Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

In der gemeinsamen Sitzung des Rechts- und Innenausschusses wurden heute Sachverständige zur Einführung eines Versammlungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angehört. Bislang gilt in NRW noch das Bundesgesetz von 1953. Derzeit werden zwei Entwürfe für ein landeseigenes Versammlungsgesetz beraten. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat hierzu im November 2020 einen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht. Ein Entwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz folgte im Januar 2021.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am