NRW macht großen Schritt zu einem inklusiven Schulsystem
Die Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat in einem gemeinsamen Antrag Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW vorgelegt, der im März im Landtag beraten wird. Auf dieser Grundlage wird das Schulministerium einen entsprechenden Referentenentwurf für eine notwendige Schulrechtsänderung erarbeiten.
Der Inklusionsprozess muss sorgsam, stringent und nachhaltig erfolgen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Deshalb wird der Umstrukturierungsprozess schrittweise vollzogen. Im Mittelpunkt stehen die Schülerinnen und Schüler mit ihrem unterschiedlichen individuellen Bedarf an schulischer Förderung. Notwendig ist, dass die Schulen eine Kultur des Behaltens und der Unterstützung aufbauen
– Renate Hendricks, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion
„Überall in Nordrhein-Westfalen haben sich Schulen auf den Weg gemacht. Sie zeigen, dass der Weg zur Inklusion richtig ist und Erfolg verspricht. Von den Vorreiterschulen, die schon lange Erfahrung im gemeinsamen Unterricht haben, können die Schulen, die jetzt starten, lernen. Sie können auf die Unterstützung durch das Land zählen“, bekräftigt Sigrid Beer, parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag.
Im Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird den Betroffenen ab 2013 ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine inklusive Beschulung eingeräumt. Die Schulträger und die Schulen erhalten vom Land die notwendigen Ressourcen und Unterstützungssysteme, um gemeinsam mit den Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern einen Weg zum notwendigen Umbau zu einem inklusiven Schulsystem zu gehen. Dabei begleiten Kooperations- und Brückenlösungen wie auch Vorreiterschulen die Umbauphase. Außerdem werden Fort- und Weiterbildungsangebote die Pädagogen an den Schulen unterstützen. Hierzu sind schon in den letzten Haushalten entsprechende Ressourcen ausgebaut worden.
Situation in Remscheid
Remscheid ist bei der Integration von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulbetrieb Spitzenreiter in Nordrhein-Westfalen. Allein im Grundschulbereich besuchen 48 % der Kinder mit spezifischem Förderbedarf eine Regelschule.
Landesweit sind es bislang im Schnitt lediglich 20%. Dies war für Josef Neumann, der den Besuch angeregt hatte, Anlass genug, um sich unmittelbar vor Ort in Gesprächen mit den Lehrkräften über die Arbeit, die Erfahrungen und Chancen sowie besonderen Herausforderungen zu informieren, die sich aus der Integration von Kindern mit Behinderungen in den regulären Schul- und Lehrbetrieb ergeben.
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