Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

“ … bei dem Besuch von Hannelore Kraft auf dem Honsberg sprachen Sie mich auf ein Problem mit dem Netzbetreiber Unitymedia an. Der Netzbetreiber bietet künftig in seinem Kabelnetz nicht mehr den Fernsehsender NDR an. Hierzu habe ich mich, wie versprochen, bei den Fachpolitikern meiner Landtagsfraktion und bei der Landesregierung erkundigt.
Zunächst handelt es sich bei Unitymedia um einen privatwirtschaftlichen Dienstleister, der seinen Kunden Kabelanschlüsse bereitstellt. Das Unternehmen unterliegt zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gesetzlichen Vorschriften, die die Belegung der Kabelkapazitäten regeln. Diese Aufgabe übernimmt in NRW die Landesanstalt für Medien (LfM). Auf der gesetzlichen Grundlage wird durch die LfM eine bestimmte Anzahl an „Must-Carry-Programmen“ also Pflichtprogrammen festgelegt. Diese sind aus dem Bereich des öffentlich-rechtlichen Angebots: ARD, ZDF, WDR Fernsehen, arte, 3sat, Phoenix und Kinderkanal. In NRW wurde als Regionalprogramm der WDR benannt und ist für die Erfüllung des Grundversorgungsauftrages zuständig.
Leider gehört der NDR nicht zu den gesetzlich definierten Programmen, zu deren Einspeisung der Kabelnetzbetreiber in NRW verpflichtet sind. Unitymedia ist es somit als Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund des Kabelgebührenstreits mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, freigestellt, den NDR aus dem Angebot herauszunehmen. Die Herausnahme des NDR ist sicherlich nicht nur für Sie, sondern auch für viele andere Bürgerinnen und Bürger ärgerlich. Leider besteht derzeit keine Handlungsmöglichkeit durch die Landtagsfraktion.
Ich kann Sie daher lediglich darauf verweisen, dass alternativ neben dem digitalen Kabel andere Übertragungswege (Satellit und DVB-T) zur Verfügung stehen, mit denen NDR auch weiterhin zu empfangen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Wolf“
Weiterführende Informationen der LfM finden sich hier.
