Ministerin Schäfer beantwortet Fragen von Eltern und Erziehern zu KiBiz-Änderungen
Familienministerin Ute Schäfer hat heute Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher aufgerufen, sich mit ihren Fragen zu den Änderungen des so genannten Kinderbildungsgesetzes direkt an die Landesregierung zu wenden. Im Rahmen des Bilanz-Dialogforums der Landesregierung können Bürgerinnen und Bürger unter www.unser.nrw.de/dazu ihre Fragen an die Familienministerin stellen.
„Neben der Beitragsfreiheit für das letzte Kitajahr vor der Einschulung treten mit dem neuen Kindergartenjahr ab 1. August noch eine Reihe weiterer Änderungen in Kraft. Darüber haben wir die Kindertageseinrichtungen bereits direkt nach Verabschiedung des Gesetzes in einem Brief per Mail informiert. Trotzdem bringen Neuerungen immer auch Fragen mit sich. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit unseres Dialogforums. Jede Frage wird dazu von uns geklärt und beantwortet“, sagte Schäfer.
Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz ist am 22. Juli die erste Stufe zur Revision des so genannten Kinderbildungsgesetzes vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet worden. „Weniger Gebühren und mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung sind die Kernziele der Reform. Wir wollen alle Talente mitnehmen und fördern. Und zwar so früh wie möglich. Die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahrs ist ein erster Schritt für die gebührenfreie Bildung von Anfang an“, erklärte Schäfer in ihrer Videobotschaft auf dem Internetportal der Landesregierung. Sie schaffe nicht nur Bildungsgerechtigkeit, sondern auch Entlastungen für junge Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen sowie für die Kommunen.
Neben der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr würden außerdem zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Kitas eingeführt. „Uns ist besonders wichtig, dass Eltern ihre Kleinkinder in unseren Kitas gut behütet und betreut wissen. Das geht nur mit mehr Personal. Dafür stellen wir den Kindertageseinrichtungen rund 124 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln können wieder mehr Kinderpflegerinnen und -pfleger für die Betreuung von unter Dreijährigen eingestellt werden. Sie waren nämlich mit der Einführung des so genannten Kinderbildungsgesetzes fast ganz aus den Kindertageseinrichtungen herausgedrängt worden“, so die Ministerin in ihrer Videobotschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes sei die bessere Unterstützung von Familienzentren. Ihre Förderung werde zukünftig auf 13.000 Euro jährlich erhöht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhielten darüber hinaus eine zusätzliche jährliche Förderung von 1.000 Euro und damit insgesamt 14.000 Euro.
Insgesamt stelle das Land für Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung 242 Millionen Euro für 2011 und 390 Millionen Euro für 2012 bereit. Das nordrhein-westfälische Familienministerium stellt allen Kindertageseinrichtungen Flyer zu den Änderungen des so genannten Kinderbildungsgesetzes zur Verfügung, damit auch die Einrichtungen Eltern und Mitarbeiter über die Neuerungen informieren können.