Strafverfolgung auch bei kleinen Mengen weicher Drogen möglich
Zu dem am 1. Juni 2011 in Kraft tretenden Erlass der Landesregierung, durch den die Eigenbedarfsgrenze bei so genannten weichen Drogen wie Haschisch und Marihuana wieder von sechs auf zehn Gramm angehoben wird, erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf, heute in Düsseldorf:
„Die Rückkehr zu den bis 2007 in Nordrhein-Westfalen geltenden Eigenbedarfsgrenzen bei den so genannten weichen Drogen ist eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung. Sie führt dazu, dass Gelegenheitskonsumenten nicht mehr überzogen und unverhältnismäßig kriminalisiert werden. Zudem werden die ermittelnden Behörden entlastet. Wichtig ist aber auch, dass die genannten Mengengrenzwerte nach wie vor nur Richtwerte sind und bei höheren Wirkstoffkonzentrationen niedriger ausfallen können.
Die Staatsanwaltschaft hat bei noch so geringen Mengen die Kompetenz Ermittlungen einzuleiten. Bei Dealern und in besonders gefährdenden Situationen gebietet sich ohnehin eine Strafverfolgung.“