Wohnortnah und bedarfsgerecht: Schulrechtsänderung beschlossen.
Zur Verfassungsänderung und Änderung des Schulrechtsgesetztes heute in 3. Lesung im Landtag in Düsseldorf erklärt der Remscheider Abgeordnete Sven Wolf:
„Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: die kommunale Schulbedarfsplanung kann sich viel genauer an den Wünschen der Eltern orientieren. Dazu gibt es Planungssicherheit über einen langen Zeitraum. In Remscheid bedeutet dies: der Weg für eine Gesamtschule schon mit nur 100 Schülern in der Eingangsstufe ist frei. Dazu kann die Schullandschaft bei Wunsch der Eltern um die neue Sekundarschule mit drei Zügen und ohne eigene Oberstufe ergänzt werden. Die Remscheider Schulverwaltung und die Politik vor Ort erhalten nun den Handlungsspielraum für eine verantwortungsvolle Schulentwicklung.“
„In der heutigen Debatte haben alle Rednerinnen und Redner von CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen deutlich gemacht, dass der Elternwille und die Schülerzahlen Maßstab der Schulentwicklung sein sollen. Mit der Verfassungsänderung wird aber keine funktionierende und gewollte Hauptschule abgeschafft“, so Wolf.