Soforthilfe im Bereich Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung
Für Künstlerinnen und Künstler, die als Selbstständige vor allem von ihren Darbietungen vor Publikum leben, ist die Situation besonders schwierig: ohne Auftritte keine Einnahmen! Es ist daher gut und wichtig, dass die Landesregierung hier schnelle Hilfe für den Kulturbereich und für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung zusagt.
Initiativen, Einrichtungen und Freiberufliche in der Kultur sowie im Bereich der Weiterbildung sollen unterstützt werden. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen, gibt es eine Soforthilfe.
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro werden freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in einen finanziellen Engpass geraten sind, unterstützt. Es gibt eine existenzsichernde Einmalzahlung von bis zu 2.000 Euro, die mit einfachem Formular bei der Bezirksregierung beantragt werden kann und später nicht zurückgezahlt werden muss.
Zudem gibt es Ausnahmeregelungen für Veranstalter und Einrichtungen, die Fördermittel beziehen.
Weitere Informationen und ein Antragsformular finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.
Bei der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung sollen bereits bewilligte gesetzliche Fördermittel in Höhe von rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt ausgezahlt werden, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie zur Zeit nicht durchgeführt werden können. An einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, wird gearbeitet. Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.