Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug

Der Jugendarrestvollzug ist bisher gesetzlich nur unzureichend geregelt; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die Nordrhein-Westfalen jetzt als erstes Bundesland schaffen wird. Den Gesetzentwurf hat das Kabinett heute gebilligt.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am