzuschaffen. Tags darauf hat der Bundesgerichtshof nochmal klar zum Filesharing geurteilt.

„Es wurde aber auch Zeit diese rechtliche Unsicherheit zur Störerhaftung auf Bundesebene zu beenden. Der Bundesgerichtshof ist in den letzten Jahren seiner Linie treu geblieben und hat zum Filesharing klar gestellt: wer sein WLAN für Gäste öffnet, haftet nicht für das, was dort hochgeladen wird“ so Sven Wolf zur aktuellen Rechtsdebatte. „Es ist gut, dass sich die SPD auf der Bundesebene mit der Forderung durchgesetzt hat, die sogenannte Störerhaftung abzuschaffen.“ ergänzt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
„Damit wird der Weg für die zukünftige Entwicklung von offenen WLAN-Netzen frei. Insbesondere der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich gegen eine vernünftige Regelung gewehrt, die in vielen anderen europäischen Ländern üblich ist. In NRW setzt sich die SPD-geführte Landesregierung seit mehreren Jahren für die Förderung von freien WLAN-Netzen ein. Der Landtag hat dazu verschiedene eindeutige Beschlüsse gefasst. Durch die Entscheidung auf Bundesebene wird unseren Forderungen endlich nachgekommen.
Freie und offene Internetzugänge sind für uns Voraussetzung einer modernen Infrastruktur. Darum fördern wir Projekte in den Kommunen auch finanziell. Mit der heutigen Einigung können nun mehr offene WLAN-Zugänge von privaten und nebengewerblichen Anbietern geschaffen werden. Es wird Rechtssicherheit geschaffen, von denen auch Café- und Restaurantbetreiber mit offenen Netzen profitieren.“
Beim Thema Filesharing ist es inzwischen auch klar, dass nicht anlasslos eine Haftung besteht. Der BGH hat das mit Urteil vom 12. Mai nunmehr deutlich gemacht. Er führt hierzu aus: „Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.“ Damit bleibt der BGH seiner Linie treu und hat die Haftung für die Internetnutzung durch Dritte nochmal eingeschränkt. Die vollständige Pressemitteilung des BGH findet sich hier.