Landtag berät über Epidemiegesetz mit den entscheidenden Änderungen: Keine Zwangsarbeit für Pflegekräfte und Ärzte, Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler und klare Regeln, wie Räte in Krisen Entscheidung treffen.
Das Parlament arbeitet in der Krise konstruktiv – das haben die gestrigen Gespräche der Fraktionsvorsitzenden sowie die heutigen Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum gezeigt, bei denen ich auch dabei sein durfte. Der Landtag und wir Abgeordneten erfüllen damit unseren Verfassungsauftrag. Wir haben die gravierenden Problempunkte des Gesetzentwurfs aufgezeigt und erreichen können, dass die verfassungswidrigen und die ungeeigneten Regelungen fallengelassen oder geändert wurden. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Das Gesetz kann aber erst am Dienstag in dritter Lesung endgültig beschlossen werden.

Das Bestehen einer epidemische Lage kann nur der Landtag feststellen. Das Gesetz soll zudem zunächst immer nur mit einer Frist von zwei Monaten gelten, nach deren Ablauf stets vom Parlament neu festgestellt werden muss, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus soll das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet sein und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzen.
Mir ist wichtig, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Auch im Schulbereich brauchen wir rechtssichere Regelungen. Dafür ist es erforderlich, dass Änderungen der Prüfungsverfahren an den Schulen per Gesetz geregelt werden und nicht nur per Verordnung.
Die ursprünglich von der Landeregierung geplante Zwangsarbeit von Ärztinnen und Ärzten und pflegerischem Personal widersprach den Grundsätzen unseres Grundgesetzes. Zudem brauchen wir gerade im Gesundheitsbereich in einer Krise hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da kann man nur auf Freiwilligkeit setzen. Die Corona- Krise hat gezeigt, dass wir sehr viele Beschäftigte haben, die mit vollem Einsatz dabei sind und sehr viele Engagierte, die Hilfe anbieten. Ich bin sicher, dass sich viele in ein Freiwilligenregister eintragen lassen werden. Wir werden ihnen nicht drohen.
Entscheidende Verbesserungen haben wir auch für die Städte und Gemeinden erwirken können. Jetzt gibt es vor Ort Rechtssicherheit: Die Räte in Remscheid und Radevormwald müssen während einer Pandemie nicht tagen, sondern die örtlichen Hauptausschüsse treffen Entscheidungen, wenn diese dringend notwendig sind. Dazu muss die Delegation von Entscheidungen auf den Hauptausschuss vorab durch eine 2/3 Mehrheit des Rates bestätigt werden. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform. Damit können Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Bürgermeister Johannes Mans in dringenden Fällen die politischen Vertreter einbinden und entscheiden lassen. Beide habe ich heute Morgen bereits telefonisch über die Ergebnisse informiert. Den Dank für diese kluge und praktische Lösung habe ich direkt mit in die Plenarsitzung genommen.
Auch zur Haushaltslage wird es Lösungen geben. Auf unser Drängen wurde der Kostenausgleich, die sogenannte Konnexität, für die Kommunen ins Gesetz aufgenommen. Ferner werden wir nun in einem nächsten Schritt über die Lockerung von haushaltsrechtlichen Vorgaben reden. Die Fraktionsvorsitzenden im Landtag haben eine Absprache getroffen, dass Regelungen zu den Kommunalfinanzen in einem separaten Gesetz angemessen angepasst werden sollen.
Heute wurden alle zwischen den demokratischen Fraktionen vereinbarten Änderungen im Gesetz angenommen. Das Gesetz ist also nicht mehr das, was es vorher einmal war.
Das nunmehr geänderte Gesetz soll aber erst am Dienstag endgültig beschlossen werden. Denn eine weitere Fraktion beantragte nach § 78 unserer Geschäftsordnung eine dritte Lesung. Nach dieser Lesung kann das Gesetz in Kraft treten.