SPD legt im Landtag ein Paritätsgesetz vor
Ein Meilenstein. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts haben wir heute verfassungsrechtliches Neuland betreten. Mit einem mutigen Gesetzentwurf haben wir heute eine Debatte im Landtag angestoßen. Danach soll es verpflichtend werden, dass bei Wahlen die Wahllisten paritätisch zwischen Frauen und Männern besetzt werden. Da sollte keiner mit dem Begriff „Quotenfrau“ um die Ecke kommen, denn das ist ja genau der sprachliche Rahmen, den wir Männer viel zu lange bedient haben. Wir müssen aus diesem Rahmen endlich ausbrechen.
Auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in politischen Ämtern und Mandaten auf allen politischen Ebenen in Deutschland noch unterrepräsentiert.
Der Frauenanteil bei den Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags blieb nach Inkrafttreten des Grundgesetzes mehrere Jahrzehnte deutlich unter 10 Prozent und überstieg diese Prozentmarke erst in der 10. Wahlperiode, allerdings nur knapp mit 11,01 Prozent. Danach erfolgte ein Anstieg des Frauenanteils, der dann in der 13. Wahlperiode im Jahre 2000 seinen bisherigen Höchststand von 34,84 Prozent erreichte. Danach war er wieder rückläufig und beträgt derzeitig lediglich 27,1 Prozent.
Angesichts dessen ist nicht zu erwarten, dass Frauen in absehbarer Zeit ohne ein Tätigwerden des Gesetzgebers im nordrhein-westfälischen Landesparlament einen Sitzanteil erreichen werden, der ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an den für das Land zu treffenden politischen und gesetzgeberischen Entscheidungen eröffnet.
Mit ursächlich für die weiterhin so geringe Partizipation von Frauen im Parlament ist nicht allein und vornehmlich der Wählerwille, sondern insbesondere auch die derzeitige Handhabung der Kandidatenaufstellung in den Landeslisten der Parteien, die sich auf die Zusammensetzung des Parlaments mit deutlich weniger Frauen als Männer auswirkt.
Der Art. 3 II GG ist im Jahr 1994 um den Satz ergänzt worden: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Damit ist dem Staat aufgegeben worden, noch bestehende strukturelle Nachteile von Frauen gegenüber Männern abzubauen und fördernd tätig zu werden, um das Ziel einer tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung zu erreichen.
Dem dient der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer paritätischen Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen.
Gesetzentwurf zum Paritätsgesetz