Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.
Aber auch vor Ort bleiben Räte und Kreistage handlungsfähig. Mit Mehrheit des Rates können nun dringende Entscheidungen durch den Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Zugleich hat der Landtag heute festgestellt, dass eine epidemischen Lage von landesweiter Tragweite besteht und damit die Grundlage für erweiterte Befugnisse der Landesregierung gelegt. Diese Feststellung gilt für zwei Monate und müsste danach nach einen umfassenden Bericht durch die Regierung vom Landtag verlängert werden.
