Schulrechtsänderungsgesetz: Berücksichtigt werden der örtliche Bedarf und der Wille der Eltern
Zur Sondersitzung kamen heute die Landtagsabgeordneten zusammen, um über die Gesetzentwürfe zu dem erzielten Schulkonsens zwischen der rot-grünen Landesregierung und der oppositionellen CDU zu beraten. Die Gesetze und die Änderung der Verfassung sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden, damit die Neuregelungen schon zum nächsten Schuljahr 2012/2013 greifen können.
Die individuelle Förderung als pädagogisches Grundprinzip wird verankert, um der Vielfalt der Schülerinnen und Schülern, ihren Talenten und Begabungen gerecht zu werden.
„Wir wollen kein Kind zurücklassen. Die soziale Herkunft darf nicht über Lebenschancen entscheiden. Deshalb will eine breite Mehrheit des Landtags, dass unsere Kinder und Jugendlichen mehr gemeinsam lernen und optimal gefördert werden. Wichtig ist, dass der Elternwille im Mittelpunkt steht. In Remscheid werden zu viele Kinder von den Gesamtschulen abgewiesen. Besteht ein Bedarf für eine gymnasiale Oberstufe liegt der Vorrang des Gesetzes auf der Neugründung von Gesamtschulen.“
In anderen Fällen kann eine Sekundarschule gegründet werden. Dort werden die Kinder in der fünften und sechsten Klasse gemeinsam unterrichtet; danach entscheidet der Schulträger, ob die Jugendlichen gemeinsam, teilweise gemeinsam oder nach Bildungsgängen getrennt lernen. In der Regel bilden 25 statt 28 Kinder eine Klasse.
„Damit werden den jungen Menschen möglichst lange alle Bildungsabschlüsse offengehalten.“, erklärte Wolf. „Das bedeutet: mehr Chancengleichheit. Wir dürfen kein Talent verschenken.“
Dokumente:
- Drucksache 15/2767 – Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW
- Drucksache 15/2768 – Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land NRW
Schulpolitik