Schlagwort: Erlass

  • Zusätzliche Impfzentren in Kreisen nun möglich – Landrat muss nun endlich handeln

    Zusätzliche Impfzentren in Kreisen nun möglich – Landrat muss nun endlich handeln

    Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

    „Die Landesregierung hat zwar spät ein Einsehen. Aber besser spät als nie.“, kommentiert der für den Oberbergischen Kreis zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 01.03.2021. Diesem zufolge soll es den Flächenkreisen nun doch ermöglicht werden, ein zweites Impfzentrum einzurichten.

    „Nachdem die SPD im Oberbergischen Kreis, aber auch ich selbst, Landrat Jochen Hagt und Minister Laumann mehrfach auf die Notwendigkeit eines zweiten Impfzentrums hingewiesen haben, liegt nun endlich ein Erlass dazu vor. Durch das Beteuern des Landrates, dass ihm gegenüber dem Ministerium die Hände gebunden seien, wurde wertvolle Zeit vertan. Andere Kreise waren da hartnäckiger und sind bereits weiter in der Planung. So hat sich etwa schon der Landrat von Siegen-Wittgenstein öffentlich geäußert dazu, wo in seinem Kreis ein zweites Impfzentrum eingerichtet werden soll.

    Ich habe bereits mehrfach Minister Laumann angeschrieben und ihn aufgefordert, neben dem Impfzentrum in Gummersbach die Einrichtung eines zweiten Impfortes zu ermöglichen. Bedauerlicherweise hat der Minister mir bis zum heutigen Tagen trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht einmal geantwortet. Deswegen habe ich vor einigen Tagen eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt, auf die der Minister nun antworten muss.

    Für die Menschen im nördlichen Teil des Oberbergischen Kreises, zu dem auch Radevormwald gehört, stellt die weite Anreise nach Gummersbach ein kaum zu überwindendes Hindernis dar. Deshalb muss dringend eine Alternative für den Nordkreis her. Der Landrat muss endlich die Initiative ergreifen und ein zweites Impfzentrum so schnell es geht möglich machen.“, sagt Sven Wolf.

     

  • Von wegen Entfesselung – Regelungswut der Landesregierung trifft die Kleinsten

    Von wegen Entfesselung – Regelungswut der Landesregierung trifft die Kleinsten

    Am 10. Januar 2018 erreichte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Schreiben der unteren Bauaufsichtsbehörde Wuppertal, welche sich danach erkundigte, ob das Übernachten in Kindergärten genehmigungspflichtig sei, bzw. eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstelle. Der auf den 15. Februar 2018 datierten Antwort des Ministeriums zufolge, handele es sich bei solchen Übernachtungen um eine „genehmigungspflichtige Nutzungsänderung“.

    Zu dieser Antwort bzw. dem Erlass der Landesregierung hat der SPD-Abgeordnete Stefan Kämmerling eine Kleine Anfrage gestellt. Dazu erklärt er:

    „Der Erlass der Landesregierung zum Thema ‚Übernachtungen in Kindergärten‘ zeugt von Realitätsferne. Ob Kinder, in der Kita übernachten dürfen, ist und darf keine ‚genehmigungspflichte Nutzungsänderung‘ sein. Kommunen, Kindertagesstätten und Eltern werden durch den bürokratischen Erlass der Landesregierung völlig verunsichert.

    Durch den Erlass der Landesregierung müssten neue Brandschutzkonzepte erstellt und dazugehörige bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. Einige Kommunen haben erste Konsequenzen gezogen und öffentlich bekannt gegeben, dass in Kitas keine Übernachtungen mehr getätigt werden sollen, da der bürokratische Aufwand zu hoch sei.

    „Das kann mit der vollmundig angekündigten ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Entfesselung‘ von Wirtschaft und Gesellschaft von der Mitte-Rechts-Regierung doch wohl nicht gemeint sein,“ meint Sven Wolf.

    Erlass_Übernachtungen_in_Kindergärten

    Kleine Anfrage_Übernachtungen_in_Kindergärten