Steuerliche Erleichterungen für interkommunale Zusammenarbeit durch den Bund geplant
„Manche gute Idee für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bergischen scheiterte aufgrund der geänderten Rechtsprechung der Finanzgerichte. Ich hoffe daher wie mein Kollege Michael Hübner auf eine rasche Lösung“, so der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf.
Die Kommunen in Deutschland haben berechtigte Hoffnung, von einer generellen Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer verschont zu bleiben: Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU im Bund wollen das Umsatzsteuergesetz ändern. Grund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2011. Seitdem sind die sogenannten „Beistandsleistungen“ nicht mehr steuerfrei. Damit würde immer dann, wenn eine Kommune für eine andere eine Leistung erbringt, die auch von Privatanbietern ausgeführt werden könnte, Umsatzsteuer anfallen. „Die Folgen auch für die Kommunen in NRW wären immens gewesen“, erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen.
„Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen hatten bereits 2012 in einem Antrag angemahnt, auch wegen der Umsatzbesteuerung eine rasche Lösung zugunsten der Kommunen zu erarbeiten. Die Landesregierung sollte diesbezüglich ihren Einfluss in Berlin geltend machen. Auch in der Folgezeit hatten wir immer wieder auf das Problem der Besteuerung hingewiesen. Die nunmehr erfolgte Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens ist deshalb in jeder Hinsicht begrüßenswert.
Die Kommunen werden durch die vorgesehenen steuerrechtlichen Änderungen in erheblichem Maße profitieren. Schließlich ist es richtig, dass Gemeinden mit der Nachbargemeinde zusammenarbeiten, wenn dadurch Kosten gespart werden können. Die Gesetzesänderung ergänzt zudem die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten bereits in NRW zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit erfolgt sind. Insbesondere betrifft das die Novellierung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG).“