Justizminister Kutschaty zur Sicherungsverwahrung: „Klares Signal nach Berlin“
„Die Länder haben heute ein klares Signal nach Berlin gesandt: Die Sicherheit der Bevölkerung erfordert eine Rechtsgrundlage, um hochgefährliche und psychisch gestörte Straftäter auch noch nach ihrer Verurteilung geschlossen unterzubringen.“
Einen entsprechenden Vorschlag hat Nordrhein-Westfalen im August vorgelegt. Dass die meisten Länder diesem Vorschlag im Kern zustimmen, habe die heutige Diskussion gezeigt, so der Minister heute (Donnerstag, 22.09.2011) nach der Konferenz in Magdeburg.
Umso unverständlicher sei es, dass die Bundesministerin insoweit mit leeren Händen nach Magdeburg angereist sei, kritisierte Kutschaty: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Tür einen Spalt weit für eine solche Rechtsgrundlage offen gelassen. Wie will die Bundesministerin den Menschen erklären, dass sie diese Möglichkeit nicht ergreift?“
Das Bundesministerium der Justiz hatte erst am Vorabend der Konferenz einen Vorschlag für das vom Bundesverfassungsgericht verlangten und von den Ländern in den vergangenen Wochen mehrfach angemahnte Gesamtkonzept einer zukünftigen Sicherungsverwahrung übersandt.
Der Justizminister wertete es als „positives, aber mageres Ergebnis“, dass zumindest bei den Leitlinien für die künftige therapeutische Ausrichtung des Vollzuges ein tragfähiger Konsens zustande gekommen sei. „Den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbedenken ist umfassend Rechnung getragen worden.“
Dies sei jetzt auch die Zielvorgabe für die Regelung einer nachträglichen Unterbringung, erklärte Minister Kutschaty und fügte mit Blick auf die diesbezügliche Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinzu: „Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin keine Kompromisse bei der Sicherheit seiner Bürger eingehen.“