Am Tag gegen Homophobie Regenbogenfahnen am Remscheider Rathaus
Aus Anlass des Internationalen Tages gegen Homophobie hisst die Stadt Remscheid heute vor dem Remscheider Rathaus am Theodor-Heuss-Platz zwei Regenbogenfahnen. Sie sind Spende des Landtagsabgeordneten Sven Wolf und des Stadtkämmerers Sven Wiertz.
Die Regenbogenfahne gilt als weltweit etabliertes Symbol für lesbischen und schwulen Stolz und die Vielfalt dieser Lebensweisen. Am heutigen Aktionstag macht sie auf die Gleichheit von Homosexuellen und Trans- und Bisexuellen öffentlich aufmerksam.
Mit dem Hissen dieser Fahne bekennt sich die Stadt Remscheid einmal mehr zu Respekt und Toleranz – zwei unverzichtbare Wertehaltungen in einer Stadt mit über 120 Nationen und einer darüber hinausgehenden Vielfalt in unserer Stadtgesellschaft.
„Ich habe gerne die Fahne gespendet, um auch in Remscheid ein deutliche Zeichen für Respekt und Toleranz zu setzen. Es freut mich, dass nach vielen Jahren intensiver Debatte die Bundesregierung eine Entwurf beschlossen, der die Aufghebung der Strafurteile und die Entschädigung der verurteilten Homosexuellen vorsieht“ so der Landtagsabgeordnete Sven Wolf.
„Dazu passt auch die klasse Aktion der AGOT Remscheid die auch in diesem Jahr auf der Remscheider Alleestraße die rote Karte gegen Intoleranz zeigt. Danke, dass ich dabei sein durfte!“
Der internationale Tag gegen Homophobie wird jährlich seit 2005 begangenen und erinnert daran, dass auch heute noch Menschen strafrechtlich verfolgt werden, nur weil sie anders lieben als die Mehrheit der Gesellschaft. Der 17. Mai erinnert dabei an das Jahr 1990 als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Liste der Krankheiten strich.
Auch in Deutschland wurden Homosexuelle bis in die 1960er Jahr von Staatsanwaltschaften und Gerichten verfolgt und verurteilt. Seit dem 1. September 1969 war Homosexualität nur noch eingeschränkt strafbar und wurde im Zuge der Deutschen Einheit 1994 endgültig aus dem deutschen Strafrecht gestrichen. Die Urteile der NS-Zeit sind zwischenzeitlich durch den Deutschen Bundestag aufgehoben und derzeit berät der Bundestag über einen Entwurf der Bundesregierung und die Aufhebung der Urteile aus den frühen Jahren der Bundesrepublik.