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„Die heute bekanntgewordenen Zahlen für die Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 (PKS 2019) weisen insgesamt ein erfreuliches Bild auf. In fast allen Kriminalitätsfeldern setzte sich der Rückgang der Straftaten fort. Dies beweist, dass es oftmals einen Unterschied zwischen der objektiven Sicherheitslage und der ‚gefühlten Kriminalität‘ gibt. Für Panikmache oder Hysterie, wie sie rechte Hetzer betreiben, besteht kein Anlass. Der lange Atem beim Kampf gegen Wohnungseinbrüche seit 2010 mit dem Programm ‚Riegel vor‘ zahlt sich aus. Besonders bei Einbrüchen gehen die Zahlen stark zurück.
Gleichwohl gibt es einzelne Bereiche, in denen es Gründe zur Besorgnis gibt. So zeigt die von der SPD geforderte und nun erstmalig erfolgte statistische Erfassung der Angriffe mit Stichwaffen deutlichen Handlungsbedarf. Der Innenminister muss hier zeigen, welche Schritte er unternehmen will, denn Messerattacken sind Brandgefährlich. Andere Länder bringen Verbote für das Tragen von Messern ins Gespräch.
Neben den nackten Zahlen müssen wir die gefühlte Sicherheit ernst nehmen. Mehr Präsenz statt Ausdünnung des Bezirksdienstes wäre hier richtig, genauso die Kommunen ins Boot zu holen oder vor Ort Angsträume zurückbauen. Heute noch verzerren Dunkelziffern und Anzeigeverhalten die Statistik. Dringend erforderlich ist deshalb die Einführung eines umfassenden polizeilichen Lagebilds für Nordrhein-Westfalen!“

Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das neue Polizeigesetz war eine schwere Geburt. Der ursprünglich von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf war in wesentlichen Bereichen klar verfassungswidrig.
Wir haben dafür sorgen müssen, dass es mehr Sicherheit gibt, aber nicht zulasten des Rechtsstaates. Neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger hatte für uns dabei auch der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten höchste Priorität. Sie sollten nicht zu Handlungen gezwungen werden, die verfassungsrechtlich zweifelhaft sind.
So hat die Koalition eine ausufernde Vorverlagerung des Gefahrbegriffs aus ihrem ursprünglichen Entwurf gestrichen und auch unsere Anregung eines anwaltlichen Beistandes übernommen. In den bisher 29 Fällen des längeren Gewahrsams prüfte zunächst ein Gericht die Anordnung, und zugleich wurde den Betroffenen ein Anwalt garantiert.
Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass die zulässige Höchstdauer der Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten auf grundsätzlich 14 Tage nach entsprechender richterlicher Entscheidung beschränkt wird. Nur nach einer weiteren richterlichen Entscheidung kann die Dauer ausnahmsweise einmalig um maximal 14 zusätzliche Tage verlängert werden.
Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz trägt somit in zentralen Punkten die Handschrift der SPD. Damit wahrt NRW im Vergleich zu den bayerischen Änderungen im besonderen Maße die Prinzipien unseres Rechtsstaates, erhöht aber dennoch die Sicherheit für uns alle.“