Schlagwort: Grundgesetz

  • Das Grundgesetz muss alle schützen

    Das Grundgesetz muss alle schützen

    Foto: Von InstagramFOTOGRAFIN auf Pixabay

    Das Diskriminierungsverbot ist eine der größten Lehren, die wir aus unserer Vergangenheit gezogen haben. Nie wieder dürfen in diesem Land oder anderswo Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung oder aufgrund von Beeinträchtigungen benachteiligt werden. In diesem Grundsatz sind sich alle demokratischen Vertreterinnen und Vertreter einig.

    In der NS-Diktatur wurden jedoch auch queere Menschen verfolgt. Historiker schätzen, dass rund 100.000 Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung drangsaliert, 50.000 verurteilt und rund 10.000 ermordet wurden. Die Abschaffung des § 175 StGB im Jahr 1994 war eine viel zu späte Anerkennung ihrer Rechte. Dass bei der Abstimmung über die Öffnung der Ehe im Bundestag lediglich die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen geschlossen für die Initiative stimmten, zeigt jedoch, dass es weiterhin Bedenken und Formen der Ausgrenzung gibt.

    Ein ähnliches Bild zeigte sich bei der Anerkennung intersexueller Menschen. Bis heute erleben queere Menschen Diskriminierung. Es ist deswegen längt überfällig, sie auch im Grundgesetz als festen Teil unserer Gesellschaft zu schützen. Deswegen ist es höchste Zeit, dass das Diskriminierungsverbot auch auf die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung ausgeweitet wird.

    Ein grundgesetzlich verbriefter Schutz wäre nicht nur ein starkes Signal, sondern würde die Menschenrechte der queeren Community auch ganz formal für die Zukunft garantieren. Als SPD-Fraktion stehen wir deswegen hinter der Community und unterstützen die Initiative „Grundgesetz für Alle“ ausdrücklich.

    Hinweis: Die Initiative „Grundgesetz für Alle“ kann unter nachfolgendem Link unterstützt werden: https://campaigns.allout.org/de/grundgesetz-fuer-alle

  • Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Nicht nur Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was rechtens ist, wenn sie sich versammeln – ob öffentlich, nicht-öffentlich, in Räumen oder unter freiem Himmel. Auch kontrollierende Behörden brauchen Entscheidungssicherheit.

    Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben Grenzen. Nicht rechtens ist gewalttätige Randale oder die Gefährdung anderer. Bisher konkretisieren Gerichtsurteile, was eine wehrhafte Demokratie nicht akzeptieren muss.

    Wir müssen aber auch einem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass insbesondere historische Gedenktage an die ungestört bleiben. Viele Menschen haben am vergangenen Montag der Ereignisse vom 9. November 1938 gedacht und an die systematische Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Diktatur erinnert. Ebenso erinnern wir am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar an die Millionen Opfer der Shoah.

    Wie verstörend und provozierend für die Angehörigen der Opfer sind dann aber Versammlungen an diesem Tag, die dazu dienen, diese nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit den öffentlichen Frieden zu stören.

    Daher haben wir uns, wie andere Bundesländer auch, für einen Paragraphen entschieden, der ein Verbot von Versammlungen vorsieht, wenn diese die Erinnerung an die Opfer mit Füßen treten.

    Darüber habe ich heute im Plenum gesprochen:

  • Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Dass wir über einige Freiheiten, wie zum Beispiel die Versammlungsfreiheit und selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit, trotz der Epidemie weiterhin verfügen dürfen, haben wir unserer starken Verfassung zu verdanken.

    Zu keiner Zeit standen diese zentralen Grundrechte, die unsere Demokratie ausmachen, zur Disposition. Jede andere Behauptung ist falsch, darf aber gesagt werden. D

    enn Meinungsfreiheit heißt, dass jeder auch seltsame, abstruse und unvertretbare Meinungen äußern darf. Sie heißt aber auch das jeder Meinung widersprochen werden darf. Denn die Freiheit der Meinung bedeutet nicht die Pflicht, andere Meinungen unwidersprochen hinzunehmen.

  • Landtag berät über Epidemiegesetz mit den entscheidenden Änderungen: Keine Zwangsarbeit für Pflegekräfte und Ärzte, Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler und klare Regeln, wie Räte in Krisen Entscheidung treffen.

    Landtag berät über Epidemiegesetz mit den entscheidenden Änderungen: Keine Zwangsarbeit für Pflegekräfte und Ärzte, Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler und klare Regeln, wie Räte in Krisen Entscheidung treffen.

    Das Bestehen einer epidemische Lage kann nur der Landtag feststellen. Das Gesetz soll zudem zunächst immer nur mit einer Frist von zwei Monaten gelten, nach deren Ablauf stets vom Parlament neu festgestellt werden muss, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus soll das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet sein und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzen.

    Mir ist wichtig, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Auch im Schulbereich brauchen wir rechtssichere Regelungen. Dafür ist es erforderlich, dass Änderungen der Prüfungsverfahren an den Schulen per Gesetz geregelt werden und nicht nur per Verordnung.

    Die ursprünglich von der Landeregierung geplante Zwangsarbeit von Ärztinnen und Ärzten und pflegerischem Personal widersprach den Grundsätzen unseres Grundgesetzes. Zudem brauchen wir gerade im Gesundheitsbereich in einer Krise hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da kann man nur auf Freiwilligkeit setzen. Die Corona- Krise hat gezeigt, dass wir sehr viele Beschäftigte haben, die mit vollem Einsatz dabei sind und sehr viele Engagierte, die Hilfe anbieten. Ich bin sicher, dass sich viele in ein Freiwilligenregister eintragen lassen werden. Wir werden ihnen nicht   drohen.

    Entscheidende Verbesserungen haben wir auch für die Städte und Gemeinden erwirken können. Jetzt gibt es vor Ort Rechtssicherheit: Die Räte in Remscheid und Radevormwald müssen während einer Pandemie nicht tagen, sondern die örtlichen Hauptausschüsse treffen Entscheidungen, wenn diese dringend notwendig sind. Dazu muss die Delegation von Entscheidungen auf den Hauptausschuss vorab durch eine 2/3 Mehrheit des Rates bestätigt werden. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform. Damit können Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Bürgermeister Johannes Mans in dringenden Fällen die politischen Vertreter einbinden und entscheiden lassen. Beide habe ich heute Morgen bereits telefonisch über die Ergebnisse informiert. Den Dank für diese kluge und praktische Lösung habe ich direkt mit in die Plenarsitzung genommen.

    Auch zur Haushaltslage wird es Lösungen geben. Auf unser Drängen wurde der Kostenausgleich, die sogenannte Konnexität, für die Kommunen ins Gesetz aufgenommen. Ferner werden wir nun in einem nächsten Schritt über die Lockerung von haushaltsrechtlichen Vorgaben reden. Die Fraktionsvorsitzenden im Landtag haben eine Absprache getroffen, dass Regelungen zu den Kommunalfinanzen in einem separaten Gesetz angemessen angepasst werden sollen.

    Heute wurden alle zwischen den demokratischen Fraktionen vereinbarten Änderungen im Gesetz angenommen. Das Gesetz ist also nicht mehr das, was es vorher einmal war.

    Das nunmehr geänderte Gesetz soll aber erst am Dienstag endgültig beschlossen werden. Denn eine weitere Fraktion beantragte nach § 78 unserer Geschäftsordnung eine dritte Lesung. Nach dieser Lesung kann das Gesetz in Kraft treten.

  • 70 Jahre Grundgesetz – Eine Geschichte von Mut und Hoffnung

    70 Jahre Grundgesetz – Eine Geschichte von Mut und Hoffnung

    Kurz nach der Zeit des Nationalsozialismus und der schrecklichen Kriege war das Bekenntnis zu einer freiheitlich-demokratischen Verfassung ein sehr mutiger Akt. Er war mutig, weil die Ideale des Grundgesetzes der Realität im damaligen Deutschland nicht entsprachen. Es war aber das große Ziel, dass eines Tages die formulierten Ideale die Realität werden sollten. Also war es nicht nur Mut, sondern auch die Hoffnung auf ein besseres und lebenswerteres Deutschland, wovon die Gestaltung des Grundgesetzes gezeichnet war. Für ihren Mut und für ihre Hoffnung verdienen daher die Mütter und Väter des Grundgesetzes unseren herzlichsten Dank.

    Besonders ist unser Grundgesetz nicht zuletzt auch, weil sie neben ihrer Funktion als Verfassung uns auch an die Zeit der Trennung erinnern soll. Das Grundgesetz als „Provisorium“ sollte nach einer Wiedervereinigung ihren Platz für eine Verfassung für Gesamtdeutschland räumen. Doch das Grundgesetz wurde beibehalten, um an die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zu erinnern.

    Das Grundgesetz ist zwar nun 70 Jahre alt, aber das bedeutet nicht, dass wir nicht auch für die Gegenwart und für die Zukunft Verantwortung für ein gutes Grundgesetz tragen. Denn eine weitere Besonderheit unseres Grundgesetzes ist, dass es sich an die Entwicklungen in unserer Gesellschaft anpasst und sich ständig weiterentwickelt. Damit das Grundgesetz auch gut bleibt und sich weiterhin entwickeln kann, ist unser aller Engagement gefragt.

    Aktuell leben wir in einer Zeit, in der die hart erkämpften zentralen Bekenntnisse unseres Grundgesetzes von manchen politischen Strömungen in Frage gestellt und gefährdet werden. Dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist für uns als Gesellschaft eine besonders große Verantwortung.

    Daher nutze ich den 70. Geburtstag des Grundgesetzes als Anlass dazu, um darauf aufmerksam zu machen, dieser Verantwortung bewusst zu sein und mit Mut und Hoffnung, wie schon damals die Mütter und Väter des Grundgesetzes, hinter den Werten unserer Gesellschaft zu stehen.

     

  • Wir wollen im Jubiläumsjahr das Demokratieverständnis fördern

    Wir wollen im Jubiläumsjahr das Demokratieverständnis fördern

    Mit dem 100. Jahrestag der Weimarer Reichsverfassung, dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes und dem 30. Jubiläum der friedlichen Revolution, die schließlich zur Deutschen Wiedervereinigung in Freiheit führte, ist das Jahr 2019 ein Jubiläumsjahr der Demokratie in Deutschland.

    „Das ist für uns Anlass, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am Donnerstag ins Plenum einzubringen“, berichten die Landtagsabgeordneten für Remscheid und Radevormwald, Jens Nettekoven und Sven Wolf. „Wenn es um die Grundpfeiler unserer Demokratie geht, setzen wir uns gemeinsam für deren Erhalt und Stärkung ein.

    Wahlrecht, Bürgerrechte, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit: das hat es nicht immer gegeben, auch wenn uns diese Grundpfeiler der Demokratie heute selbstverständlich erscheinen. Es ist gut, sich daran zu erinnern, welche wertvollen Errungenschaften das sind.

    Eine freiheitliche, gerechte, solidarische und friedliche Gesellschaft muss man wertschätzen und sich täglich dafür einsetzen. Die Erinnerung an die Endphase der Weimarer Republik und die Errichtung der NS-Diktatur ist uns hier eine besondere Mahnung.

    Wir wollen uns einsetzen für die Vermittlung von demokratischen Werten, Haltungen und Handlungskompetenzen in der Bildungspraxis und eine Stärkung der demokratischen, rechtsstaatlichen Institutionen.

    Gestern wie heute müssen wir in jeder Generation für die Anerkennung und Wertschätzung der freiheitlichen Demokratie werben. Diese bedeutsamen geschichtlichen Ereignisse, an die wir uns morgen erinnern, stehen für die Verankerung von Werten, die uns auch heute noch genauso wichtig sind: Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Vielfalt und moderne sozialstaatliche Errungenschaften.

     

     

  • Zu Gast beim Bund Deutscher Kriminalbeamten

    Zu Gast beim Bund Deutscher Kriminalbeamten

    Vor diesem Hintergrund ehrte mich die Einladung des Bundes Deutscher Kriminalbeamten NRW zur diesjährigen Landesdelegiertentagung ganz besonders.

    Unter dem Motto „Gesellschaft aus der Balance: Kriminalpolitik gestalten – jetzt“ trug der Vorsitzende des BdK in NRW, Sebastian Fiedler, vor, was noch zu tun ist, um die Polizeiarbeit bei uns weiter zu verbessern.

    Insbesondere Qualität und Quantität der Ausbildung müssen laut ihm zunehmen. Es könne nicht sein, dass jedes Bundesland andere Maßstäbe in der Polizeiarbeit zu Grunde legt. Stattdessen solle es einheitliche Regelungen geben, um die Arbeit der Kriminalbeamtinnen und Beamten nicht noch zu verkomplizieren.

    Zudem hielt Sebastian Fiedler ein hervorragendes Plädoyer gegen den Extremismus, gerade vor dem Hintergrund der Vorfälle in Chemnitz.

     

     

    Auch ich durfte im Namen der SPD- Fraktion ein Grußwort halte:

    Der Polizei muss politisch der Rücken gestärkt werden und das passende Rüstzeug an die Hand gegeben werden.

    Außerdem müssen die rechtlichen Befugnisse der Polizei mit den modernen Möglichkeiten der Kriminellen Schritt halten. Dies ist nur durch ein aktuelles Polizeigesetz möglich, das möglichst von einer großen Mehrheit getragen wird und im Einklang mit unserer Verfassung stehen muss.

    Auf keinen Fall dürfen Polizisten und Polizistinnen in den Einsatz geschickt werden, wenn verfassungsrechtliche Bedenken an der gesetzlichen Grundlage bestehen.

    Viel mehr müssen wir weiterhin mit anderen Parteien und den Polizeivertretern im Dialog bleiben.

    Dem Vorstand des BdKs wünsche ich viel Erfolg bei ihrer Arbeit und dass sie auch weiterhin ihre fachlichen Hinweise in aktuelle Debatten einbringen.

  • Sven Wolf diskutierte zwei Stunden mit Waldorfschülerinnen und -schülern über Politik

    Sven Wolf diskutierte zwei Stunden mit Waldorfschülerinnen und -schülern über Politik

    Der Bitte, sich an dieser Aktion zu beteiligen, bin ich gerne nachgekommen. Den Besuch an der Rudolf Steiner Schule in Remscheid mit der Fragerunde der 11., 12. und 13. Klasse hatte daraufhin die Geschichtslehrerin Birgit Münnekehoff organisiert.

    Die Diskussion war außerordentlich spannend und vom tagesaktuellen Geschehen bestimmt gewesen. Mir ist es auch darauf angekommen, Demokratiefragen in den historischen Bezug zu stellen und dies schülergerecht zu vermitteln.

    Ein Thema war dabei natürlich auch das Scheitern der Sondierungsgespräche in Berlin. Da ist zunächst Zurückhaltung geboten, da die SPD zu Recht nach der Abwahl der Großen Koalition nicht erneut für eine Koalition mit der CDU bereit steht. Nun gelten die Regeln nach Art. 63 des Grundgesetzes. Schnelle Neuwahlen oder einfache Auflösungen des Bundestages gibt es bei uns richtigerweise nicht – das ist die Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik. Nach den ständigen Wahlen hatten die Menschen keine Lust mehr auf Demokratie.

    Ich habe auch noch einmal deutlich gemacht, welche guten Erfahrungen wir in Düsseldorf mit der Zeit einer Minderheitsregierung gemacht haben. Mein eindringlicher Wunsch an die Schülerinnen und Schüler: Lernt es, euch eine eigene Meinung zu bilden und diese mit Argumenten zu vertreten!