Von wegen Entfesselung – Regelungswut der Landesregierung trifft die Kleinsten
„Darf in Zukunft nicht mehr in der KiTa übernachtet werden?“ Der Landtagsabgeordnete Sven Wolf befürchtet, dass KiTas durch unnötige Vorschriften wegen einer Nutzungsänderung verunsichert werden.
Am 10. Januar 2018 erreichte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Schreiben der unteren Bauaufsichtsbehörde Wuppertal, welche sich danach erkundigte, ob das Übernachten in Kindergärten genehmigungspflichtig sei, bzw. eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstelle. Der auf den 15. Februar 2018 datierten Antwort des Ministeriums zufolge, handele es sich bei solchen Übernachtungen um eine „genehmigungspflichtige Nutzungsänderung“.
Zu dieser Antwort bzw. dem Erlass der Landesregierung hat der SPD-Abgeordnete Stefan Kämmerling eine Kleine Anfrage gestellt. Dazu erklärt er:
„Der Erlass der Landesregierung zum Thema ‚Übernachtungen in Kindergärten‘ zeugt von Realitätsferne. Ob Kinder, in der Kita übernachten dürfen, ist und darf keine ‚genehmigungspflichte Nutzungsänderung‘ sein. Kommunen, Kindertagesstätten und Eltern werden durch den bürokratischen Erlass der Landesregierung völlig verunsichert.
Durch den Erlass der Landesregierung müssten neue Brandschutzkonzepte erstellt und dazugehörige bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. Einige Kommunen haben erste Konsequenzen gezogen und öffentlich bekannt gegeben, dass in Kitas keine Übernachtungen mehr getätigt werden sollen, da der bürokratische Aufwand zu hoch sei.
„Das kann mit der vollmundig angekündigten ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Entfesselung‘ von Wirtschaft und Gesellschaft von der Mitte-Rechts-Regierung doch wohl nicht gemeint sein,“ meint Sven Wolf.
Erlass_Übernachtungen_in_Kindergärten
Kleine Anfrage_Übernachtungen_in_Kindergärten