Schlagwort: Inklusion

  • Schlechtes Jahrgangszeugnis für die Schulpolitik

    Schlechtes Jahrgangszeugnis für die Schulpolitik

    Es sei inhaltlich überhaupt nichts passiert, noch ließe sich überhaupt erkennen, dass außer Lippenbekenntnissen Taten folgen werden, zitiert Wolf aus dem Anschreiben, das ihm zusammen mit den Anträgen der GEW und des VBE von der Personalversammlung der Remscheider Grundschullehrkräfte am 11. Juni zugegangen ist. Lehrkräfte nutzten noch immer ihre eigenen Geräte, weil sich in punkto IT-Ausstattung noch nichts getan hätte. Auch die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls, die Frage der Einbindung von Seiteneinsteigern in den Unterricht und Entlastungsmöglichkeiten für Lehrkräfte seien weiter drängende Themen.

    „Es hat sich unter dem Strich nichts getan, was die Situation der Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen wirklich verbessert. Der Frust bei den Grundschullehreinnen und -lehrern ist entsprechend groß, die Kritikpunkte sind zahlreich. Leider sind unsere konstruktiven Vorschläge und guten Argumente abgebügelt worden. Auf diesem Ohr ist die Landesregierung taub und nimmt keine Ratschläge entgegen. Wir setzen weiterhin Themen auf die Agenda und versuchen, die Verbände mit Anhörungen im Landtag frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen.

    Wir haben auch kritisiert, dass die Landesregierung die Bildungskonferenz nicht fortgeführt hat, die eine gute Einbeziehung von Schülern, Eltern, Lehrerverbänden und Kommunalen Spitzenverbänden in die Schulpolitik des Landes sicherstellte. Alle Beteiligten saßen dort an einem Tisch und konnten so miteinander statt übereinander sprechen. Die Ministerin hat leider deutlich werden lassen, dass diese Art der Beteiligung nicht mehr erwünscht ist. Stattdessen beruft sich die Regierung auf die Mindestanforderungen des Schulgesetzes bei der Beteiligung. Das ist für uns kein Engagement für Beteiligung, das ist Dienst nach Vorschrift und insofern lediglich ein ‚stets bemüht‘.“

  • Theater- und Orchesterpakt muss fortgeführt und angepasst werden

    Theater- und Orchesterpakt muss fortgeführt und angepasst werden

    Mit dem bundesweit ersten ‘Theater- und Orchesterpakt’ hatte die damalige rot-grüne Landesregierung gemeinsam mit den theater- und orchestertragenden Städten im Jahr 2013 ein wichtiges Signal gesetzt. Die Landesförderung wurde damals von 14,5 auf 19 Millionen Euro jährlich erhöht. Dies hat entscheidend zur Sicherung und Bewahrung der herausragenden Theater- und Orchesterlandschaft in Nordrhein-Westfalen beigetragen. Die damals vereinbarte Erhöhung ist aber aufgrund der Veränderung äußerer Rahmenbedingungen – wie zum Beispiel gestiegener Betriebskosten – nicht mehr ausreichend.

    Es gilt zunächst jenseits von Qualitätskriterien die Grundausstattung des Betriebs an allen derzeitigen Standorten mithilfe eines Sockelbetrags langfristig zu ermöglichen. Der Pakt soll jährlich dynamisiert werden, um damit insbesondere den Tarifentwicklungen Rechnung tragen zu können.

    Die SPD-Landtagsfraktion ist zudem dafür, zusätzliche Anreize zu schaffen, wenn Einrichtungen auf Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit setzten. Besonders förderwürdig sind Aufgaben der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die enge Vernetzung mit Bildungsträgern und besondere Angeboten für und mit älteren Menschen. Zudem sollte es Anreize für eine inklusive Ausrichtung geben.

  • Remscheid erhält 231.840 Euro vom Land für die Förderung der schulischen Inklusion

    Remscheid erhält 231.840 Euro vom Land für die Förderung der schulischen Inklusion

    Dafür stellt das Land den nordrhein-westfälischen Kommunen für die nächsten fünf Jahre insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung.

    Nach den jetzt vorliegenden Informationen aus dem zuständigen Ministerium profitiert Remscheid dabei mit 170.494 Euro für bauliche Investitionen und mit 61.346 Euro für Personalkosten. Das Geld ist insbesondere für die Bereitstellung von Integrationshelfern. Die erstmalige Auszahlung erfolgt spätestens zum Februar 2015.

    Mit der Vereinbarung zwischen den Fraktionen des Landtags und den kommunalen Spitzenverbänden ist im letzten Jahr eine gute Lösung für die Flankierung der schulischen Inklusion gefunden worden. Die nunmehr vorliegenden Zahlen zeigen, dass das Land die Städte und Gemeinden auch bei der wichtigen Aufgabe der Integration behinderter Menschen nicht im Stich lässt und hierfür einen verlässlichen finanziellen Rahmen bereitstellt.“

  • Sven Wolf: „Ein sehr gutes Signal für die inklusive Schule und die Kinder“

    Sven Wolf: „Ein sehr gutes Signal für die inklusive Schule und die Kinder“

    „Das ist ein großer Erfolg der SPD-Fraktionsspitze im nordrhein-westfälischen Landtag. Sie hat durch beharrliches Verhandeln den Weg bereitet für die schulische Inklusion in den Schulen. Die CDU hat versucht, dieses sensible Thema für den Kommunalwahlkampf zu nutzen und wollte ein Scheitern der Gespräche. Nun ist die CDU gescheitert“, erklärte Sven Wolf heute in Düsseldorf.

    Die Landesregierung hatte bereits Ende Januar angeboten, sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten zu beteiligen. Es gibt sogar das Zugeständnis, den Jahresanteil von 35 Millionen Euro ab 2015 jährlich nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das Land zahlt jährlich 25 Millionen Euro für Investitionen an die Kommunen und zusätzlich eine jährlich unbefristete Pauschale von zehn Millionen Euro.

    Geprüft wird derzeit noch, ob vermehrt Integrationshelfer an den Regelschulen eingesetzt werden müssen, um die Kinder mit individuellem Förderbedarf unterrichten zu können. Auch hierfür stellt das Land Geld zur Verfügung.

    „Die 175 Millionen Euro sind deutlich mehr Geld als das in einem Gutachten, welches von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land gemeinsam beauftragt war, herausgearbeitet wurde. Damit wird aber ganz deutlich: Wir lassen kein Kind in Nordrhein-Westfalen zurück.

    Der unzumutbare Schwebezustand für die Kommunen ist nun vorbei. Nun kann die Inklusion in den Schulen tatsächlich in diesem Jahr und damit zum kommenden Schuljahr starten. Mit dieser Vereinbarung steht die inklusive Gesellschaft im Vordergrund und nicht mehr das Geld. Dies ist ein ausgezeichnetes Signal für unsere Kinder und ihre Zukunft“, so Sven Wolf abschließend. „Wir in Remscheid sind durch unsere vorausschauenden Schulpolitik der letzten Jahre bereits auf einem guten Weg, haben eigene Mittel im Rat beschlossen und zudem eine gute Planung, um mindestens eine barrierefreie Schule in allen Schulformen den Schülerinnen und Schülern mit Handikap anzubieten.“

     

  • „Inklusion ist Menschenrecht und eignet sich nicht für parteipolitischen Streit!“

    „Inklusion ist Menschenrecht und eignet sich nicht für parteipolitischen Streit!“

    Die zum Teil hitzige Debatte auf Landesebene wird leider mit vielen unrichtigen Zahlen und falschen Behauptungen geführt. Richtig ist, dass das Land die Kosten der Schulträger wie z.B. für Gebäudeumbauten im Zuge der Inklusion übernehmen will. Hierzu liegt nach Gesprächen zwischen den Vertretern des Landes und den kommunalen Spitzenverbände ein Gutachten über die Höhe der Kosten vor. Daneben muss die Stadt Remscheid vor Ort beim Thema Inklusion aber auch Kosten für die Integrationshelfer übernehmen, deren Aufgabe vom Bund und nicht vom Land übertragen wurde. Insgesamt schätzt der Gutachter Prof. Klemm die Mehrkosten für alle Kommunen auf über 113,5 Mio. Euro für die nächsten drei Jahre.

    Wie vereinbart laufen zwischen Land und Kommunen Gespräche zur einvernehmlichen Lösung dieser Frage. Ich rate, diese Gespräche zunächst abzuwarten. Das aktuelle Angebot des Landes für die nächsten fünf Jahre kommt den Kommunen weit entgegen und bietet eine Kostenübernahme für die anfallenden Aufgaben als Schulträger in Höhe von 25 Mio. Euro pro Jahr an. Das Angebot liegt damit deutlich über den ermittelten Zahlen des Gutachters. Zudem ist das Land bereit, den Kommunen auch beim Personal für Schulpsychologen oder Sozialarbeiter mit rund 10 Mio. Euro pro Jahr unter die Arme zu greifen, obwohl hier keine rechtliche Verpflichtung des Landes besteht.

    Wir in Remscheid sind dank der vorausschauenden Schulpolitik der letzten Jahre bereits auf einem guten Weg, haben eigene Mittel im Rat beschlossen und zudem eine gute Planung, um mindestens eine barrierefreie Schule in allen Schulformen den Schülerinnen und Schülern mit Handikap anzubieten.“

     

  • Josef Neumann: „Inklusion ist ein Menschenrecht!“

    Josef Neumann: „Inklusion ist ein Menschenrecht!“

    Dazu haben wir einen eigenen Aktionsplan ‚Eine Gesellschaft für Alle – NRW inklusiv‘ auf den Weg gebracht. Dieser wird nun Schritt für Schritt umgesetzt. Allein in Nordrhein-Westfalen leben 2,7 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 1,7 Millionen mit Schwerbehinderung.

    Inklusion ist eine Querschnittaufgabe, die sich nicht auf den Bereich der Schul- und Sozialpolitik beschränkt. Ausgehend von frühkindlicher Bildung, Schule, Hochschule, Ausbildung und Berufsleben bis ins Alter sind alle Politikfelder und Handlungsebenen betroffen. Das ist eine große Herausforderung und bedeutet zugleich einen Mehrwert für uns alle. Wer heute barrierefreie Wohnungen und Stadtquartiere schafft, der nimmt ebenso die demographische Entwicklung ernst und sorgt vorausschauend für seniorengerechte Kommunen und Wohnquartiere.

    Überall müssen Bedingungen geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Umso mehr begrüße ich es, dass im Berliner Koalitionsvertrag ausdrücklich als Ziel genannt wird, ein Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen, welches Menschen mit Behinderungen neue gesetzlich verbürgte Chancen und Perspektiven eröffnet.“

  • Ein guter Tag für Kinder, Eltern, Lehrer, Kommunen und das Land!

    Ein guter Tag für Kinder, Eltern, Lehrer, Kommunen und das Land!

    kita_artikelbild_neuDer Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner Plenarsitzung am 16. Oktober 2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet, mit dem die Inklusion im Bildungssystem verankert werden soll. In den vergangenen Monaten hatten das Land und die kommunalen Spitzenverbände über die Frage der Finanzierung verhandelt. Rechtzeitig zur Verabschiedung des Gesetzes haben sich alle Beteiligten auf einen gemeinsamen Verfahrensweg geeinigt.

    Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben einen verbindlichen Untersuchungsauftrag vereinbart, damit eine faire und offene Evaluation ermöglicht wird. Diese soll bis Ende Januar 2014 abgeschlossen sein. Beide Seiten wollen auf diesem Wege zu einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösung  kommen. Die Kommunen haben darüber hinaus die Option eines Klagerechts für die Dauer von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.

    „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, dieses wichtige Gesetz heute ohne den Schatten von Klageandrohungen zu verabschieden. Das hätte dem Ziel, das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern in unserem Land zum Regelfall zu machen, von Anfang an unter schlechte Voraussetzungen gestellt. Mit der zwischen dem Land und der kommunalen Familie gefundenen Regelung werden die Interessen aller Beteiligten gewahrt. Wir können deshalb mit Recht von einem guten Tag für die Bildungslandschaft in NRW sprechen!“ zeigte sich der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf nach der Gesetzesverabschiedung erleichtert.

    Schon jetzt wird ein Viertel der Kinder mit Behinderungen an Regelschulen unterrichtet. In Zukunft können immer mehr Eltern das Gemeinsame Lernen für ihre Kinder beanspruchen. Damit fördert das Land Nordrhein-Westfalen eine Gesellschaft, in der integriert anstatt ausgrenzt wird.

    „Wir haben heute die Weichen richtig gestellt. Inklusion ist ein Menschenrecht. Das haben uns die Vereinten Nationen ins Stammbuch geschrieben. Ich habe deshalb heute bei der namentlichen Abstimmung im Landtag aus Überzeugung mit „Ja!“ gestimmt!“ so Wolf weiter.

  • Kirchenkreis Lennep zu Gast im Landtag und im „Raum der Stille“

    Kirchenkreis Lennep zu Gast im Landtag und im „Raum der Stille“

    Sven Wolf betonte zu Beginn, dass die Politik in Remscheid den guten Kontakt in den Rheinisch-Bergischen Kreis stets im Auge behalte, auch wenn Remscheid an der Grenze des Regierungsbezirkes läge. Für viele Bürgerinnen und Bürger vor Ort sei ja der Weg etwa von Hückeswagen oder Radevormwald nach Remscheid kürzer als in die Kreisstadt. Der Kirchenkreis bilde hier von seiner Zusammensetzung her die gewachsene Struktur besser ab.

    Als das für ihn wichtigste Gesetzesvorhaben in der nächsten Zeit nannte Wolf die Überarbeitung des Strafvollzugsgesetzes. Zum kürzlich verabschiedeten Jugendarrestvollzugsgesetz fasste er auf Nachfrage aus dem Kirchenkreis zusammen, dass jetzt stärker der pädagogische Ansatz im Vordergrund stünde. Nun sei es auch gesetzlich geregelt, dass es ein Aufnahmegespräch und weitere Gespräch- und Therapieangebote gebe und eine Übergabe nach dem Arrest in die Hände der Jugendhilfe oder des mobilen Sozialdienstes der Justiz stattfände. Es sei gelungen, für den neuen Ansatz mehr Personal zu erhalten, die zusätzlichen pädagogischen Stellen für die Arrestanstalten stünden nun zur Verfügung. Einige Themen konnten auch nur andiskutiert werden – darunter die Ladenöffnungszeiten, die Gemeindefinanzen, die Inklusion, der konfessionelle Religionsunterricht und das kirchliche Arbeitsrecht.

    Raum der Stille_02Der Kirchenrat berichtete, dass die evangelischen und katholischen Kirchenvertretungen beim Land die Stellungnahmen zu relevanten Gesetzesentwürfen aus kirchlicher Sicht sehr oft gemeinsam erarbeiteten und vorlegten. Das Evangelische Büro nehme aber auch Seelsorgefunktion für die Abgeordneten wahr. Die regelmäßige gemeinsame Landtagsandacht, zu der die evangelische und katholische Kirche gemeinsam in den „Raum der Stille“ einluden, gehe stets auch mit einem gemeinsamen Frühstück vor der Parlamentssitzung einher. Mit zwischen 30 und 50 teilnehmenden Personen seien diese auch relativ gut besucht.

    Danach nahmen alle gemeinsam die Gelegenheit wahr, den „Raum der Stille“ in Augenschein zu nehmen. Dr. Weckelmann führte anschließend eine gemeinsame Andacht durch. „Zwischen all den Terminen eine gute Gelegenheit zum Innehalten und Besinnen“ so Sven Wolf.

    Hier finden sich weitere Informationen zum Kirchenkreis Lennep. Weitere Informationen zum Evangelischen Büro NRW gibt es hier.

     

  • NRW macht großen Schritt zu einem inklusiven Schulsystem

    NRW macht großen Schritt zu einem inklusiven Schulsystem

    Der Inklusionsprozess muss sorgsam, stringent und nachhaltig erfolgen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Deshalb wird der Umstrukturierungsprozess schrittweise vollzogen. Im Mittelpunkt stehen die Schülerinnen und Schüler mit ihrem unterschiedlichen individuellen Bedarf an schulischer Förderung. Notwendig ist, dass die Schulen eine Kultur des Behaltens und der Unterstützung aufbauen

    – Renate Hendricks, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion

    „Überall in Nordrhein-Westfalen haben sich Schulen auf den Weg gemacht. Sie zeigen, dass der Weg zur Inklusion richtig ist und Erfolg verspricht. Von den Vorreiterschulen, die schon lange Erfahrung im gemeinsamen Unterricht haben, können die Schulen, die jetzt starten, lernen. Sie können auf die Unterstützung durch das Land zählen“, bekräftigt Sigrid Beer, parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag.

    Im Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird den Betroffenen ab 2013 ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine inklusive Beschulung eingeräumt. Die Schulträger und die Schulen erhalten vom Land die notwendigen Ressourcen und Unterstützungssysteme, um gemeinsam mit den Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern einen Weg zum notwendigen Umbau zu einem inklusiven Schulsystem zu gehen. Dabei begleiten Kooperations- und Brückenlösungen wie auch Vorreiterschulen die Umbauphase. Außerdem werden Fort- und Weiterbildungsangebote die Pädagogen an den Schulen unterstützen. Hierzu sind schon in den letzten Haushalten entsprechende Ressourcen ausgebaut worden.

    Situation in Remscheid

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL

    Remscheid ist bei der Integration von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulbetrieb Spitzenreiter in Nordrhein-Westfalen. Allein im Grundschulbereich besuchen 48 % der Kinder mit spezifischem Förderbedarf eine Regelschule.
    Landesweit sind es bislang im Schnitt lediglich 20%. Dies war für Josef Neumann, der den Besuch angeregt hatte, Anlass genug, um sich unmittelbar vor Ort in Gesprächen mit den Lehrkräften über die Arbeit, die Erfahrungen und Chancen sowie besonderen Herausforderungen zu informieren, die sich aus der Integration von Kindern mit Behinderungen in den regulären Schul- und Lehrbetrieb ergeben.
    Weitere Informationen »

  • KIBIZ-Revision auf dem Prüfstand

    KIBIZ-Revision auf dem Prüfstand

    Am heutigen Freitagvormittag fand das vereinbarte Folgegespräch statt. Der jugendpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Jörg, Abgeordneter aus Hagen, und der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf berichteten der AG-Kita in Remscheid über den aktuellen Zwischenstand:

    Wolfgang Jörg machte in seinem Vortrag deutlich, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen Wort gehalten haben: Seit dem Regierungswechsel 2010 habe das Land 400 Mio. Euro zusätzlich für den Elementarbereich zur Verfügung gestellt. Leider seien die kommunalen Spitzenverbände aus dem Ausbau der Betreuungsstrukturen für Kinder unter drei Jahren ausgestiegen, so dass das Tempo des Ausbaus nicht so schnell ist wie gewünscht. Jörg machte in seinem Vortrag deutlich, dass es bei der Finanzierung des Elementarbereichs einige „Lebenslügen“ gebe, mit denen aufgeräumt werden müsse. Hierzu zählte er den im Gesetz vorgesehenen Elternbeitrag von bis zu 19 %, der im Durchschnitt aller Kommunen bei maximal 11 % liege sowie der im Gesetz vorgesehene Eigenanteil der Träger von Kindertageseinrichtungen von 10%, wovon die Kommunen häufig 90% mitübernähmen.

    Mehr Verantwortung für Räte und Kommunen

    Bei der in diesem Jahr anstehenden zweiten Revisionsstufe zum Kinderbildungsgesetz werde es keine Gruppenformen mehr geben. An den Pauschalen werde festgehalten, diese würden aber nach folgenden Kriterien verändert:

    • einrichtungsorientiert;
    • sozialraumorientiert &
    • öffnungszeitenorientiert.

    Bei der Schaffung eines Sozialindex-Ansatz werden vom Land künftig die örtlichen Jugendämter stärker eingebunden und erhalten Gelder, über deren Verteilung vor Ort entschieden werden kann. Diese stärkere Eigenverantwortung der Kommunen passt nach Ansicht von Sven Wolf zu den Reformen bei den Kommunalfinanzen, mit der die Zahl der Nothaushaltskommunen deutlich gesenkt werden soll. „Mehr Verantwortung zurück an die Räte und Kommunen vor Ort“ lautet auch hier das Motto.

    Pauschalen müssen stärker an die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet werden

    Des Weiteren wurden über die Themen Sprachförderung und Inklusion diskutiert. Bei der Sprachförderung soll der Sprachtest Delphin 4 abgeschafft werden und im Gegenzug der Übergang von der Kita zur Schule verbessert werden. Sprachförderung soll – wo noch nicht geschehen – Teil des pädagogischen Konzeptes der Einrichtungen werden. Bei der Integration von behinderten Kindern in den Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen wurde deutlich, dass sich hier die Pauschalen stärker an den Bedürfnissen des entsprechenden Kindes ausrichten müssen.

    Zum Abschluss der Veranstaltung versprach Wolfgang Jörg, bei Vorliegen des Referentenentwurfs – voraussichtlich im April dieses Jahres – wiederzukommen, um den Entwurf zu beraten.