Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.
Nordrhein-Westfalen macht sich auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung stark. Das hat das nordrhein-westfälische Kabinett diese Woche beschlossen. Ein Gesetzentwurf soll dem Bundesrat Mitte Februar zugeleitet werden. Das Land will damit erreichen, dass das Engagement als gemeinnützig anerkannt und durch eine steuerliche Begünstigung von Spenden gewürdigt wird – ebenso wie traditionelle Formen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Dazu müsse die geltende Rechtslage geändert werden, so Wolf.
Nur Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, dürfen Spendenquittungen ausstellen. Bisher können Freifunk-Vereine diese Anerkennung nur unter bestimmten Bedingungen erhalten, z.B. wenn sie Bildung fördern oder mit Hard- und Software-Spenden Flüchtlingsunterkünfte unterstützen.
„Wir brauchen Rechtsklarheit in dieser Frage. Die Vereine sind auf Spenden angewiesen. Auch solche Freifunk-Initiativen sollten als gemeinnützig anerkannt werden, die auch oder ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten. Nordrhein-Westfalen hat sich im Bundesrat bereits erfolgreich für eine Abschaffung der Störerhaftung eingesetzt. Das war die Voraussetzung dafür, dass Freifunk-Vereine überhaupt rechtssicher offene Internetzugänge anbieten können. Das Land bleibt jetzt am Ball, Hürden für die Freifunker aus dem Weg zu räumen. Bei diesem Zukunftsthema gehen wir im Kreis der Bundesländer voran.“
