Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten

Sven Wolf Mdl, Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des NSU-Untersuchungsauschusses im Landtag von NRW.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

06.10.2016
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/12434 – zweite Lesung

zu Protokoll gegebene Reden
Sven Wolf (SPD):
Wir beraten heute die Verlängerung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, um im Vollzug in Nordrhein-Westfalen auch künftig mit technischen Mitteln die Verwendung von Mobiltelefonen zu verhindern.
Zugleich soll die gesetzliche Grundlage für den Einsatz der Videotechnik erhalten bleiben. Die Landesregierung plant diese Ermächtigung bei den anstehenden Änderungen der Vollzugsgesetze aufzunehmen und unmittelbar einzubauen.
Bis dahin bedarf es auch weiterhin einer expliziten gesetzlichen Rechtsgrundlage.
Das Gesetz wurde im Jahr 2009 vom Landtag beschlossen und hat sich bewährt. Die Grundlage sollte daher auch über den 31. Dezember 2016 hinaus bis zum Jahr 2018 verlängert werden. In der kurzen Debatte im Rechtsausschuss gab es keinen Widerspruch gegen diese Initiative der Landesregierung.
Die SPD-Fraktion stimmt daher auch hier im Plenum, wie bereits im Rechtsausschuss, dieser sinnvollen Verlängerung und dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.