Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug
Der Jugendarrestvollzug ist bisher gesetzlich nur unzureichend geregelt; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die Nordrhein-Westfalen jetzt als erstes Bundesland schaffen wird. Den Gesetzentwurf hat das Kabinett heute gebilligt.
Justizminister Thomas Kutschaty: „Nordrhein-Westfalen schafft als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich lohnt, mit den jungen Menschen zu arbeiten. Im Vordergrund steht ganz klar der Erziehungsgedanke. Auch der Jugendarrestvollzug muss das Ziel haben, die jungen Menschen in die Lage zu versetzen, ihr Leben künftig straffrei zu führen. Wer künftig straffrei lebt, verursacht keine weiteren Opfer. Insofern dient der Jugendarrest auch dem Opferschutz.“
Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen.Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges. Der Gesetzesentwurf trägt zudem der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert. Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.
Die wesentlichen Inhalte sind:
- Konsequent pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges,
- Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie effektive Unterstützung beim Erlernen von Handlungsalternativen,
- Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen,
- Ausrichtung aller Angebote auf eigenverantwortlich handelnde junge Menschen, die Rechte Anderer respektieren und straffrei leben,
- individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote zur Stärkung vorhandener Kompetenzen und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
- Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen,
- professionell organisiertes Übergangsmanagement,
- Ausrichtung am Grundsatz des Gender Mainstreaming,
- Sicherstellung der pädagogischen Ausgestaltung des Arrestes durch qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl.
Quelle: Presseerklärung des Justizministeriums NRW vom 14. Februar 2012