Gesetz zur Einführung der untergesetzlichen Normenkontrolle
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Wedel! Gestatten
Sie mir – wir haben in der letzten Wahlperiode schon einmal über einen ähnlichen Antrag diskutiert –, dass ich mich ein bisschen kürzer fasse und hier auch keine Festschriften zitiere.

Ich denke, wir werden noch ausführlich Zeit haben, über Ihren Antrag zu diskutieren. Lassen Sie mich zwei Argumente aus Ihrer Argumentation herausgreifen. Das eine hatte ich seinerzeit schon angedeutet. Der Vergleich mit den übrigen Flächenländern ist das schwächste Argument,
glaube ich. Es überzeugt mich auch weiterhin nicht.
Wir können gerne noch einmal in eine empirische Untersuchung einsteigen und die Frage mit den Experten diskutieren. Das zweite von Ihnen vorgetragene Argument betrifft die Frage des effektiven Rechtsschutzes. Sie
zeichnen auch hier wieder ein Bild, wonach die Bürgerinnen und Bürger nicht effektiv geschützt sind, wenn wir diese Normenkontrolle für untergesetzliche Vorschriften nicht zulassen. Diese Meinung teilen wir so nicht. Wir gehen davon aus: Es gibt keine Lücke im Rechtsschutzsystem für die Bürgerinnen
und Bürger.
Herr Wedel, Sie haben ausdrücklich darauf hingewiesen: Das Normenkontrollverfahren steht nicht in Konkurrenz zu den Verfahren der Verwaltungsgerichtsordnung. Das hatte ich seinerzeit auch nicht so ausgeführt. Es ist ein Aliud. Es kann durchaus Fälle geben, bei denen sich die Verfahren zeitgleich mit dem gleichen Gegenstand befassen. Es gibt aus unserer Einschätzung heraus aber ein wichtiges Argument dafür, warum ein Verfahren in einem konkreten belastenden Verwaltungsakt vor einem Verwaltungsgericht effektiver ist als ein abstraktes Normenkontrollverfahren. In einem solchen Verfahren werden nicht nur die Satzungen inzident geprüft, sondern auch weitere mögliche Fehler, die bei einem solchen Verfahren entstanden sein können. Diese weitergehende Prüfung, die durch die Gerichte durchgeführt wird, bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Rechtsschutz.
Lassen Sie mich etwas ketzerisch sagen, ich gehe nicht davon aus, dass es die Motivation Ihres Antrags war, mit einer Normenkontrolle die Möglichkeit von prinzipiellen Überprüfungen zu ermöglichen, damit zum Beispiel eine ehemalige Justizministerin nicht dazu gezwungen wird, für 2,48 € vor ein Verwaltungsgericht zu ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Debatte im Rechtsausschuss aber sehr ausführlich und sachlich begleiten. – Ich danke Ihnen.