Schlagwort: regeln

  • Sowi-Kurse des GBG diskutierten mit mir im Landtag

    Sowi-Kurse des GBG diskutierten mit mir im Landtag

    Zwei Kurse der Jahrgangsstufe EF (10) des Gertrud-Bäumer-Gymnasiums Remscheid haben in Begleitung ihrer Lehrkräfte Seda Circir und Dimitri Hieronimus letzten Mittwoch den Landtag und die Plenardebatte besucht.

    Mit Sven Wolf diskutierten sie über das Thema der Aktuellen Stunde des Plenartages, die Medikamentenversorgung von Kindern und Jugendlichen, wie auch Digitalisierung und künstliche Intelligenz, Cannabislegalisierung, Fragen zur Remscheider Stadtgestaltung, Fragen zum Wahlprogramm und zur ethischen Haltung von Abgeordneten und zum Fachkräftemangel.

    „Wir haben eigentlich statt eines Fachkräftemangels schon fast einen Arbeitskräftemangel“, meinte dazu Sven Wolf. „Denn in ganz vielen Berufsbereichen werden ganz viele Menschen gebraucht. In den Schulen Lehrerinnen und Lehrer, in den KiTas Erzieherinnen und Erzieher und im produzierenden Gewerbe sehr viele Arbeitskräfte und in Gaststätten, Küche und Service fehlten auch Kräfte.

    Darauf gibt es zwei Antworten: Die Unternehmen müssen erstens mehr ausbilden. Und wir müssen zweitens für bestimmte Berufe mehr werben. Manche Tätigkeiten, zum Beispiel in der Verwaltung oder im sozialen Bereich, müssen mehr bekannt gemacht werden.

    Dazu kommt, dass Berufsausbildungen gleicher Qualifikation, die Menschen in anderen Ländern abgeschlossen haben, auch hier schneller und besser anerkannt werden müssen. Das ist noch viel zu kompliziert. Das gilt zum Beispiel für die Anerkennung von ausgebildeten Ärzten.“

    Auch zum Verfahren der Parlamentsarbeit gab es viele Fragen.

    „Wenn wir ermahnt werden, beim Landtagsbesuch zuzuhören und keine Handys zu benutzen, warum dürfen dann die Abgeordneten telefonieren?“, wollte eine Schülerin wissen.

    „Da gibt es durchaus feste Regeln im Plenum“, erläutert Sven Wolf. „Zum Beispiel dürfen keine Fotos oder Videos während der Plenardebatte gemacht werden. Es wurde lange diskutiert, ob wir Tablets im Plenum verwenden dürfen. Telefoniert wird im Plenum nur in Ausnahmefällen. Zum Beispiel, wenn noch während laufender Debatte ein zusätzlicher Redner benannt wird. Dafür gibt es eine Telefonverbindung zum Sitzungsdienst in der Schublade der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden.

    Wir arbeiten auch arbeitsteilig. Die Fachpolitikerinnen und -politiker beteiligen sich jeweils aufmerksam an der Debatte. Zu unserer Arbeit gehört aber auch, dass die während der Plenarsitzungen zwischen 10:00 Uhr und dem Ende spätabends eintreffenden rund zweihundert e-Mails kurz gesichtet werden. Darunter kann auch noch Abstimmungsbedarf zu den laufenden Anträgen oder der Debatte sein. Und viele Menschen haben Fragen und erwarten eine möglichst zeitnahe Antwort.“

     

  • Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

    Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

    Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sven Wolf:  „Im Mittelpunkt der heutigen Anhörung stand die Frage, welche Versammlungsregeln künftig für Nordrhein-Westfalen passen. NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Die Landesregierung schlägt viel restriktivere Regeln vor. Sie will zahlreiche Verstöße strafrechtlich ahnden, die in anderen Bundesländern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Eine objektive Notwendigkeit für eine Strafbarkeit besteht nicht. Solche strengen Regeln verhindern ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.“

    Hartmut Ganzke: „Wir haben heute nochmal die vielen praktischen Sorgen beispielsweise der Fußballfans und Gewerkschaften in die Anhörung eingebracht. Das Militanz-Verbot im Entwurf der Landesregierung geht viel zu weit und ist undifferenziert. Unser Gesetzentwurf hat in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Regelung. Wir setzen zudem auf die Selbstorganisation von Versammlungen bei der Auswahl der Leitung und der Ordner. Hier muss und sollte sich der Staat raushalten. Darin haben uns die Experten bestärkt.

    Bemerkenswert ist außerdem, wie leidenschaftlich die FDP die strengen Regeln von Innenminister Reul verteidigt, obwohl sie sich sonst immer als Bürgerrechts-Partei stilisiert. Vergleicht man beide Gesetzentwürfe, erkennt man sehr schnell, dass unser Entwurf derjenige ist, der die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellt.“

     

  • Landesbauordnung braucht endliche verbindliche Regeln für mehr Barrierefreiheit

    Landesbauordnung braucht endliche verbindliche Regeln für mehr Barrierefreiheit

    Foto: katermikesch (Pixabay)

    Zur heutigen Erklärung der Verbände Sozialverband VdK NRW, SoVD NRW und LAG Wohnberatung NRW erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Barrierefreiheit muss in der Landesbauordnung endlich verbindlich geregelt werden. Wir waren diesem Ziel in Nordrhein-Westfalen schon deutlich näher. Doch diese Landesregierung hat die klaren Regelungen mit ihrem Änderungsgesetz verwässert und bleibt leider weiter auf diesem Weg.

    Diese Wohnpolitik hat nicht nur das selbstbestimmte Wohnen für viele Menschen erschwert, sondern ist auch sonst nicht zukunftsfähig. Denn die Nachfrage nach barrierefreien Räumen wird weiter deutlich ansteigen. Der heutige Appell der Sozialverbände für eine Kehrtwende beim barrierefreien Wohnungsbau zeigt eindrücklich den großen Unterschied zwischen Realität und Bedarf.

    Die Barrierefreiheit ist ein Grundpfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention und muss nun auch in der Landesbauordnung verankert werden.“

  • Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Das Justizministerium teilt mit:

    Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen – Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall – danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. August 2014, Experten aus der Justizverwaltung.

    In der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen, per Telefon unter 0211/837-1915. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

    Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem unter 0211/837-1937 eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden.

    Weitere Informationen  des Justizministeriums:

    Formular für eine Vorsorgevollmacht

    Informationsbroschüre Patientenverfügung