Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im deutlichen Unterschied zur Beratung über die Regelungen der Sicherungsverwahrung hatten wir bei dieser Beratung etwas mehr Zeit. Die haben wir uns auch genommen.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für den sehr fachlichen Diskurs danken, den wir bei diesem Punkt geführt haben, wenn dabei am Ende auch nur ein gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Grünen und Piraten herausgekommen ist.
Die Anhörung, die wir im November des vergangenen Jahres durchgeführt haben, hat sehr deutlich gezeigt – die Experten waren sich einig –: Dieser Entwurf der Landesregierung ist ein guter Ansatz. Insbesondere Herr Beckmann, als Leiter einer Jugendarrestanstalt ein Praktiker, hat sehr deutlich gesagt, er sei froh, dass endlich etwas passiere. Es sei in den letzten Jahren immer sehr unbefriedigend gewesen, mit den jugendlichen Arrestanten ausschließlich Fensterbilder zu gestalten und die soziale Arbeit dann auch noch auf den allgemeinen Vollzugsdienst abzuladen.
Wir werden mit diesem Beschluss also dieses vielleicht etwas antiquierte Zuchtmittel des Arrestes mit sehr konkreten pädagogischen Instrumenten anreichern. Wir haben sogar die Option – auch das ist ausdrücklich begrüßt worden –, Jugendarrest in Nordrhein-Westfalen künftig in freien Formen zu entwickeln.
(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE])
– Ja, bitte, Frau Hanses.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Die Professoren Walkenhorst und Walter haben in sehr großer Übereinstimmung den Entwurf dieses Gesetzes sehr gelobt und ihn als wegweisend auch für andere Bundesländer bezeichnet, die derzeit noch darüber diskutieren, wie man den Jugendarrest ausgestalten kann. Unsere Änderungsvorschläge, die wir gemeinsam mit den Piraten vereinbart haben, ergeben sich aus der Anhörung. Ich will ganz kurz auf einige Punkte eingehen.
Wir wollen ein bisschen stärker auf schulische und auf berufliche Ausbildung Rücksicht nehmen. Wenn die erfolgreich läuft, soll nicht unbedingt der Arrest dazwischenkommen und die erfolgreiche Laufbahn beenden.
Weiter wollen wir gerne – auch das war eine Anregung – die Eltern miteinbeziehen, zumindest dann, wenn es förderlich und sinnvoll ist. Die Experten haben uns sehr eindringlich davor gewarnt, dass es auch das Gegenteil geben kann. Der zu große Einfluss der Eltern ist bei der Entwicklung der Jugendlichen, die sich im Arrest befinden, manchmal nicht hilfreich. Zudem haben wir den Schlussbericht noch ein wenig aufgefächert. Künftig soll insbesondere auch der Förderbedarf aufgezeigt werden.
Dieser Schlussbericht soll insbesondere auch dazu dienen, die Verzahnung zwischen dem Jugendarrest und der anschließenden Betreuung der Jugendlichen durch die Jugendhilfe oder die Jugendgerichtshilfe zu erleichtern.
Ganz wichtig – das ist eine gute Anregung gewesen – ist: Dieser Schlussbericht soll nicht ein weiterer Beitrag dazu sein, sich damit zu beschäftigen,
was bei Jugendlichen alles nicht stimmt. Er soll nicht zu einer Negativstigmatisierung dieser Jugendlichen führen, sondern er soll auch Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Auch das haben wir in diesem Änderungsantrag aufgegriffen. Ganz kurz noch zu den Anregungen, die aus den anderen Fraktionen kamen. Die CDU hat vorgeschlagen, sehr dezidiert Disziplinarmaßnahmen aufzugreifen.
Ich glaube aber, das würde dem erzieherischen Gedanken im Gesetzentwurf genau zuwiderlaufen. Zu Recht hat Prof. Walter in der Anhörung zu § 20 ausdrücklich gesagt: Die Möglichkeit der Konfliktregelung und Konfliktlösung im Gespräch ist eigentlich das Highlight dieses Gesetzentwurfs. Wenn das nicht reicht, bleibt die Möglichkeit, Auflagen zu machen und Weisungen zu erteilen.
Was den FDP-Antrag angeht, Herr Wedel: Wir sehen bei § 36 keinen Änderungsbedarf. Der entspricht auch der aktuellen Praxis für den Kurz- und Freizeitarrest. Ausnahmen sind da zulässig, wo es aufgrund der Dauer des Verfahrens anders einfach nicht handhabbar ist. Ich verweise dazu auf die sehr umfangreiche Begründung und hoffe, dass damit ein bisschen Ihre Sorge genommen wird, die Regelungen sollten über § 36 ausgehöhlt werden. Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das ein sehr gelungenes Gesetz, das es nun gilt in der Praxis mit Leben zu füllen. Deswegen werden wir zustimmen. – Danke.